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Dennoch ist keineswegs Alles verloren. Nicht Alles, was man
auf englischen Karten roth angestrichen findet, ist auch in Wirk-
lichkeit britischer Besitz; die Rechte, auf Grund deren die eng
lische Gesellschaft den Handel in diesen Gebieten zu monopoli,
siren trachtet, sind nach den Berichten des Herrn P. Stau-
dinger, des Begleiters von R o b e r t F l e g el auf seiner
letzten Expedition, welche diesem kühnen Reisenden den Tod
bringen sollte, sowie anderer zuverlässiger Gewährsmänner,
äußerst zweifelhafter Natur. Nach S t a u d i n g e r beschränken
sich die rechtmäßigen Besitzungen der Royal Niger Company
nur auf die von einer Anzahl heidnischer Häuptlinge erworbenen
Ländereien. „Dazwischen liegt noch so mancher Platz am un
teren Niger, der noch nicht okkupirt ist, und die für Deutschland
gerade so wichtigen ungeheuren Strecken der mohamcdanischen
Reiche sind vollständig dem Handel und Verkehr geöffnet."
(Deutsche Kolonialzeitung, Jahrgang IV. Heft 7). Bekanntlich
diente die letzte Expedition Flegels nicht allein wissenschaftlichen,
sondern auch handelspolitischen Zwecken. In L o k o am Benne
wurden die deutschen Reisenden vom Könige von An as samara
auf das freundlichste begrüßt, und gern gewährte derselbe ihnen
alle begehrten Rechte. Die englische Gesellschaft (damals Na
tional African Company) hatte vorgegeben, den Grund und
Boden daselbst käuflich erworben zu haben; der König aber
schwor bei Allah, daß alle diese Behauptungen unwahr seien.
Der mächtige Sultan von S o k o t o, dem Hartert und Stau-
dinger Briefe und Geschenke Sr. Majestät des hochseligen Kai
sers Wilhelm I. überreichten, hieß die Deutschen in seinem
Reiche willkommen und erklärte ausdrücklich, daß er nicht einen
Zoll breit seines Landes an die englische Gesellschaft verkauft,
noch derselben irgendwie ein Monopolrecht gewährt habe. Der