In Oesterreich ist die Durchführung des Maximal-Arbeitstages
M weit weniger Schwierigkeiten gestoßen — gewiß auch deshalb, weil
dieselbe von vornherein durch Uebergangsbestimmungen (ausnahms
weise Zulassung einer zwölfstündigen Arbeitszeit bei einer Reihe von
Industrien) erleichtert war. Uebrigens sind diese Ausnahmen nur bis
à 11. Juni 1888 gewährt, und soll es nicht in der Absicht der Ne
uerung liegen, dieselben weiter zu gewähren.
Für das Jahr 1886 constatili der Generalbericht, „daß zufolge der im Handels
ministerium zusammengestellten Uebersicht der von den Gewerbebehörden I. und II. Instanz
«us Grund des 8 96a Abs. 4 des Gesetzes vom 8. März 1885 bewilligten Ver
engerung der Arbeitszeit dieselbe 434 Etablissements eingeräumt wurde". Wie viele
Etablissements überhaupt dein Gesetze unterstehen, ist nicht aus den Berichten der Fabrik-
^nspcctvren ersichtlich; man wird aber die Zahl der Ueberzeitbewilligungen mäßig finden,
Mnn man in Vergleich zieht, das; allein in 671 Fällen die Fabrik-Jnspectoren zum Zweck
"euer Concessionen (für Neuanlagen resp. Abänderung bestehender Anlagen) um ihre
Mitwirkung angegangen wurden, und nicht weniger wie 3513 gewerbliche Anlagen mit
273,819 Arbeitern 1886 inspicirt wurden. Nur für bestimmte Unternehmungen — meistens
^selben, in welchen auch in Deutschland nach den Berichten der Fabrik-Jnspectoren eine
^Ngc Arbeitszeit besteht — z. B. Bierbrauereien, Mahlmühlen, Ziegeleien, Bäckereien rc.,
w Sensenfabriken, Seidenfilanden rc. macht die Durchführung Schwierigkeiten. Im Uebrigen
Mrd bezeugt, das; „die elfstündige Normal-Arbeitszeit sich zur Zufriedenheit der
Arbeiter wie auch der meisten Arbeitgeber bereits eingelebt hat" sBezirk
Ņg); das; „über Erwerbsverkürzung in Folge der elfstUndigcn Arbeitszeit weder
^°n Seiten der Gewerbe-Inhaber noch seitens der Arbeiter geklagt
^urde" (Amtsbezirk Budweis); daß „Nichtbeachtung der Bestimmungen zu den Aus-
^hmen gehört" (Olmütz) rc.
Dieselben günstigen Erfahrnngen könnten wir noch durch viele Bei
cele bestätigen. So berichtet z. B. Bras in seinen „Studien über
^vrdböhmische Arbeiterverhältnisse" (cfr. Fränkel, Arbeitszeit S. 32), daß
^ Bezirke der Handelskammer zu Eger in den sechsziger Jahren die
. ^ķtil-Jndustrie eine sehr lange Arbeitszeit hatte, und daß erst
Wît 1870 in Folge der Arbeiter-Bewegung eine Herabsetzung derselben
^genommen wurde. Dann heißt es weiter:
„Die verkürzte Arbeitszeit hatte zwar allenthalben einen Ausfall in der Menge der
Zeugnisse zur Folge, doch war dieser nur momentan, denn bald wurde in der
.^'zcrn Arbeitszeit mehr geleistet als früher in der längern. Das erhärten mit
euer Uebereinstimmung die Angaben der Arbeiter und Fabrikleiter. . . Heute ist unter
° Ctl Fabrikarbeitern der nordböhmischen Textil-Industrie das Verlangen nach der Einführung
^es gesetzlichen Normal - Arbeitstages von 10 Stunden allgemein verbreitet und eirtgc«
. . . Einer der bedeutendsten Fabricanten Oesterreichs hat seine Stimme zu
Insten desselben erhoben. Derselbe hat in einem seiner großen Etablissements durch
als 17 Jahre ununterbrochen die elfstündige Arbeitszeit aufrecht erhalten. Er er-
daß bei einer in Folge schlechten Geschäftsganges auf 3 / 4 der zuvor üblichen Zeit
Herabgesetzten Arbeitsdauer ebensoviel oder beinahe ebensoviel zu Stande gebracht worden
ei eine Behauptung, die wir auch vielfach anderwärts gehört haben."