Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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,,Dic  Auflìebung  tco  Identitäts-Nachweises  für  Getreide,  tic  unter  ten  eben
erwähnten  Umständen  für  den  diesigen  Bezirk  nur  tan»  Interesse  bat,  wenn  sie
nicht  aus  dao  über  gemischte  Transitläger  gebende  Getreide  beschränkt,  sondern  aus
tic  Ausgabe  von  Berechtigungoscheinen  anogedebnt  wird,  ist  ano  dein  Bereich  der
unerfüllten  Wünsche  noch  nicht  berauogetoninien  "
li.  provin;  Achltswig-HlMein.
Wönifflichts  Eommerz-lşollegium  zu  Altona.
„Tic  von  der  deutschen  Reichsregierung  mit  Italien,  Oesterreich,  der  Schweiz
und  Belgien  abgeschlossenen  Handelsverträge  bilden  den  Beginn  einer  neuen
Strömung  in  der  europäischen  Handelspolitik,  den  Bruch  mit  den  autonomen
Hochstbutzzöllen  Hoffentlich  wird  zunächst  mit  den  genannten  Ländern  eine  weitere
bandclopolitische  Annaberung  angebahnt  werden  auf  Grund  allmäliger  gegenseitiger
Interessenauögleichung  unt  ebne  das;  wesentliche  Interessen  geopsert  zu  werden
brauchen  Für  Hamburg-Altona  wie  überhaupt  für  ganz  Norddeutschland  wäre  eo
ferner  zunächst  von  Bedeutung,  wenn  auch  die  skandinavischen  Länder  veranlagt
werden  könnten,  ihre  tbeilweise  recht  beben  Schutzzölle  zu  ermäßigen."
Handelskammer  zu  Wiel.
„Die  im  Hochsommer  und  Herbst  erlassenen  Auosubrverbotc  Rußlands  schädigten
Handel  und  Fndustric  der  mit  jenem  Reiche  in  Verbindung  stehenden  Länder  und
vornehmlich  der  an  der  Ostsee  belegenen  Handelsplätze.  Die  Nothwendigkeit  neue,
nicht  gewohnte  Verbindungen  anzuknüpfen,  störte  den  Handel.  Dazu  kam  die  Un  .
gewißbeit  bezüglich  der  Handelsverträge,  welche  das  ganze  Jahr  im  Vordergründe
des  Interesses  gestanden  haben.  Tie  Verhandlungen  zwischen  den  Vertretern
Deutschlands  und  Oesterreich-Nngarns,  dann  dieser  vereint  mit  denjenigen  Italiens,
Belgiens  und  der  Schweiz,  führten  zu  Verträgen,  welche  am  7.  und  15.  December
v.  3  in  Deutschland  dem  Reichstage  unterbreitet  werden  konnten.  Nach  kurzer
Berathung  wurden  die  Verträge  angenommen;  dieselben  sind  am  I.  Februar  d.  Z.
in  Straft  getreten.  Gegenüber  den  von  deutscher  Leite  gemachten  Zugeständnissen
werden  boffcntlich  die  von  den  anderen  Leiten  gemachten  Einräumungen  ein
Aequivalent  bieten  Zn  begrüßen  ist  die  Festsetzung  der  Verträge  für  einen  seit
ranm  von  zwölf  Jahren,  weil  es  hierdurch  möglich  wird,  in  Handel  und  Industrie
eine  größere  Ruhe  und  Stabilität  berbeizufübre».  Tic  Verhandlungen  über  einen
Handelsvertrag  zwischen  Deutschland  und  Spanien  schweben  noch.  Der  ebenfallo
am  I.  Februar  abgelaufene  Vertrag  wurde  vorläufig  bis  zum  l.  Juli  d.  J.  verlängert. ­
  Es  ist  sehr  zu  wünschen,  daß  die  Aussubr  nach  Spanien  nicht  durch
höhere  Zölle  erschwert  werde.  Wir  haben  uns  stets  im  Allgemeinen  gegen  Getrcideund
  Holzzölle  bezw.  für  eine  niedrige  Tarifirnng  derselben  ausgesprochen;  durch
den  Vertrag  mit  Oesterreich-llngan,  sind  nun  ermäßigte  Zölle  sowohl  für  dieses
Land  als  auch  für  alle  Länder,  mit  denen  wir  Meistbegünstigungs-Verträge  besitzen,
in  Kraft  getreten  Sehr  zu  wünschen  ist  der  baldige  Abschluß  von  Vertragen  auch
mit  anderen  Staaten,  welche  für  unsere  Ein-  und  Ausfuhr  von  Wichtigkeit  sind.
Wir  denken  hier  zunächst  an  Rußland,  welches  Land  bisher  nicht  zu  jenen  Ländern
mit  Meistbegünstigungs-Vertrag  gehörte,  daher  tritt  für  die  Einfuhr  von  Getreide
und  Holz  aus  diesem  Reiche  ein  Differentialzoll  ein.  dessen  Wirkung  für  unseren
Bezirk  nur  ungünstig  sein  kann.  Da  die  Differenz  der  Zollsätze  nicht  gering  ist.
            
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