Full text : Schutz dem Arbeiter!

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mit  seinen  ausgezeichneten  Arbeitskräften,  vollkommensten  Maschinen,
besten  Berkehrsverhaltnissen  leicht  übernehmen  kann?  England  hat  in
der  That  den  weitgehendsten  Arbeiterschutz,  soweit  Sonntagsruhe  und
Arbeitszeit  in  Frage  kommt.  England  beschäftigt  dagegen  die
Kinder  vom  10.  Jahre  ab,  und  ist  das  Princip  der  Theilung  der
Thätigkeit  des  Kindes  zwischen  Schule  und  Fabrik  dort  so  in  die  Anschauungen ­
  übergegangen,  daß  man  im  Interesse  der  Industrie  wie  der
Erziehung  —  England  hat  keinen  Schulzwang!  —  dieselbe  für
unentbehrlich  erachtet.  Wer  will  England  nun  zumuthen,  sich  sofort  zu  der
deutschen,  österreichischen,  schweizerischen  Auffassung  zu  bekehren, ­
  daß  Kinder  vor  dem  14.  Lebensjahre  nicht  in  die  Fabrik  gehören? ­
  England  steht  noch  heute  auf  dem  Boden,  daß  der  erwachsene ­
  Arbeiter  des  Gesetzesschutzes  nicht  bedürfe,  sich  selbst
schützen  könne,  wie  das  ja  auch  für  England  durch  die  Gewerkvereins-Organisation
  vielfach  bewiesen  ist.  Inder  Schweiz,  in  Oest  erre  ich,
in  Deutschland  sind  weder  die  Arbeiter  noch  die  Gesetzgebnngsfactoren
dieser  Anschauung.  Wie  soll  diese  Kluft  der  Anschauungen  überwunden
werden?  Die  englische  Sonntagsruhe  scheint  uns  in  Deutschland
„puritanisch",  während  es  in  den  romanischen  Ländern  umgekehrt  steht.
—  Deutschland  hat  den  Vorzug,  seine  Gesetze  auch  energisch  durchzuführen, ­
  wie  es  z.  B.  in  einem  Staatswesen,  in  welchem  die  Arbeitgeber
und  die  Parteien  die  Verwaltung  stark  beeinflussen,  nicht  der  Fall  sein
wird.
Diese  Schwierigkeiten  bilden  auch  die  Grenzen  einer  internationalen
Regelung.  Eine  schablonenhafte,  einheitliche  Regelung  kann  nie  das
Ziel  sein,  diese  ist  weder  möglich  noch  nothwendig.  Aufgabe  einer  internationalen ­
  Verständigung  kann  und  soll  es  nur  sein:  auf  gewisse  Minimal-Forderungen ­
  sich  zu  einigen  und  weiterhin  dahin  zu  wirken,
daß  jeder  Staat  in  seiner  Weise,  nach  dem  Stand  und  den  Bedürfnissen ­
  sei  n  e  r  I  nd  ust  ri  e  und  seiner  Arbeiter  den  Arbeiterschutz
immer  mehr  verwirklicht.  In  demselben  Maße  als  alle  Staaten
diesem  Zuge  folgen,  können  die  einzelnen  Staaten  je  nach  ihrer  industriellen
Entwickelung  über  die  einheitlichen  M  i  ui  mal  f  o  rd  e  r  u  n  g  e  n  weiter
hinausgehen.
Daniel  Legrand,  ein  Fabricant  ans  dem  Steinthal  (Elsaß)  soll,  zuerst  1841
aus  Anlaß  der  Berathung  eines  Gesetzes  betresfeud  die  Kinderarbeit  in  Fabriken  in  einer
Eingabe  an  den  Kanzler  von  Frankreich  und  an  die  Mitglieder  der  Pairskammer  eine
internationale  Vereinbarung  vorgeschlagen  habe».  <S.  Dr.  Adler,  die  Frage  des  internationalen ­
  Arbeiterschutzes.  Separatabdruck  aus  den  „Annalen  des  Deutschen  Reiches".
München  1888.  S.  65.)  Im  „Deutschen  Staats-Wörterbuch"  von  Bluntschlì
und  Brater  wurde  1858  eine  internationale  Regelung  der  Sonntagsruhe  gefordert.
Ter  Genfer  Kongreß  der  internationalen  Ar  be  iter  -  A  s  s  o  ciat  i  o  n  1886  verlangt
            
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