Full text: Die Deutschen im Auslande

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Dennoch ist keineswegs Alles verloren. Nicht Alles, was man 
auf englischen Karten roth angestrichen findet, ist auch in Wirk- 
lichkeit britischer Besitz; die Rechte, auf Grund deren die eng 
lische Gesellschaft den Handel in diesen Gebieten zu monopoli, 
siren trachtet, sind nach den Berichten des Herrn P. Stau- 
dinger, des Begleiters von R o b e r t F l e g el auf seiner 
letzten Expedition, welche diesem kühnen Reisenden den Tod 
bringen sollte, sowie anderer zuverlässiger Gewährsmänner, 
äußerst zweifelhafter Natur. Nach S t a u d i n g e r beschränken 
sich die rechtmäßigen Besitzungen der Royal Niger Company 
nur auf die von einer Anzahl heidnischer Häuptlinge erworbenen 
Ländereien. „Dazwischen liegt noch so mancher Platz am un 
teren Niger, der noch nicht okkupirt ist, und die für Deutschland 
gerade so wichtigen ungeheuren Strecken der mohamcdanischen 
Reiche sind vollständig dem Handel und Verkehr geöffnet." 
(Deutsche Kolonialzeitung, Jahrgang IV. Heft 7). Bekanntlich 
diente die letzte Expedition Flegels nicht allein wissenschaftlichen, 
sondern auch handelspolitischen Zwecken. In L o k o am Benne 
wurden die deutschen Reisenden vom Könige von An as samara 
auf das freundlichste begrüßt, und gern gewährte derselbe ihnen 
alle begehrten Rechte. Die englische Gesellschaft (damals Na 
tional African Company) hatte vorgegeben, den Grund und 
Boden daselbst käuflich erworben zu haben; der König aber 
schwor bei Allah, daß alle diese Behauptungen unwahr seien. 
Der mächtige Sultan von S o k o t o, dem Hartert und Stau- 
dinger Briefe und Geschenke Sr. Majestät des hochseligen Kai 
sers Wilhelm I. überreichten, hieß die Deutschen in seinem 
Reiche willkommen und erklärte ausdrücklich, daß er nicht einen 
Zoll breit seines Landes an die englische Gesellschaft verkauft, 
noch derselben irgendwie ein Monopolrecht gewährt habe. Der
	        
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