Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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Lì  Einbringung 2 ?on  ^186268  Mark  ļmb  UH4K522  Mitglieder  der
Invalidenversicherung  vorhanden,  es  hat  also  jedes  Mitglied  ——-^  —  1,8  Pfennige
iai)k }a  jedoch  die  Frauen  und  Witwen  nicht  108,  sondern  nur  72  Mark  als  Unterstützung ­
  erhalten,  so  müssen  die  verheirateten  weiblichen  Mitglieder  in  dem  Verhältnis
lute  3:2  zu  den  Beiträgen  herangezogen  werden,  jtatt  da,;  also  ,edes  männliche  à
unverheiratete  tveibliche  Mitglied  1,8  Pfennige  unb  ,edeS  verheiratete  weibliche  Mitglied
gleichfalls  1,8  Pfennige,  also  zusammen  3,6  Pfennige  zahlen,  mugen  biet  Teile  hiervon
von  dem  Mann  und  zwei  Teile  von  der  Frau  ausgebracht  werden,  also  hat  jedes  männliche ­
  und  unverheiratete  weibliche  Mitglied  zusammen  mit  ihren  Arbeitgebern ­
  2,2  Pfennige  und  jedes  verheiratete  Mitglied  mit  dem  Arbeitgeber ­
  1,4  Pfennige  beizutragen.
Hiernach  stellen  sich  die  Beiträge  wie  folgt:  ,  ,
1.  jedes  männliche  und  jedes  unverheiratete  weibliche  Mitglied  1,1  Pfennige
2.  deren  Arbeitgeber  ebenfalls  M
3.  jedes  verheiratete  weibliche  Mitglied  ¡M
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Wenn  die  Invalidenversicherung  die  Unterstützung  an  die  12  409  berechtigten
Personen  nicht  erst  nach  37  Jahren,  sondern  schon  nach  dem  Erlag  des  Äesepes
zahlen  soll,  so  beträgt  die  dazu  erforderliche  Summe:
1.  für  5  147  nläunliche  und  unverheiratete  weibliche  Mitglieder
5  147  X  108  —  555  876  Mark
2.  für  7  262  verheiratete  weibliche  Mitglieder  unb  Wittwen
7  262  X  72  —  522  864  Mark
Beide  Summen  zusammen  machen  1878740  Mark.
Diese  Summe  von  1  078  740  Mark  ist  von  10  ,41  522  Mitgliedern  jährlich
durch  Beiträge  aufzubringen,  deren  Höhe  in  dem  Verhältnis;  der  von  ihnen  zu  beziehenden
Unterstützung  steht  ,  d.  h.  die  Fraueil  solleit  zwei  Teile  und  die  Männer  und  unverheiratete,t ­
  iveiblichen  Mitglieder  drei  Teile  (108  :72)  des  Beitrags  zahlen.
Wir  haben  zunächst  die  Zahl  dieser  beitragzahlenden  Mitglieder  zu  ernntteln.
Ans  der  Altersversorgung  wissen  wir,  das;  unter  13  370  000  Mitgliedern  sich  6  000  000
Frauen  befinden,  folglich  befinden  sich  unter  10  141  522  Mitgliedern
6  000  000  X  10  141  522  _  4  ^  169  Frauen.
13  370  000

Hiemach  befinden  sich  unter
10  141  522  Mitgliedern
5  590  353  männliche  und  unverheiratete  weibliche  Mitglieder  unb
4  551  169  Frauen.  ,  .  „,  c  ,  .  ,
Wenn  »vir  nun  aniiehmeii  ivollen,  das;  die  männlichen  und  unverheirateten  weiblichen ­
  Mitglieder  nicht  3  Teile,  sondern  nur  einen  Teil,  nnd  ebenso  die  Frauen  nicht
2  Teile  sondem  nur  einen  Teil  des  Beitrages  zahlen,  so  müssen  wir,  um  1  078  740
Mark  zu  erhalten,  5  590  353  X  3  —  16  771  059  und  4  551  169  X  -  —•  0  102  338,
also  zusammen  25  873  397  beitragspflichtige  Personen  haben  und  es  wurde  seder  Teil
des  Beitrags  1  078  74Q -  Mark  —  0,0417  Mark  betragen.
J  25  873  397
Da  aber  die  Frauen  nur  zwei  Teile  zahle»  sollen,  so  beträgt  ihr  Beitrag  mit
Einschlug  ihrer  Arbeitgeber  0,0417  Mark  X  2  =  8,34  Pfennige  und  der  Beitrag
der  männlichen  und  unverheirateten  iveiblichen  Mitglieder  nut  Einschliis;  ihrer  Arbeitgeber ­
  0,0417  Mark  X  3  —  12,51  Pfennig.
Es  sind  also  in  den  ersten  37  Jahren  nach  Erlag  des  Gesetzes  zu  zahlen:
1.  von  jedem  männlichen  nnd  unverheirateten  weiblichen  Mitgliede  1,1  und
6,25  —  7,3.»  Pfennige
2.  von  deren  Arbeitgeber  ebenfalls  ....  1,1  und  6,26  =  7,38  „
3.  von  jedem  verheirateten  weiblichen  Mitgliede  0,7  und  4,1^  =  4,87  «
4.  von  deren  Arbeitgeber  0,7  und  4,17  =  4,87  „
            
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