Full text: Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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Tie Unterstützung ber in No. XIII bererf)ncten Personen betrögt: 
108 Mark für jedes ntännliche und unverheiratete iveibliche Mitglied, 
72 Mark für jedes verheiratete weibliche Mitglied und jede Witwe. 
Die (Geldmittel zu diesen Unterstützungen sollen nach denselben Prinzipien auf 
gebracht^ werden, >vie in der Altersversicherung. 
Hiernach können die Berechnungen der Altersversicherung denjenigen der Inva 
lidenversicherung zu Grunde gelegt werden, lim zu ermitteln: 
1. die jährliche Summe, welche im Lause von 37 Jahren jedes Jahr aufge 
bracht und^ zum .Kapital angesammelt werden mutz: 
denjenigen 4eil dieser Jahressumme, welchen die Arbeiter und Arbeitgeber 
allein und denjenigen Teil, welchen das Weid) allein zu zahlen haben; 
з. die Höhe des jährlichen Beitrags für jedes einzelne Mitglied. 
Zu I. In der Altersversicherung sind nach der Beilage No. V zur Unter- 
Itiitzung von 4 258 87s) Altersschwacher 82 843 (»75 Mark erforderlich. Unter diesen 
4 258 875 Personen befinden sich nach der Sterblichkeitstasel: 
и, 1 968 153 männliche Personen, 
b) 226 711 unverheiratete weibliche Personen. 
c) 498 642 Witwen und 
d) 1 535 369 verheiratete >veiblid)e Personen. 
Bon diesen erhalten die unter d erwähnten foremen keine Rente, dagegen die 
unter a und b erwähnten Personen, welche zusantmen 2 224 864 zählen, jährlich 108 
Mark und die unter c erwähnten 498 642 Witwen 72 Mark. 
Wir wollen nun zur Erleichterung der Berechnung annehmen, datz die unter c 
erwähnten B. itiven nid>t 72, sonden» gleichfalls 108 Mark erhalten, aber dann müssen 
wir, run die Summe der oben envähnten Unterstützungen nicht zll ttndem, die ^ahl der 
Witiven in dein Berhältnis von 108:72 d. h. ivie 3:2 durd) folgende Gleichung 
rebuznen: 
3:2 — 498 642 : X — 997 284 — 332 428. 
Die Zahl der Witwen würde also nicht 498 642, sondent 332 428 betragen, 
und wir können hiernach sagen: Wenn jede Person jährlich 108 Mark erhält, so können 
nach den Prinzipien der Altersversicherung mit der obigen Summe von 82 843 075 Mark 
unterstützt werden: 
l 998 1 53 und 220 711 und 332 428 — 2 557 292 Personen. 
In gleicher Weise redine» wir in der Jnvalidenversidierung: Bon den 12 409 
UnterstntzlingSberechtigten befinden sich nach der Berechnung unter No. XIII 5 147 
männliche und unverheiratete weibliche Personen, weld)e ebenso wie in der Altersver 
sicherung jährlid) 108 Mark erhalten, und 7 262 Frauen und Witwen, welche 72 Mark 
erhalten. 
Wenn wir nun annehmen, dafi diese Frailen und Witwen auch 108 Mark er 
bauen, so können voit den 7 262 nur '/„ mithin 7 262 — 'L = 4 841 Personen 
108 Mark erhalten. Also zur Unterstützung von 5 147 Personen mit 108 Mark jährlich 
itnb 7 262 Personen mit 72 Mark jährlich ist eine gleid)e Summe ersorderlid), als 
wenn 5 147 uud 4 841 — 9 988 Personen mit 1O8 Mark unterstützt werden. 
Wie oben nachgewiesen, ist zur Unterstützung von 2 557 292 Personen mit 
lährlich 108 Mark eine Summe von 82 843 075 Mark erforderlich, also für eine Person 
82 843 075 
2 557 292 dîark und für die obigen 9 988 
82 843 075 
r ; f)7 292 X 9 988 — 323 560 Mark. 
Hiemach beträgt die jährliche Summe zur Unterstützung von 12409 Per- 
sanen, sowie zur Deckung der Berwaltungskosten und der Ausfälle an Beiträgen 
_ 323 56« «ark. 
Zn 2 In der Altersversicherung haben zur Ausbringung der 82 843 075 Mark 
nach der Beilage No. VI die Arbeiter und Arbeitgeber 47 691 400 Mark, dagegen das 
Reid) 35 151 675 Mark auszubringen, folglid) haben in der Jnvalidenversichemng zur 
Aufbringung von 323 560 Mark in demselben Berhältnis beizutragen: 
a) die Arbeiter und Arbeitgeber:
	        
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