Full text : Die Deutschen im Auslande

Sultan  von  Sofoto  hat  in  den  unter  seiner  Oberhoheit  stehenden ­
  Gebieten  allein  das  Recht,  gültige  Abmachungen  zu  schließen.
Sein  Reich>rstreckt  sich,  nach  Staudinger,  vom  mittleren  Niger
bis  zur  Grenze  von  Bornu  einerseits,  sowie  vom  Südrande
der  Sahara  über  den  Benue  bis  tief  nach  A  d  a  m  a  u  a
hinein  andererseits.  Auch  der  mächtige  König  von  Nupe  hat
feierlich  erklärt,  daß  er  niemals  ein  Stück  seines  Landes  an
die  Engländer  abgetreten  habe  noch  abtreten  werde,  daß  in
Nupe  der  Handel  frei  sein  solle  für  sämmtliche  Nationen.
Selbst  die  Könige  von  O  n  i  t  s  ch  a  und  A  b  a  d  j  e.  deren
Reiche  am  Niger  unterhalb  seines  Zusammenflusses  mit  dem
Benne  gelegen  sind,  haben  sich  dagegen  verwahrt,  an  die  englische ­
  Gesellschaft  Land  oder  Hoheitsrechte  abgetreten  zu  haben.
Wie  unter  solchen  Umständen  diese  Gesellschaft  es  wagen  darf,
ungeheure  Abgaben  und  Zölle,  selbst  Durchgangszölle  zu  erheben,
  Häfen  zu  schließen,  die  Einfuhr  gewisser  Handelsartikel
^anz  und  gar  zu  verbieten,  bleibt  unerfindlich,  zumal  das  ihr
verliehene  Royal  Charter  den  Passus  enthält:  „Die  Bestimmungen ­
  der  K  o  n  g  o  k  o  n  f  e  r  e  n  z  werden  anerkannt".  Nach  diesen
Bestimmungen  jedoch  müßte  der  Flußverkehr  ein  freier  sein
für  sämmtliche  Nationen.
Schließlich  sei  noch  kurz  des  K  o  n  g  o  st  a  a  t  e  S  gedacht,
-welcher  seine  Entstehung  dem  Zusammenwirken  aller  europäischen ­
  Mächte,  nicht  zum  wenigsten  der  weisen  Politik  der  deutschen ­
  Regierung  verdankt.  Das  ausgedehnte  und  in  nicht  allzuferner ­
  Zukunft  vielleicht  sehr  wichtige  Kongogebiet  ist  durch
-einen  europäischen  Areopag  eroberungssüchtigen  Plänen  entrückt; ­
  Angehörigen  aller  Nationen  sollen  die  vom  Staate,  an
dessen  Spitze  der  König  der  Belgier  steht,  zu  vergebenden  Stellen
And  Aemter  offen  stehen,  der  Handel  und  der  Verkehr  wird
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.