Full text : Schutz dem Arbeiter!

In  Oesterreich  ist  die  Durchführung  des  Maximal-Arbeitstages
M  weit  weniger  Schwierigkeiten  gestoßen  —  gewiß  auch  deshalb,  weil
dieselbe  von  vornherein  durch  Uebergangsbestimmungen  (ausnahmsweise ­
  Zulassung  einer  zwölfstündigen  Arbeitszeit  bei  einer  Reihe  von
Industrien)  erleichtert  war.  Uebrigens  sind  diese  Ausnahmen  nur  bis
à  11.  Juni  1888  gewährt,  und  soll  es  nicht  in  der  Absicht  der  Neuerung ­
  liegen,  dieselben  weiter  zu  gewähren.
Für  das  Jahr  1886  constatili  der  Generalbericht,  „daß  zufolge  der  im  Handelsministerium ­
  zusammengestellten  Uebersicht  der  von  den  Gewerbebehörden  I.  und  II.  Instanz
«us  Grund  des  8  96a  Abs.  4  des  Gesetzes  vom  8.  März  1885  bewilligten  Verengerung ­
  der  Arbeitszeit  dieselbe  434  Etablissements  eingeräumt  wurde".  Wie  viele
Etablissements  überhaupt  dein  Gesetze  unterstehen,  ist  nicht  aus  den  Berichten  der  Fabrik-^nspcctvren
  ersichtlich;  man  wird  aber  die  Zahl  der  Ueberzeitbewilligungen  mäßig  finden,
Mnn  man  in  Vergleich  zieht,  das;  allein  in  671  Fällen  die  Fabrik-Jnspectoren  zum  Zweck
"euer  Concessionen  (für  Neuanlagen  resp.  Abänderung  bestehender  Anlagen)  um  ihre
Mitwirkung  angegangen  wurden,  und  nicht  weniger  wie  3513  gewerbliche  Anlagen  mit
273,819  Arbeitern  1886  inspicirt  wurden.  Nur  für  bestimmte  Unternehmungen  —  meistens
^selben,  in  welchen  auch  in  Deutschland  nach  den  Berichten  der  Fabrik-Jnspectoren  eine
^Ngc  Arbeitszeit  besteht  —  z.  B.  Bierbrauereien,  Mahlmühlen,  Ziegeleien,  Bäckereien  rc.,
w  Sensenfabriken,  Seidenfilanden  rc.  macht  die  Durchführung  Schwierigkeiten.  Im  Uebrigen
Mrd  bezeugt,  das;  „die  elfstündige  Normal-Arbeitszeit  sich  zur  Zufriedenheit  der
Arbeiter  wie  auch  der  meisten  Arbeitgeber  bereits  eingelebt  hat"  sBezirk
Ņg);  das;  „über  Erwerbsverkürzung  in  Folge  der  elfstUndigcn  Arbeitszeit  weder
^°n  Seiten  der  Gewerbe-Inhaber  noch  seitens  der  Arbeiter  geklagt
^urde"  (Amtsbezirk  Budweis);  daß  „Nichtbeachtung  der  Bestimmungen  zu  den  Aus-^hmen
  gehört"  (Olmütz)  rc.

Dieselben  günstigen  Erfahrnngen  könnten  wir  noch  durch  viele  Beicele ­
  bestätigen.  So  berichtet  z.  B.  Bras  in  seinen  „Studien  über
^vrdböhmische  Arbeiterverhältnisse"  (cfr.  Fränkel,  Arbeitszeit  S.  32),  daß
^  Bezirke  der  Handelskammer  zu  Eger  in  den  sechsziger  Jahren  die
.  ^ķtil-Jndustrie  eine  sehr  lange  Arbeitszeit  hatte,  und  daß  erst
Wît  1870  in  Folge  der  Arbeiter-Bewegung  eine  Herabsetzung  derselben
^genommen  wurde.  Dann  heißt  es  weiter:

„Die  verkürzte  Arbeitszeit  hatte  zwar  allenthalben  einen  Ausfall  in  der  Menge  der
Zeugnisse  zur  Folge,  doch  war  dieser  nur  momentan,  denn  bald  wurde  in  der
.^'zcrn  Arbeitszeit  mehr  geleistet  als  früher  in  der  längern.  Das  erhärten  mit

euer  Uebereinstimmung  die  Angaben  der  Arbeiter  und  Fabrikleiter.  .  .  Heute  ist  unter
° Ctl  Fabrikarbeitern  der  nordböhmischen  Textil-Industrie  das  Verlangen  nach  der  Einführung
^es  gesetzlichen  Normal  -  Arbeitstages  von  10  Stunden  allgemein  verbreitet  und  eirtgc«
.  .  .  Einer  der  bedeutendsten  Fabricanten  Oesterreichs  hat  seine  Stimme  zu
Insten  desselben  erhoben.  Derselbe  hat  in  einem  seiner  großen  Etablissements  durch
als  17  Jahre  ununterbrochen  die  elfstündige  Arbeitszeit  aufrecht  erhalten.  Er  erdaß
  bei  einer  in  Folge  schlechten  Geschäftsganges  auf  3 / 4  der  zuvor  üblichen  Zeit
Herabgesetzten  Arbeitsdauer  ebensoviel  oder  beinahe  ebensoviel  zu  Stande  gebracht  worden
ei  eine  Behauptung,  die  wir  auch  vielfach  anderwärts  gehört  haben."
            
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