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anderen Vertrags-Staaten Platz greifen. Tiefe Verträge sind zunächst für tie
Dauer von 12 Zabren geschaffen. Leider bat die deutsche Industrie durch diese
Verträge nicht die Erleichterungen im Verkehr mit de» betreffenden Staaten er
langt. auf welche fie gehofft batte. Für wichtige Industriezweige, und darunter
befinden sich auch die in unserem Bezirk ansässigen, sind die Zollsätze der fraglichen
Staaten i» der Hauptsache auf der früheren Höhe, welche häufig geradezu pro-
bibitiv wirkte, geblieben, und nur in einzelnen, wenig bedeutenden Punkten ist
eine Erniedrigung gewährt worden. Es wird dico dem Umstand zugeschrieben,
das; die teutschen Industriellen bezüglich der einzelnen Sätze und der Ansprüche
der auswärtigen Interessenten nicht genügend befragt bezw. unterrichtet worden
seien und somit außer Staude waren, ihre Interessen geltend zu machen. Ter
Wunsch erscheint gerechtfertigt, daß bei ähnlichen Gelegenheiten andere verfahren
werden möge."
Handelskammer zu Mühlheim a. d. Ruhr.
„Wenn die Handelsverträge in manchen Theilen den Wünschen der Leder
industrie nicht entsprochen haben, wie namentlich in den unten näher berührten,
in den Zollsätzen für Ricmencroupono, so soll doch nicht verkannt werden, daß in
manchen Artikeln durch dieselben eine verbesserte Lage geschaffen ist. Vor allen
Dingen soll aber hervorgehoben werden, daß auf eine Reihe von Jahren stabile
Verhältnisse immerhin einen gewissen Vorzug gewähren."
Handelskammer zu Neuß.
„Die nenen Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und
der Schweiz lassen in mehreren Industriezweigen unseres Bezirkes lebafte Be
fürchtungen über schädigende Wirkungen laut werden. Die Bedenke», welche in
dieser Hinsicht die Spciseölfabrikation wegen der Herabsetzung des Eingangszollcs
auf Olivenöl (Speiseöl) in Fässern für Oesterreich-Ungarn und Italien von 10 aus
3 Mk. sowie für Erdnußöl (dcnaturirt) auf 6 Mk. pro HX) kg setzt, bat die
Handelskammer unter Hinweis auf ihre früheren Eingaben an maßgebender Stelle
zur Kenntniß gebracht. Sie beschränkt sich deshalb hier daraus, nochmals das
Gesuch zu wiederholen, es möge der bestehende Zolltarif dahin abgeändert werden,
daß Mohnsaat, Sesamsaat und Erdnüsse zollfrei belassen, Baumwollcnsamenöl
nach der Tarifklasse der Speiseöle, und nur wenn zu technischen Zwecken amtlich
denaturirt, zu dem bisherigen billigeren Zollsätze tarifirt werde. Die Stearin-
fabrikation klagt, daß, obgleich sie früher wiederholt zu ihrem Schutze um eine
Erhöhung des Eingangszolles aus Olein gebeten babe, letzterer nunmehr noch um
1 Mk. pro UH» kg heruntergesetzt worden sei und sie so empfindliche Verluste zu
gewärtigen habe. In gleicher Weise klagt die Papierfabrikation, daß ihre Vor-
stellungen beim Abschluß des neuen Handelsvertrages mit Oesterreich-Ungarn keine
Berücksichtigungen gefunden hätten. Früher, bei niedrigen Kohlenpreisen, sei es für
sie schon schwierig genug gewesen, mit Oesterreich, welches fast nur mit Wasser-
krast arbeite, billige Arbeitslöhne und billige Lumpen habe, das ganze Jabr durch
arbeite, gleichen Schritt zu halten; beute bei den hohen Kohlenpreiscn, bei den
durch die Arbeiterschutzgesetze vermehrten Lasten und, nachdem für Oesterreich der
Eingangszoll um 4 Mk. pro loO kg ermäßigt worden, sei das noch viel schwieriger.
Und nun sei, obgleich die inländische Papierfabrikation bei schwacher Ausfuhr
unter einer starken Uebcrproduktion leide, unter Nichtberücksichtignng der Vor-