Full text: Schutz dem Arbeiter!

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Strafe für Zuspätkommen — M. — Pfg. 
Spareinlage — „ — „ 
Arbeitstage: 
Unterschrift des Vaters oder Vormundes: 
Die Königliche Regierung zu Düsseldorf hat daun (aus 
Anregung von „Arbeiterwohl") in einer Zuschrift an die Handels 
kammer-Präsidenten diese aufgefordert, „eine Vereinbarung 
aller Fabrikbesitzer über die Auszahlung der Löhne an Minder 
jährige in Anregung bringen zu wollen" und ihre Mithülfe zugesagt. 
Die Erfolge dieser Anregung sind leider geringe gewesen. 
Wiewohl die Fabrikinspectoren pro 1888 speciell angewiesen waren, 
über „Tage, Fristen und Formen der Lohnzahlung" eingehender zu 
berichten, so widmen die meisten Berichte dieser bedeutungsvollen Frage 
kaum einige Zeilen. Nur die Berichte für Düsseldorf und Baden 
äußern sich eingehender — auch der für Köln-Coblenz empsiehlt die 
Einrichtung—; jedenfalls ergeben aber die Berichte, daß auf die freie 
Initiative der Arbeitgeber wenig zu rechnen ist. Für den ein 
zelnen Arbeitgeber ist es auch schwierig, die Einrichtung durchzuführen 
— wenn die concurrirenden Nachbar-Fabriken jeder Zeit bereit 
sind, den trotzenden jungen Arbeiter anzunehmen. Dem gemeinsamen 
Vorgehen stehen vielfach persönliche und Concurrenz-Rücksichten und vor 
allem ein Mangel an Gemeinsinn entgegen. Wo die Social-Demokratie 
Boden gefaßt, kann auch selbst aus den Arbeiterkreisen der Einrichtung 
Mißtrauen und organisirter Widerstand entgegentreten. So erachten wir 
es für eine der schönsten und wichtigsten Aufgaben der bevorstehenden 
Gesetzes-Reform, der elterlichen Autorität wieder gesetzlichen 
Schutz zu leihen. Die Bestimmung würde — wenigstens für Fa 
briken — etwa dahin zu fassen sein: 
Die Auslöhnung an Minderjährige findet nur mit Zu 
stimmung des Vaters oder Vormundes statt. Wird Minderjäh 
rigen der Lohn eingehändigt, so muß nach jeder Löhnungsperiode 
die Quittung des Vaters oder Vormundes eingeholt werden- 
Wohnt der Vater oder Vormund nicht in der Gemeinde des 
Betriebes, so genügt es, wenn dem Vater oder Vormund viertel 
jährlich eine Mittheilung über die Höhe der an das Kind bezw- 
Mündel ausgezahlten Lohnsumme zugestellt wird. 
Die Klagen über die zunehmende Verrohung der Jugend, die Locke 
rung des Familienlebens, die frühe Emancipation der Kinder, die früh 
zeitigen, leichtsinnigen Eheschließungen, namentlich in Fabrik-Districten, 
find allgemein. Die Berichte der Fabrik-Jnspectoren bieten fast jede? 
Jahr solche Schilderungen in großer Zahl. Die Arbeitgeber können selbst
	        
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