Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Handelskammer  zu  Koblenz.
„Das  Hauptergebniß  auf  dem  wirthschaftlichen  (gebiete  bildete  im  Berichtsjabr
  der  Abschluß  von  Handelsverträgen  mit  zablreichcn  Tarisbindungen  zwischen
Deutschland,  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  auf  12  Jahre.
Mit  diesem  Vorgänge  ist  das  seit  dem  Ende  der  70er  Jahre  fast  ausschließlich
befolgte  System  der  selbstständigen  Regelung  der  Zolltarife  verlassen.  Die  deutsche
Industrie  bat  sich  unter  der  Herrschaft  dieses  Systeme  im  Großen  und  Ganzen
wohl  befunden,  sie  ist  sowohl  dem  Umfange  ale  der  LeistungSfähigktit  nach  wesentlich ­
  gewachsen.  Indessen  läßt  sich  nicht  verkennen,  daß  die  erlangten  Vortheile
in  dem  Maße  geringer  wurden,  ale  in  den  meisten  Staaten,  mit  welchen  Deutsch,
land  in  Verkehr  steht,  eine  mehr  oder  minder  bedeutende  Erhöhung  der  Eingänge,
zolle  stattfand  und  dae  häufige  Aendern  der  Zollsätze  dae  Ausfuhrgeschäft  nicht
zur  Ruhe  kommen  ließ.  Eine  Fortdauer  dieses  allseitigen  Kampfes  mit  selbstständigen ­
  Zolltarifen  mußte  den  auf  die  Ausfuhr  von  Jndustrieerzeugnifsen  angewiesenen ­
  Ländern  mit  der  Zeit  verhängnißvoll  werden  und  es  war  deshalb  nur
zu  billigen,  daß  die  Reichsregierung  dazu  überging,  zunächst  mit  den  uns  politisch
verbündeten  Staaten  Handelsverträge  für  längere  Dauer  und  mit  zahlreichen
Tarifbindungen  abzuschließen.  Der  Grundsatz  des  Schutzes  der  nationalen  Arbeit
ist  ja  durch  den  Abschluß  dieser  Verträge  nicht  verlassen;  hat  doch  selbst  die  Landwirthschaft,
  die  mit  Rücksicht  auf  die  Hauptausfnhrartikel  der  anderen  Vertragsstaaten
  in  erster  Linie  berufen  war.  Opfer  zu  bringen,  noch  einen  keineswegs  unbedentendcu
  Schutz  behalten.  Das  Vorgehen  der  Reichsregierung  bat  deshalb  auch
i»  den  weitesten  Kreisen  der  Handel-  und  Gewerbetreibenden  im  Allgemeinen  volle
Billigung  gefunden  und  der  in  Bezug  auf  diese  Angelegenheit  zu  Tage  getretene
Mißmut!,  bezieht  sich  nur  auf  begleitende  Umstände  und  theilweise  auch  auf  die
Gestaltung  der  Tarife.  Die  betbeiligten  Kreise  haben  den  Eindruck,  daß  sie  und
ihre  Vertretungen  keine  so  ausgiebige  Gelegenheit  erhalten  haben,  der  Reichsregicrung
  Wünsche  und  Bedenken  vorzutragen,  wie  die  BerufSgenossc»  in  den
anderen  Vertragsstaateu,  und  bedauern  dies  um  so  mehr,  als  die  Verträge  schließlich ­
  von  den  Volksvertretungen  ohne  die  Möglichkeit  einer  Abänderung  so  angenommen ­
  werden  mußten,  wie  sie  auS  den  Händen  der  Unterhändler  hervorgegangen
waren,  wenn  nicht  das  ganze  Vertragswert  scheitern  sollte."
Handelskammer  zu  Erefeld.
„Die  das  ganze  vergangene  Jahr  hindurch  geführten  Verhandlungen  des
Deutschen  Reiches  mit  den  Nachbarstaaten  haben  zu  Handels-  und  Zollverträgcn
mit  Oesteneich-Nngarn.  Italien.  Belgien  und  der  Schweiz  geführt,  welche  vom
Reichstage,  weil  er  sie  für  die  deutschen  Interessen  zweckdienlich  erachtete,  genehmigt
worden  und  am  1.  Februar  1892  in  Kraft  getreten  sind.  Diese  Handelsverträge
sind  Tarifverträge  mit  Meistbegünstigung,  durch  welche  eine  Reihe  von  .lollpositionen
  ermäßigt  oder  gebunden  sind,  so  daß  während  einer  zwölfjährigen  Vertragödauer
  keine  einseitigen  Erhöhungen  Platz  greifen  können.  Es  ist  einleuchtend,
daß  Deutschland  keine  günstigen  Verträge  mit  den  Nachbarstaaten  erzielen  tonnte,
ohne  auch  seinerseits  den  grundlegenden  Einfuhrtarif  vom  Jahre  1879  in  manchen
Punkten  herabzusetzen,  und  da  ist  in  erster  Linie  die  wesentliche  Hcrabminderung
der  Getreidezölle  zu  erwähnen,  welche  auch  wir  für  richtig  erachten,  da  im  Zolltarif ­
  von  1871)  die  agrarischen  Interessen  zu  stark  gegenüber  der  überwiegenden
Bedeutung  des  Reiches  als  Industrie-  und  Handelsstaat  betont  worden  waren.
            
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