Kap. V.
vom Grundbesitz in den Vereinigten Staaten.
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Staates), welche nach spanischem Gesetz zurückgestellt waren, um für
spätere Bewohner dieser Stadt wohnplätze zu bieten, ohne nennens
werten Protest appropriiert worden waren. Aber die Neuheit des
Falles durchbrach die gewohnten Vorstellungen und führte die Menschen
auf die ersten Prinzipien zurück, und es wurde einstimmig entschieden,
daß dieses goldhaltende Land gemeinschaftliches Eigentum bleiben
solle, von dem niemand mehr nehmen dürfe, als er vernünftigerweise
benutzen könne, oder länger besitzen dürfe, als er es benutze. Diese
Auffassung der natürlichen Gerechtigkeit erhielt die Zustimmung des
Generalgouvernements und der Gerichtshöfe, und solange die Gold
ausbeute beträchtlich blieb, wurde kein Versuch gemacht, diese Rückkehr
zu den ursprünglichen Zdeen umzustoßen. Der Rechtstitel auf das Land
verblieb der Regierung, und niemand konnte mehr als einen Anspruch
auf faktischen Besitz erlangen. Die Goldgräber setzten in jedem Distrikt
den Umfang des Platzes, den der einzelne nehmen konnte, und den Um
fang der Arbeit fest, die geleistet werden mußte, um die Benutzung
zu konstituieren, wurde diese Arbeit nicht geleistet, so konnte jeder den
Boden besetzen. So war niemandem gestattet, die Hilfsquellen der Natur
zu belegen oder abzuschließen. Die Arbeit wurde als der Schöpfer der
Güter anerkannt, ihre freies Feld gegeben und ihre Belohnung sicher-
gestellt. Das Mittel würde unter den in den meisten Ländern herrschen
den Bedingungen nicht volle Gleichheit der Rechte verschafft haben,
aber unter den dort und damals bestehenden Verhältnissen, bei einer
dünnen Bevölkerung, einem unerforschten Lande und einer Beschäfti
gung, die ihrer Natur nach eine Lotterie war, gewährte sie volle Ge
rechtigkeit. Der eine konnte eine enorm reiche Ablagerung treffen,
andere dagegen Monate und Zähre vergebens suchen, aber alle hatten
die gleiche Chance. Niemand durfte mit den Gaben des Schöpfers
„Hund im Trog spielen"*). Der Grundgedanke der Bergwerksordnung
war, Aufkauf und Monopol zu verhindern. Auf denselben Grundsatz
sind die Bergwerksgesetze Mexikos begründet, und dasselbe Prinzip
wurde in Ausstralien, in Britisch-Lolumbien und in den südafrikanischen
Diamantenfeldern angenommen, denn es stimmt mit den natürlichen
Nechtsanschauungen überein.
Mit dem verfall des Goldgrabens in Kalifornien gewann schließ
lich die gewohnte Vorstellung vom Privateigentum die Oberhand
in dem Erlaß eines Gesetzes, welches die Privilegierung mineralhaltiger
Grundstücke zuließ. Die einzige Folge davon ist, daß Naturvorteile
verschlossen und dem Eigentümer von Mineralgrund die Macht gegeben
wurde, jedem anderen die Benutzung dessen zu verbieten, was er selbst
nicht benutzen will. Und es gibt viele Fälle, in welchen Mineralgrund
für spekulative Zwecke zurückgehalten wird, gerade wie man zu den
*) Das englische Sprichwort: to play the dog in the manger (soviel wie neidisch
sein) ist vm Deutschen nicht wiederzugeben. Anm. des Ubers.