Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Geschichtliche  Einleitung.

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Frankfllrt  berufene  Konferenz  von  Zoll-Bevollmächtigten  hatte  keine  Resultate
von  Bedeutung  uiib  ging  1849,  nachdem  sie  ihre  Beschlüsse  in  mehreren  Protokollen ­
  niedergelegt  hatte,  wieder  auseinander.  Der  Ausgang  der  Bewegllngen
der^  Jahre  1848  und  1849  hatte  jedoch  bares)  die  eigenthümliche  Stellung
Oesterreichs  und  Preußens  zu  einander  das  politische  Element  in  den  Zollverein ­
  gebracht,  welches  bald  eine  neue,  sehr  bedenkliche  Krisis  herbeiführte?)
In  Oesterreich,  das  in  der  ersten  Periode  des  Zollvereins  die  Versuche
ans  denselben  einzuwirken  aufgegeben  hatte,  sah  man  in  den  40er  Jahren
immer  mehr  ein,  daß  dieser  Verein  mit  seiner  gewaltigen  wirthschaftlichen  Entwickelung ­
  in  der  Hand  Preußens  einen  kräftigen  Hebel  zur  Erschütterung  der
Suprematie  Oesterreichs  in  Deutschland  bilde  und  glaubte  deßhalb  die  zuwartende ­
  Stellung  gegen  den  Zollverein  ändern  zu  müssen.  Oesterreich  machte
deßhalb  im  Jahre  1849  Vorschläge  zu  einem  Zoll-,  Handels-  und  Schifffahrtsvertrage ­
  und  glaubte  ans  der  nennten  Zoll-Konferenz  im  Jahre  1850
M  Kassel  die  Gelegenheit  zur  Erörterung  seiner  Vorschläge  zu  finden,  bei
denen  es  von  einigen  Regierungen  unterstützt  werden  sollte.  Das  Resultat
bestand  jedoch  nur  in  einem  Beschlusse,  daß  Preußen,  Bayern  und  Sachsen
als  Grenzstaaten  die  Verhandlung  mit  Oesterreich  Namens  der  übrigen
Staaten  zu  führen  hätten.  Die  Konferenz  selbst  wurde  vertagt  und  nach  dem
Ausbruch  der  politischen  Krisis,  welche  mit  den  Verhandlungen  zu  Olmütz
und  Dresden  geendigt  hatte,  nach  Wiesbaden  verlegt.  Es  gelang  hier  nach
langen  Verhandlungen,  noch  einige  Resultate  zu  erzielen  und  zwar  die  Vereinbarung ­
  eines  Regulativs  für  die  Zollabfertigung  des  Eisenbahnverkehrs,
bezüglich  der  freien  Niederlagen  in  den  Seestädten  und  einige  Tarifveränderungen. ­
  2 )
Nunmehr  mußte  Preußen  bedacht  sein,  den  Einfluß  Oesterreichs  auf  den
Zollverein  zu  paralysiren  und  seine  eigene  Handelspolitische  Stellung  in  demselbeil
  zu  befestigen.  .  Es  schloß  zu  diesem  Ende  noch  vor  Ablauf  der  mit
.  ^ânuar  1854  endigenden  zweiten  Vereinsperiode  am  7.  September  1851
'Zvllverelmgungsvertrag  mit  Hannover,  dem  durch  Zusatzverträge  vom
L'tr^cf’) 11  Cr  ^ 0l  Un ^  1  Ņlàrz  1852  Schaumburg-Lippe  und  Oldenburg
Diese  Verträge,  ^  durch  welche  den  Staaten  des  Steuervereins  durch
Pi  azipuen  eine  Begimstignng  Zu  Theil  geworden  war  und  bedeutende  Tarif-Ermäßigungen
  verabredet  worden  waren,  riefen  besonders  in  Süddentschland
eine  lebhafte  Opposition  hervor,  so  daß  Preußen  sich  am  15.  November  1852
veranlaßt  sah,  den  Zollvereins-Vertrag  mit  1.  Januar  1854  zu  kündigen,  um
desto  leichter  seine  Absichten  durchzusetzen/)
Rach  schwierigen  Verhandlungen  wurde  endlich  am  19.  Februar  1853
eilt  Zoll-  und  Handelsvertrag  mit  Oesterreich  und  am  4.  April  1853  ein
neuer  Zollvereinigungs-Vertrag  ans  weitere  12  Jahre  abgeschlossen/)
Ans  diese  Weise  war  nach  mehrjährigem  Hader  wieder  Friede  im  Zollverein, ­
  der  auf  9040  Q.-Meilen  mit  35  Millionen  Einwohnern  angewachsen
')  Siehe  Weber  a.  a.  O.  S.  231  ff.;  v.  F  e  st  en  berg  a.  a.  O.  S.  291.
*)  Siehe  Weber  a.  a.  O.  S.  257  ff.;  v.  Festenberg  a.  a.  O.  S.  299  ft.
3 )  Siehe  Weber  a.  a.  O.  S.  272  si.;  siehe  auch  daselbst  die  Geschichte  des  Steuervereins; ­
  v.  Festenberg  a.  a.  O.  S.  312.
4 )  Siche  Weber  a.  a.  O.  S,  301  ff.;  v.  Festenberg  a.  a.  O.  316  ff.
°)  Siehe  Weber  a.  a.  O.  S.  312  ff.:  Die  Konferenzen  zu  Wien,  Darmstadt,  Berlin;
S.  327  ff.:  „Die  Verhandlungen  zwischen  Preußen  und  Oesterreich";  S.  337  ff.:  „Die
neuen  Zollvertriige  v.  4  April  1853";  v.  Festenberg  a.  a.  O.  S-  317  ff.
            
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