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Strafe für Zuspätkommen — M. — Pfg.
Spareinlage — „ — „
Arbeitstage:
Unterschrift des Vaters oder Vormundes:
Die Königliche Regierung zu Düsseldorf hat daun (aus
Anregung von „Arbeiterwohl") in einer Zuschrift an die Handels
kammer-Präsidenten diese aufgefordert, „eine Vereinbarung
aller Fabrikbesitzer über die Auszahlung der Löhne an Minder
jährige in Anregung bringen zu wollen" und ihre Mithülfe zugesagt.
Die Erfolge dieser Anregung sind leider geringe gewesen.
Wiewohl die Fabrikinspectoren pro 1888 speciell angewiesen waren,
über „Tage, Fristen und Formen der Lohnzahlung" eingehender zu
berichten, so widmen die meisten Berichte dieser bedeutungsvollen Frage
kaum einige Zeilen. Nur die Berichte für Düsseldorf und Baden
äußern sich eingehender — auch der für Köln-Coblenz empsiehlt die
Einrichtung—; jedenfalls ergeben aber die Berichte, daß auf die freie
Initiative der Arbeitgeber wenig zu rechnen ist. Für den ein
zelnen Arbeitgeber ist es auch schwierig, die Einrichtung durchzuführen
— wenn die concurrirenden Nachbar-Fabriken jeder Zeit bereit
sind, den trotzenden jungen Arbeiter anzunehmen. Dem gemeinsamen
Vorgehen stehen vielfach persönliche und Concurrenz-Rücksichten und vor
allem ein Mangel an Gemeinsinn entgegen. Wo die Social-Demokratie
Boden gefaßt, kann auch selbst aus den Arbeiterkreisen der Einrichtung
Mißtrauen und organisirter Widerstand entgegentreten. So erachten wir
es für eine der schönsten und wichtigsten Aufgaben der bevorstehenden
Gesetzes-Reform, der elterlichen Autorität wieder gesetzlichen
Schutz zu leihen. Die Bestimmung würde — wenigstens für Fa
briken — etwa dahin zu fassen sein:
Die Auslöhnung an Minderjährige findet nur mit Zu
stimmung des Vaters oder Vormundes statt. Wird Minderjäh
rigen der Lohn eingehändigt, so muß nach jeder Löhnungsperiode
die Quittung des Vaters oder Vormundes eingeholt werden-
Wohnt der Vater oder Vormund nicht in der Gemeinde des
Betriebes, so genügt es, wenn dem Vater oder Vormund viertel
jährlich eine Mittheilung über die Höhe der an das Kind bezw-
Mündel ausgezahlten Lohnsumme zugestellt wird.
Die Klagen über die zunehmende Verrohung der Jugend, die Locke
rung des Familienlebens, die frühe Emancipation der Kinder, die früh
zeitigen, leichtsinnigen Eheschließungen, namentlich in Fabrik-Districten,
find allgemein. Die Berichte der Fabrik-Jnspectoren bieten fast jede?
Jahr solche Schilderungen in großer Zahl. Die Arbeitgeber können selbst