Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Sollen  für  betreibe  die  jetzt  eingeschlagene  Zollpolitik  nicht  nur  zu  der  unmittelbar
vorausgegangenen,  sondern  auch  zu  der  im  Jahre  1879  verlassenen  gestellt  hat.
Die  letztere  hatte  bekanntlich  im  Jahre  1865  durch  Aufnahme  der  in  den  damals
geschloffenen  Verträgen  festgestellten  Zollermäßigungen  und  Zollbefreiungen  in  den
allgemeinen  Tarif  alle  bisherigen  Differentialzölle  im  Wege  der  autonomen  Gesetzgebung ­
  beseitigt  und  damit  die  völlige  Zollfreiheit  des  Getreides,  die  feit  1853
schon  im  gegenseitigen  Verkehr  mit  Oesterreich  bestanden  hatte,  auf  die  Einfuhr
über  alle  Grenzen  des  Zollgebiets  ausgedehnt.
„Solange  die  Zollfreiheit  des  Getreides  nicht  wiederhergestellt  ist,  bleibt  es
dringend  wünsche,iswertb,  daß  dem  Getreidehandel  dasjenige  Maaß  von  Bewegungsfreiheit. ­
  welches  mit  dein  Bestehen  von  Zöllen  überhaupt  verträglich  ist,  durch  Aufhebung ­
  des  Identitätsnachweises  in  einer  den  allgemeinen  Interessen  des  Handels
entsprechenden  Form  gewährt  werde.
„Die  Verhandlungen  Deutschlands  mit  den  Vereinigten  Staaten  haben  den
Erfolg  gehabt,  daß  das-Verbot  der  Einfuhr  von  Schweinen  und  Schweinefleisch
amerikanischen  Ursprungs  aufgehoben  und  für  den  gesummten  Waarenverkehr
zwischen  beiden  Ländern  das  gegenseitige  Meistbegünstigungsrecht  außer  Zweifel
gestellt  worden  ist.  Zur  Aushebung  des  im  Verwaltungswege  eingeführten
Petroleuinfaßzolls  hat  der  Bundesrath  sich  bisher  nicht  entschließen  können,  und
es  bleibt  jetzt  abzuwarten,  welche  Art  der  Erledigung  die  vom  Reichstage  zur  Berücksichtigung
  überwiesenen  Petitionen  finden  werden  Wir  halten  die  Versetzuna
der  Petroleumfässer  aus  Nr.  I3f  unter  I3e  des  Zolltarifs  für  den  besten  Ausweg
  aus  einer  stark  verfahrenen  Situation.  Die  Einnahme  aus  dem  Faßzoll  ist
an  ltd?  eine  sehr  geringe,  aber  nur.  weil  der  Zoll  in  fast  voller  Höbe  meistens
kur  Erledigung  von  Faßzollscheinen  an  die  Exporteure  leerer  Fässer  gezahlt  wird
darunter  in  neuerer  Zeit  an  die  Inhaber  von  Faßfabriken,  welche  in  Folge  des
größeren  Umfanges,  den  die  Petroleumeinfuhr  in  Tankschiffen  angenommen  bat.
'm  Zollgebiet  errichtet  worden  sind.  Die  Zolleinnahme  steht  deshalb  zu  der  den
Zollbeamten  durch  den  Faßzoll  verursachten  Arbeit  in  einen,  sehr  ungünstigen

„Die  erfolgreiche»  Bemühungen  der  Vereinigten  Staaten,  ihren  Erzeugnissen
auf  sttdamerikanischen  Märkten  einen  Zollschutz  gegen  Lie  Einfi.br  aus  nicht'  meistbegünstigten ­
  Landern  zu  sichern,  machen  den  Abschluß  von  Meistbegünstigt»,gsvertragen
  zwischen  Deutschland  und  denjenigen  südamerikanischen  Staaten,  mit  denen
solche  zur  Zeit  nicht  bestehen,  zu  einer  nicht  unwichtigen  Ausgabe  für  die  deutsche
»ïääì:
konnte,  zu  vermeiden  wären."  *

o.  Provin;  posen.
Handelskammer  zu  Bromberg.
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