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ijt beifpielsweife glei mit dem Dekret über die Aufhebung der
Todesitrafe der Fall. Während zur Zeit der Proviforijdhen Regie-
zung nur einige wenige Perfonen, und zwar ausfließlid Soldaten,
die fi an der Front Fahnenflucht oder Meuterei Hatten zu[Hulden
fommen Iaffen, hingeridhtet worden find, ijt die Todesftrafe von den
Bolichewiften bereits im erften Yahre ihrer Herr]haft an vielen taufend
Berfonen vollijtredt worden. Bei der Beurteilung der boljdhewiltilden
Hefekgebung it ferner in Betracht zu ziehen, daß ie in einzelnen
Vällen id) bereits im erfjten Sahre ihrer Herr{dhaft genötigt fahen,
znzelne Dekrete aufzuheben. So tritt 3. B. an Stelle der auf-
jehobenen Wehrpflidht fehr bald wiederum die Zwangsmobilijation,
ınd entgegen den Bejtimmungen des Gejehes werden keineswegs allein
Broletarier in die Rote Armee eingeltellt, fondern Offiziere und wald
zchte Bourgeois zum Eintritt gezwungen. Bon einer Sozialifierung
bes Landes fann in der Sowjetrepublik audy eben feine Rede fein.
Wo der Bauer fihH in den Belig von Gutsland gefekt Hat, verteidigt
ınd IHüßt er diejes Land als fein Eigentum. Aug der adhtitündige
Arbeitstag. befteht gegenwärtig nur auf dem Papier, in Wirk-
[ichfeit wird in Sowjetrukland, wie ih aus der holfdhewifjtijdhen Preife
jederzeit nachweijen läßt, zehn, 3wölf und fogar mehr Stunden ge-
arbeitet, Auch das Dekret über die Arbeiterfontrolle ijt im Laufe
der Zeit fo gut wie aufgehoben worden, und an Stelle des mit weit»
gehenden Rechten ausgeltatteten Arbeiters in den einzelnen Betrieben
ser über bdiktatoriihe Bolmachten verfügende Leiter des Betriebes
zetfreten.