Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Geschichtliche  Einleitung.

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1.  Welchen  Einfluß  das  System  der  Handelsverträge  auf  die
Entwicklung  der  Industrie  und  des  Handels  in  dem  betreffenden
Bezirke  gehabt  habe  und
2.  ans  welche  Positionen  des  Zolltarifs  im  Interesse  des  treffenden
Jndllstrie-  oder  Handelszweiges  die  Aufmerksamkeit  der  Reichsbehörden
zu  lenken  wäre.
Die  meisten  Handelskammern  erkennen  in  den  während  des  Jahres  1876
abgegebenen  Glltachten  den  Nutzen  der  Handelsverträge  an,  keine  derselben
spricht  sich  gegen  den  Abschluß  solcher  Verträge  aus,  fast  alle  wünschen  autonome ­
  Feststellung  des  Deutschen  Zolltarifes,  die  Jndnstriebezirke  aber  besonders
Reziprozität  bei  Feststellung  der  auf  den  Zolltarif  bezüglichen  Verträge,
manche  Handelskammern  wollen  aber  auch  Retorsionsmaßregeln  gegen  das
Ausland.
Bezüglich  der  Zollsätze  zeigt  sich  ein  großer  Umschwung  zu  Gunsten  der
Schutzzölle,  besonders  für  Baumwoll-Garne,  Eisen,  Eisenwaaren  und  Maschinen.
Es  wird  für  erstere  eine  Abstufung  nach  der  Feinheit,  für  letztere  wenigstens
die  Beibehaltung  der  bestehenden  Zölle  audb  nach  dem  1.  Januar  1877
gewünscht.
Viele  Handelskammern  legen  weniger  Werth  auf  Schutzzölle  als  auf
eine  vertragsmäßige  Gleichstellung  der  ausländischen  Eingangszölle  mit  den
deutschen.
Än  der  Frühjahrs-Session  des  Reichstages  von  1876  waren  unterdessen
378  Petitionen  aus  allen  Theilen  Deutschlands  eingelaufen,  welche  sich  gegen
die  Aufhebung  der  Eisen-  und  Maschinenzölle  am  1.  Januar  1877  aussprachen
und  eine  bezügliche  Aenderung  des  Gesetzes  vom  7.  Mai  1873  erbaten.  Aber
umsonst;  denn  der  Reichstag  ging  nach  längeren  Debatten  hierüber  zur  Tages-Ordnung
  über.
Ģîņ  am  10.  Dezember  1876  von  Windthorst  und  Genossen  in  der  nämnchen
  Absicht  im  Reichstage  eingebrachter  Antrag,  welcher  den  Termin  der
Zollbefreiung  von  Eisen  und  Maschinen  auf  1.  Januar  1879  hinausschieben
wollte,  wurde  ebenso  wie  ein  ähnlicher  Unterantrag  des  Dr.  v.  Schulte  vom
Reichstage  abgelehnt.')
Ein  von  den  Bnndesregiernngen  am  V.  Dezember  1876  eingebrachter  Gesetz-Entwurf
  über  die  Erhebung  einer  Ansgleichungsabgabe  für  Eisenwaaren,
Maschinen  und  Zucker,  mit  der  Wirkung  vom  1.'Januar  1877  an,  zum
Zwecke  eines  Schlitzes  der  Eisenindllstrie  nach  Aufhebllng  der  Eisenzölle,
lvnrde  vom  Reichstage  nicht  erledigt?)  Ein  etwas  veränderter  Gesetzentwurf
gleichen  Betreffs,  welcher  in  der  1.  Session  des  Jahres  1877  von  denBnndesregieruligen
  eingebracht  worden  war,  wurde  vom  Reichstag  abgelehnt?)
So  standen  die  Sachen,  als  am  23.  März  1877  von  den  Abgeordneten
Frech.  v.  Varnbüler,  Dr.  Buhl,  Frech.  v.  Schorlemer,  Ackermann
und  Bergmann  der  zahlreich  unterzeichnete  Antrag  im  Reichstage  eingebracht
mnrde:  es  wolle  die  Reichsregiernng,  in  Erwägung,  daß  die  Zollgesetzgebung
des  Deutschen  Reiches  den  Grundsätzen  gerechter  und  zweckmäßiger  Besteuerung
.  á)  Aktenstücke  Nr.  101  u.  HO  des  Reichstages  IV.  Session  1876.  S.  801  und  809.
Bericht  der  30.  Sitzung.  S.  772  ff.
@  ^  ^  IV.  Gelfion  1876.  Beri#  bet  29.  Wei#,#,
9Icid)2ag!=f^  ^  I.  GrMio"  1877.  Beri#  b»  27.,  28.  wib  31.
            
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