Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

ergab  in  diesen  ersten  drei  Monaten  eine  Zunabme  der  Einfuhr  um  700000  Tonnen
gegenüber  einer  Zunahme  der  Ausfuhr  um  nur  450  000,  dabei  allein  im  Monat
März  eine  Einfuhrvcrmehrung  von  180000Tonnen  und  eine  Ausfuhrverminderung
  von  208  000  Tonnen  im  Vergleich  zum  Vorjabr.  Der  Werth  der
Einfuhr  des  ersten  Vierteljahres  wird  geschätzt  auf  1128  Mill.  Mark,  der  der
Ausfuhr  auf  827  Mill.  Mark,  was  eine  Waarenmehreinfuhr  von  1200Mill.
Mark  für  das  Jahr  befürchten  läßt.  Tie  Handelskammer  überschätzt  die
Beweiskraft  dieser  nackten  Zahlen  durchaus  nickt,  aber  wenn  dieselben  sich  in  einer
Periode  schlechter  Preise  und  andauernden  ArbcitSmangelS  in  der  Industrie  als
typisch  und  bleibend  erweisen  sollten,  würde  eine  solche  Mebreinsuhr  doch  ein  bedenkliches ­
  Zeichen  sein.  Unter  den  früheren  Verhältnissen  seit  1880  ist  diese  Höhe
der  Waarenmehreinfubr  auch  nicht  annähernd  erreicht  worden-  In  1880  und  1890,
zwei  Jahren  hoher  Preise  und  sehr  großer  Inanspruchnahme  der  Indu
  st  rie  für  das  Ausland,  belief  sich  dieselbe  nur  auf  etwas  über  880  Mill.
Mark.  In  der  Zeit  des  Milliardensegens,  des  großen  Retablissements  von  Heergerätb
  und  Bahnbedarf,  sowie  des  Freihandels  vor  187!)  haben  wir  allerdings
ähnliche  und  selbst  größere  Mehreinfuhren  gehabt.*)
„Durch  die  eigenartige  Behandlung  der  Klausel  der  meistbegünstigten
Ratio»  haben  die  Getreidezollnachlässe  ebenso  wie  die  Behandlung  der  Weinzölle,
überhaupt  die  sämmtlichen  Zollnachlässe  und  Bindungen  der  Handelsverträge  mit
Oesterreich  und  Italien  aufgehört  eine  Vergünstigung  für  Oesterreich  und  Italien
zu  sein,  sondern  sind  mit  Ausnahme  von  Rußland  so  ziemlich  allen  Nationen
ohne  Gegenleistung  zu  gut  gekommen,  soweit  sie  sich  nicht  durch  ganz  besondere
Feindseligkeit  gegen  unsere  Handelsinteressen  auszeichnen.  Sogar  Amerika  hat
trotz  der  M.  Kinley-Bill  durch  eine  Concession  bezüglich  der  Zuckereinfuhr,  die
durch  Beseitigung  des  deutschen  Schwcinceinfuhrvcrbots  überreich  ausgeglichen  wäre
(wenn  sie  nicht  bereits  nach  dem  deutsch-amerikanischen  Handelsverträge  auf  Grund
der  beschränkten  Meistbegünstigungsklausel  gewährt  werden  mußte,  als  Amerika
durch  den  Vertrag  vom  81.  Januar  1891  für  Brasilien  die  Zuckereinfuhr  freigab),
sich  die  Vortheile  unseres  neuen  Zolltarifs  angeeignet,  ohne  irgend  entsprechende
Gegenconcessionen  zu  machen,  auf  die  wir  nach  dem  unzweideutigen  Wortlaut  dee
Vertrages  von  1828  Art.  9  Anspruch  hatten.  Frankreich  nimmt  an  denselben  auf
Grund  des  Frankfurter  Friedens  theil,  sogar  —  was  nicht  zu  verstehen  ist  —  an
den  Italien  gemachten  Zollcrleichterungen  auf  Wein,  obgleich  ß  11  des  Frank,
flirter  Friedens  nur  England,  Oesterreich,  Rußland,  Belgien  und  die  Schweiz  als
die  Staaten  nennt,  bezüglich  deren  Frankreich  und  Deutschland  gegenseitig  das  Meist,
begünstigungsrecht  in  Anspruch  nehmen  resp.  sich  gegenseitig  zugestehen.  Differential,
zólle  mit  Italien  sind  dadurch  für  beide  ausdrücklich  zugelassen  und  vorgesehen,
und  cs  ist  die  Folgerung  nicht  richtig,  auf  die  hin  man  dies  Recht  neuerdings
preisgegeben  bat.  daß  nämlich  Oesterreich  auf  Grund  seines  Meistbegünstigungs.
rechtes  die  Italien  von  Deutschland  zugestandenen  Weinzollennäßigungen  ebenfalls
ohne  Weiteres  erhalten  und  auf  Grund  dessen  also  auch  Frankreich  darauf  Anspruch
habe.  Denn  im  Jabre  1871,  als  der  Frankfurter  Friede  geschloffen
wurde,  bestanden  die  Meistbegünstigungsverträge  Deutschlands  und  Frankreichs
»nt  ihren  Nachbaren  bereits  seit  sechs  Jahren,  und  wenn  obige  Folgerung  richtig
*)  Im  April  bat  sich  die  Lache  etwas  weniger  ungünstig  gestellt:  einer
Mnidercinfuhr  von  102  200  Tonnen  gegen  das  Vorjahr  stand  eine  Minderausfuhr
von  56  800  Tonnen  gegen  das  Vorjahr  gegenüber.
            
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