Geschichtliche Einleitung.
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Frankfllrt berufene Konferenz von Zoll-Bevollmächtigten hatte keine Resultate
von Bedeutung uiib ging 1849, nachdem sie ihre Beschlüsse in mehreren Protokollen
niedergelegt hatte, wieder auseinander. Der Ausgang der Bewegllngen
der^ Jahre 1848 und 1849 hatte jedoch bares) die eigenthümliche Stellung
Oesterreichs und Preußens zu einander das politische Element in den Zollverein
gebracht, welches bald eine neue, sehr bedenkliche Krisis herbeiführte?)
In Oesterreich, das in der ersten Periode des Zollvereins die Versuche
ans denselben einzuwirken aufgegeben hatte, sah man in den 40er Jahren
immer mehr ein, daß dieser Verein mit seiner gewaltigen wirthschaftlichen Entwickelung
in der Hand Preußens einen kräftigen Hebel zur Erschütterung der
Suprematie Oesterreichs in Deutschland bilde und glaubte deßhalb die zuwartende
Stellung gegen den Zollverein ändern zu müssen. Oesterreich machte
deßhalb im Jahre 1849 Vorschläge zu einem Zoll-, Handels- und Schifffahrtsvertrage
und glaubte ans der nennten Zoll-Konferenz im Jahre 1850
M Kassel die Gelegenheit zur Erörterung seiner Vorschläge zu finden, bei
denen es von einigen Regierungen unterstützt werden sollte. Das Resultat
bestand jedoch nur in einem Beschlusse, daß Preußen, Bayern und Sachsen
als Grenzstaaten die Verhandlung mit Oesterreich Namens der übrigen
Staaten zu führen hätten. Die Konferenz selbst wurde vertagt und nach dem
Ausbruch der politischen Krisis, welche mit den Verhandlungen zu Olmütz
und Dresden geendigt hatte, nach Wiesbaden verlegt. Es gelang hier nach
langen Verhandlungen, noch einige Resultate zu erzielen und zwar die Vereinbarung
eines Regulativs für die Zollabfertigung des Eisenbahnverkehrs,
bezüglich der freien Niederlagen in den Seestädten und einige Tarifveränderungen.
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Nunmehr mußte Preußen bedacht sein, den Einfluß Oesterreichs auf den
Zollverein zu paralysiren und seine eigene Handelspolitische Stellung in demselbeil
zu befestigen. . Es schloß zu diesem Ende noch vor Ablauf der mit
. ^ânuar 1854 endigenden zweiten Vereinsperiode am 7. September 1851
'Zvllverelmgungsvertrag mit Hannover, dem durch Zusatzverträge vom
L'tr^cf’) 11 Cr ^ 0l Un ^ 1 Ņlàrz 1852 Schaumburg-Lippe und Oldenburg
Diese Verträge, ^ durch welche den Staaten des Steuervereins durch
Pi azipuen eine Begimstignng Zu Theil geworden war und bedeutende Tarif-Ermäßigungen
verabredet worden waren, riefen besonders in Süddentschland
eine lebhafte Opposition hervor, so daß Preußen sich am 15. November 1852
veranlaßt sah, den Zollvereins-Vertrag mit 1. Januar 1854 zu kündigen, um
desto leichter seine Absichten durchzusetzen/)
Rach schwierigen Verhandlungen wurde endlich am 19. Februar 1853
eilt Zoll- und Handelsvertrag mit Oesterreich und am 4. April 1853 ein
neuer Zollvereinigungs-Vertrag ans weitere 12 Jahre abgeschlossen/)
Ans diese Weise war nach mehrjährigem Hader wieder Friede im Zollverein,
der auf 9040 Q.-Meilen mit 35 Millionen Einwohnern angewachsen
') Siehe Weber a. a. O. S. 231 ff.; v. F e st en berg a. a. O. S. 291.
*) Siehe Weber a. a. O. S. 257 ff.; v. Festenberg a. a. O. S. 299 ft.
3 ) Siehe Weber a. a. O. S. 272 si.; siehe auch daselbst die Geschichte des Steuervereins;
v. Festenberg a. a. O. S. 312.
4 ) Siche Weber a. a. O. S, 301 ff.; v. Festenberg a. a. O. 316 ff.
°) Siehe Weber a. a. O. S. 312 ff.: Die Konferenzen zu Wien, Darmstadt, Berlin;
S. 327 ff.: „Die Verhandlungen zwischen Preußen und Oesterreich"; S. 337 ff.: „Die
neuen Zollvertriige v. 4 April 1853"; v. Festenberg a. a. O. S- 317 ff.