Full text : Schutz dem Arbeiter!

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ļ>en  m  ber  These  fixirten  Termin  vier  bis  sechs  Wochen  nur  als  das  Minimum
°>l  dem.  was  gefordert  werden  sollte,  und  glaube,  das;  füglich  auch  sechs  oder  acht
lochen  gesagt  werden  dürfte."
Beweisen  diese  Ausführungen  wiederum  nicht  schlagend,  daß  Mütter,
elche  der  Ernährung  und  Pflege  bedürftige  Kinder  haben,
on  der  Fabrikbeschäftigung  ausgeschlossen  bleiben  sollten?
Auch  Dr.  Schuler  fordert,  wie  Dr.  Koettnitz,  eine  wenigstens
/2-stündige  Mittagspause  für  alle  Frauen,  welche  ein  Hauswesen
311  besorgen  haben.
Mittagspause  beträgt  in  der  Regel  eine  Stunde,  nur  ausnahmsweise  IP2,
"Wens  in  den  mir  bekannten  Fabrik-Districten.  Es  ist  klar,  daß  einer  Frau,  die  in
leser  Zeit  den  Hin-  und  Rückweg  zur  Fabrik  zu  machen  hat,  die  für  den  Genus;  auch
bescheidensten  Mahlzeit  doch  mindestens  */<  Stunde  rechnen  muß,  eine  ungemein  kurze
^  für  die  Bereitung  der  Mahlzeit  bleibt.  Selbst  in  dem  günstigsten  Falle,  wo  sie  ihr
^edcflcisch  im  Topfe  hatte  und  vielleicht  ein  jüngeres  Kind,  eine  Nachbarin  für  genügende
^uerung  sorgte,  wird  selten  Zeit  genug  bleiben,  ein  ordentliches  Gemüse  zu  bereiten.
"ft  aber  beschränkt  sich  der  Mittagstisch  auf  Mehlspeisen,  Kartoffelgerichte  u.  dcrgl.
e ¡ te  nun  diese  ausfallen  müssen,  liegt  auf  der  Hand.  Ich  habe  oft  genug  gesehen,  wie
ņ"  Ģebäck  verzehrt  wurde,  das  außen  verbrannt,  innen  noch  roher  Teig  war.  Ich  hatte
îch  seinerzeit  als  Arzt  daran  gewöhnt,  bei  den  so  häufigen  Magenleiden  der  Fabrik-Ņ
  eitcv  vor  allem  auch  die  Bereitung  und  Zusammensetzung  des  Mittagessens  in's
«  U ® c  ä u  fassen,  und  sehr  häufig  fand  ich,  daß  eben  diese  ungaren,  in  Eile  ge-^
  "llcn  und  genossenen  Speisen  die  Ursache  des  Uebels  seien.  Daraus  scheint  sich  mir
Nothwendigkeit  einer  frühern  Entlassung  derjenigen  Personen,  welche  das  Kochen  zu
Morgen  haben,  klar  genug  zu  ergeben."
..  Wir  fragen  wiederum:  Kann  die  Frau  neben  der  normalen  zehnelfstündigen
  Fabrikarbeit  dieses  leisten?  Und  wie  wird's  in  den
"àllen,  wenn  Fabrik  und  Wohnung  eine  halbe  Stunde  und
ņìbhr  auseinander  liegen?  In  allen  diesen  Fällen  ist  die  Bestimmung ­
  bedeutungslos  und  die  Consequenz  —  auch  für  Dr.  Schuler
T'  ^cire  jedenfalls:  daß  solche  Beschäftigung  (in  größerer  Entfernung
^u  der  Wohnung)  verboten  würde.  Auch  die  praktische  Durchfüh-^"Ug
  der  Schweizer  Bestimmung,  daß  „Arbeiterinnen,  welche  ein  Hausbsen
  zu  besorgen  haben,  eine  halbe  Stunde  vor  der  Mittagssofern
  diese  nicht  mindestens  IV2  Stunde  beträgt,  zu  entlassen"
Ņ>,  ist,  selbst  abgesehen  von  obigen  Fällen,  schwierig,  da  die  Arbeit-A
 ec  kaum  wissen  können,  ob  ihre  Arbeiterinnen  „ein  Hauswesen  zu
^sorgen  haben".  Das  kann  ja  mit  jedem  Tage  wechseln  und  auch
licki  ^ņgaben  der  Arbeiterinnen  selbst  sind  wenig  zuverlässig  —  tiennent*
H)  dann,  wenn  dieselben  befürchten  müssen,  daß  der  Fabrik  die  frühere
^ņ^ļussung  Mittags  lästig  ist  und  sie  vielleicht  ihre  Stelle  durch
^e  Arbeiterinnen  ersetzen  würde.
pr  ^  der  That,  nur  der  Standpunkt  des  Herrn  Dr.  Schwartz  ist
^ķtisch  und  principiell  consequent.  Wenn  die  Ehe  kinder-
            
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