Full text: Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Geschichtliche Einleitung. 
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1. Welchen Einfluß das System der Handelsverträge auf die 
Entwicklung der Industrie und des Handels in dem betreffenden 
Bezirke gehabt habe und 
2. ans welche Positionen des Zolltarifs im Interesse des treffenden 
Jndllstrie- oder Handelszweiges die Aufmerksamkeit der Reichsbehörden 
zu lenken wäre. 
Die meisten Handelskammern erkennen in den während des Jahres 1876 
abgegebenen Glltachten den Nutzen der Handelsverträge an, keine derselben 
spricht sich gegen den Abschluß solcher Verträge aus, fast alle wünschen auto 
nome Feststellung des Deutschen Zolltarifes, die Jndnstriebezirke aber besonders 
Reziprozität bei Feststellung der auf den Zolltarif bezüglichen Verträge, 
manche Handelskammern wollen aber auch Retorsionsmaßregeln gegen das 
Ausland. 
Bezüglich der Zollsätze zeigt sich ein großer Umschwung zu Gunsten der 
Schutzzölle, besonders für Baumwoll-Garne, Eisen, Eisenwaaren und Maschinen. 
Es wird für erstere eine Abstufung nach der Feinheit, für letztere wenigstens 
die Beibehaltung der bestehenden Zölle audb nach dem 1. Januar 1877 
gewünscht. 
Viele Handelskammern legen weniger Werth auf Schutzzölle als auf 
eine vertragsmäßige Gleichstellung der ausländischen Eingangszölle mit den 
deutschen. 
Än der Frühjahrs-Session des Reichstages von 1876 waren unterdessen 
378 Petitionen aus allen Theilen Deutschlands eingelaufen, welche sich gegen 
die Aufhebung der Eisen- und Maschinenzölle am 1. Januar 1877 aussprachen 
und eine bezügliche Aenderung des Gesetzes vom 7. Mai 1873 erbaten. Aber 
umsonst; denn der Reichstag ging nach längeren Debatten hierüber zur Tages- 
Ordnung über. 
Ģîņ am 10. Dezember 1876 von Windthorst und Genossen in der näm- 
nchen Absicht im Reichstage eingebrachter Antrag, welcher den Termin der 
Zollbefreiung von Eisen und Maschinen auf 1. Januar 1879 hinausschieben 
wollte, wurde ebenso wie ein ähnlicher Unterantrag des Dr. v. Schulte vom 
Reichstage abgelehnt.') 
Ein von den Bnndesregiernngen am V. Dezember 1876 eingebrachter Gesetz- 
Entwurf über die Erhebung einer Ansgleichungsabgabe für Eisenwaaren, 
Maschinen und Zucker, mit der Wirkung vom 1.'Januar 1877 an, zum 
Zwecke eines Schlitzes der Eisenindllstrie nach Aufhebllng der Eisenzölle, 
lvnrde vom Reichstage nicht erledigt?) Ein etwas veränderter Gesetzentwurf 
gleichen Betreffs, welcher in der 1. Session des Jahres 1877 von denBnndes- 
regieruligen eingebracht worden war, wurde vom Reichstag abgelehnt?) 
So standen die Sachen, als am 23. März 1877 von den Abgeordneten 
Frech. v. Varnbüler, Dr. Buhl, Frech. v. Schorlemer, Ackermann 
und Bergmann der zahlreich unterzeichnete Antrag im Reichstage eingebracht 
mnrde: es wolle die Reichsregiernng, in Erwägung, daß die Zollgesetzgebung 
des Deutschen Reiches den Grundsätzen gerechter und zweckmäßiger Besteuerung 
. á) Aktenstücke Nr. 101 u. HO des Reichstages IV. Session 1876. S. 801 und 809. 
Bericht der 30. Sitzung. S. 772 ff. 
@ ^ ^ IV. Gelfion 1876. Beri# bet 29. Wei#,#, 
9Icid)2ag!=f^ ^ I. GrMio" 1877. Beri# b» 27., 28. wib 31.
	        
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