Full text: Fortschritt und Armut

Kap. V. 
vom Grundbesitz in den Vereinigten Staaten. 
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Staates), welche nach spanischem Gesetz zurückgestellt waren, um für 
spätere Bewohner dieser Stadt wohnplätze zu bieten, ohne nennens 
werten Protest appropriiert worden waren. Aber die Neuheit des 
Falles durchbrach die gewohnten Vorstellungen und führte die Menschen 
auf die ersten Prinzipien zurück, und es wurde einstimmig entschieden, 
daß dieses goldhaltende Land gemeinschaftliches Eigentum bleiben 
solle, von dem niemand mehr nehmen dürfe, als er vernünftigerweise 
benutzen könne, oder länger besitzen dürfe, als er es benutze. Diese 
Auffassung der natürlichen Gerechtigkeit erhielt die Zustimmung des 
Generalgouvernements und der Gerichtshöfe, und solange die Gold 
ausbeute beträchtlich blieb, wurde kein Versuch gemacht, diese Rückkehr 
zu den ursprünglichen Zdeen umzustoßen. Der Rechtstitel auf das Land 
verblieb der Regierung, und niemand konnte mehr als einen Anspruch 
auf faktischen Besitz erlangen. Die Goldgräber setzten in jedem Distrikt 
den Umfang des Platzes, den der einzelne nehmen konnte, und den Um 
fang der Arbeit fest, die geleistet werden mußte, um die Benutzung 
zu konstituieren, wurde diese Arbeit nicht geleistet, so konnte jeder den 
Boden besetzen. So war niemandem gestattet, die Hilfsquellen der Natur 
zu belegen oder abzuschließen. Die Arbeit wurde als der Schöpfer der 
Güter anerkannt, ihre freies Feld gegeben und ihre Belohnung sicher- 
gestellt. Das Mittel würde unter den in den meisten Ländern herrschen 
den Bedingungen nicht volle Gleichheit der Rechte verschafft haben, 
aber unter den dort und damals bestehenden Verhältnissen, bei einer 
dünnen Bevölkerung, einem unerforschten Lande und einer Beschäfti 
gung, die ihrer Natur nach eine Lotterie war, gewährte sie volle Ge 
rechtigkeit. Der eine konnte eine enorm reiche Ablagerung treffen, 
andere dagegen Monate und Zähre vergebens suchen, aber alle hatten 
die gleiche Chance. Niemand durfte mit den Gaben des Schöpfers 
„Hund im Trog spielen"*). Der Grundgedanke der Bergwerksordnung 
war, Aufkauf und Monopol zu verhindern. Auf denselben Grundsatz 
sind die Bergwerksgesetze Mexikos begründet, und dasselbe Prinzip 
wurde in Ausstralien, in Britisch-Lolumbien und in den südafrikanischen 
Diamantenfeldern angenommen, denn es stimmt mit den natürlichen 
Nechtsanschauungen überein. 
Mit dem verfall des Goldgrabens in Kalifornien gewann schließ 
lich die gewohnte Vorstellung vom Privateigentum die Oberhand 
in dem Erlaß eines Gesetzes, welches die Privilegierung mineralhaltiger 
Grundstücke zuließ. Die einzige Folge davon ist, daß Naturvorteile 
verschlossen und dem Eigentümer von Mineralgrund die Macht gegeben 
wurde, jedem anderen die Benutzung dessen zu verbieten, was er selbst 
nicht benutzen will. Und es gibt viele Fälle, in welchen Mineralgrund 
für spekulative Zwecke zurückgehalten wird, gerade wie man zu den 
*) Das englische Sprichwort: to play the dog in the manger (soviel wie neidisch 
sein) ist vm Deutschen nicht wiederzugeben. Anm. des Ubers.
	        
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