Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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aus?  Wie  haben  sich  Ihre  Geschäftsbeziehungen  zu  diesem  Lande  vor
und  nach  dem  Inkrafttreten  dec-  erwähnten  Tarifs  gestaltet?
-)  Welche  Wunsche  haben  Sie  bezüglich  ihres  Geschäftszweiges  bei  dein
Abschluß  eines  neuen  Handelsvertrages  mit  Oesterreich-Ungarn?
„Daraus  gingen  uns  zahlreiche  Antworten  zu,  deren  Inhalt  wir  neuerdings,
unterm  27.  October  1*10  in  Gestalt  einer  Denkschrift  sowohl  dem  Handels
Ministerium  wie  dem  Präsidium  des  Handelstages  verlegten.  Es  wurde  darin
ausdrücklich  erklärt,  daß  die  im  Jahre  1886  geäußerten  Wünsche  noch  gehegt
würden,  und  die  damals  ausgesprochenen  Befürchtungen  sich  größtentheils  verwirklicht ­
  hätten.  Insbesondere  habe  durch  die  hohen  Zollsätze  des  Tarifs  von  1887
die  Ausfuhr  deutscher  Erzeugnisse  nach  Oesterreich-Ungarn  außerordentlich  gelitten
und  in  vielen  Waarengattuiigen  das  Geschäft  fast  ganz  aufgehört.  Als  Beispiele
führten  wir  an:  die  Schädigung  des  deutschen  Kaffeehandels  durch  die  Differential
zolle  bei  der  Einfuhr  über  Triest;  die  verschiedenen  Ausfuhrivaaren  der  Textilindustrie: ­
  baumwollene,  wollene  und  seidene  Spitzen  und  Tülle,  seidene  und  halbseidene ­
  Stoffe,  Bänder,  Sammete  und  Plüsche,  Stoffhandschuhe,  Strumpfwaaren.
Hutbestandtheile,  Schweißblätter  u.  s.  w.  ;  ferner  Papierwaaren,  Chromolithographien
u.  dgl.;  Bleifabrikate,  Röhren  und  Walzblei;  Metalltücher;  Maschinensiebe;  Buch,
druckerlettern;  Kupfer  und  kupferne  Waaren;  Apparate  und  Maschinen,  namentlich
landwirthschaftliche  und  Näb-Maschinen;  chemische  Hilfsstoffe  und  Erzeugnisse,
namentlich  Färb-,  Arznei-  und  Parfümerie-Waaren  u.  s.  f.  Schließlich  überreichten
wir  noch  die  nachträglich  eingegangenen  Aeußerungen  der  hiesigen  Geschäftsleute.
Händler  und  Industriellen  des  Edelstein-  und  Juwelenfaches.  Die  beim  deutschen
Handelstag  eingegangenen  Gutachten  über  die  Erneuerung  des  deutsch-österreichischen
Handelsvertrages  wurden  in  drei  sorgfältig  bearbeiteten  Abhandlungen  zusammengestellt
  und  dein  Herrn  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  bereits  im  October  1800
überreicht.
"Tie  neueren  Arbeiten  der  Handelskammer  bezüglich  des  Handelsvertrages  mit
Italien  begannen  schon  Ende  1885  in  Folge  der  am  26.  November  jenes  Jahres
zunächst  auf  drei  Monate  in  Kraft  getretenen  Zollerhöhungen  für  verschiedene  Ein
fuhrwaaren  Italiens.  Der  Charakter  dieses  Gesetzes  war  nur  ein  provisorischer,
da  dasselbe  lediglich  dazu  dienen  sollte,  eine  Untersuchung  zum  Zweck  der  Revision
des  gefammten  italienischen  Zolltarifs  zur  Ausführung  zu  bringen.  Die  Handclskainmer
  Frankfurt  a.  M.  erhielt  vertraulich  und  direkt  Kenntniß  von  den  Seitens
der  italienischen  Handelskammern  gemachten  Vorschlägen  über  die  Fassung  des
neuen  Tarifs  und  veranstaltete  im  Jahre  1886  eine  Umfrage  bei  den  hiesigen
Handel-  und  Gewerbetreibenden  über  die  Artikel:  Chokolade,  Häute  und  Felle,
Pferdehaare,  Wolle  und  Baumwolle,  Stanivi,  Schwämme,  chemische  Produkte,
?arb-  und  Gerbstoffe,  Gummiwaaren,  Schmirgel,  Metalle,  Holz  u.  s.  w.  Die
darauf  aus  unserem  Bezirk  eingelaufenen  Gutachten  unterbreiteten  wir  dem  Herrn
Handelsminister  mit  Eingabe  vom  30.  December  1886  und  brachten  diese  gleichzeitig ­
  auch  den  Handelskammern  zu  Köln.  Leipzig,  Dresden,  Mannheim,  Saardrücken,
  Mülhausen  i.  E.,  und  der  Kaufmannschaft  von  Berlin  zur  Kenntniß.
Auch  der  Ausschuß  des  deutschen  HandelStageS  hielt  eS  für  geboten,  die  Handelsbeziehungen
  zwischen  Deutschland  und  Italien  einer  näheren  Prüfung  zu  unterwerfen, ­
  und  überreichte  seinerseits  im  Juni  1887  dem  Ministeriuin  eine  umfassende
Zusammenstellung  der  ihn,  hierüber  zugegangenen  Gutachten.  Nachdem  der  neue
italienische  Generalzolltarif  am  1.  Januar  1888  in  Kraft  getreten,  und  der  Zoll-
            
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