Politische Restauration; wirtschaftliche Fortschritte. 393
und auch da, wo die Bildung der neuen Stände nicht nach
individualistischem Wahlrechte, sondern nach irgendwelchen Mo—
tiven des Berufs oder selbst des privilegierten Standes erfolgt
war, hatte man wenigstens den Grundsatz zumeist ausdrücklich
ausgesprochen, daß der Abgeordnete die Interessen des ganzen
Landes, nicht etwa partikular-ständische, zu vertreten berufen
—[
in dem Sinne, daß unter den Verfassungen dieses Artikels
nicht repräsentative, sondern ständische im Sinne des Ancien
réͤgime verstanden werden müßten.
Diese Beschlüsse hatten natürlich zunächst nur für die
Staaten Geltung, deren Minister sie gefaßt hatten. Aber es
war von Anfang an nicht Metternichs Absicht, bei diesem Er—
gebnis stehen zu bleiben. Vielmehr wurden die Beschlüsse den
bisher gänzlich unbeteiligten und unwissenden 29 kleineren
Staaten in rascher Durchpeitschung im Bundestage zu Frank—
furt aufoktroyiert. Es war in Wirklichkeit nichts weiter als
ein Staatsstreich, eine Revolution von oben, gegen welche die
Aleinen nichts zu tun wußten, als, wenn auch teilweise nicht
ohne Tapferkeit, zu protestieren.
Und nun erst recht begann eine Demagogenriecherei sonder⸗
gleichen. Haussuchungen folgten auf Haussuchungen; das
Sykophantentum blühte; und manch einer entzog sich seinen
heimlichen Gegnern durch Flucht übers Meer. Vor allem wandte
man sich dabei gegen die Jugend. Es ist die Zeit, da die
Burschenschafter mit stillem Grimme das Lied sangen: „Wir
hatten gebauet ein stattliches Haus.“ Aber froh tönend erhob
fich trotz allem aus der Resignation der ersten Verse der Schluß:
Das Hans mag zerfallen,
Was hat's denn für Not:
Der Geist lebt in uns allen,
Und unsfre Burg ist Gott!
Für die Bundesstaaten aber bedeutete die Annahme der
Karlsbader Beschlüsse die erste Unterordnung unter eine despo—
tisch-legitimistische Fälschung des Geistes der Bundesverfassung
zurch Hsterreich: es rächte sich bitter, daß man deren Be—