Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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anderen Vertrags-Staaten Platz greifen. Tiefe Verträge sind zunächst für tie 
Dauer von 12 Zabren geschaffen. Leider bat die deutsche Industrie durch diese 
Verträge nicht die Erleichterungen im Verkehr mit de» betreffenden Staaten er 
langt. auf welche fie gehofft batte. Für wichtige Industriezweige, und darunter 
befinden sich auch die in unserem Bezirk ansässigen, sind die Zollsätze der fraglichen 
Staaten i» der Hauptsache auf der früheren Höhe, welche häufig geradezu pro- 
bibitiv wirkte, geblieben, und nur in einzelnen, wenig bedeutenden Punkten ist 
eine Erniedrigung gewährt worden. Es wird dico dem Umstand zugeschrieben, 
das; die teutschen Industriellen bezüglich der einzelnen Sätze und der Ansprüche 
der auswärtigen Interessenten nicht genügend befragt bezw. unterrichtet worden 
seien und somit außer Staude waren, ihre Interessen geltend zu machen. Ter 
Wunsch erscheint gerechtfertigt, daß bei ähnlichen Gelegenheiten andere verfahren 
werden möge." 
Handelskammer zu Mühlheim a. d. Ruhr. 
„Wenn die Handelsverträge in manchen Theilen den Wünschen der Leder 
industrie nicht entsprochen haben, wie namentlich in den unten näher berührten, 
in den Zollsätzen für Ricmencroupono, so soll doch nicht verkannt werden, daß in 
manchen Artikeln durch dieselben eine verbesserte Lage geschaffen ist. Vor allen 
Dingen soll aber hervorgehoben werden, daß auf eine Reihe von Jahren stabile 
Verhältnisse immerhin einen gewissen Vorzug gewähren." 
Handelskammer zu Neuß. 
„Die nenen Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und 
der Schweiz lassen in mehreren Industriezweigen unseres Bezirkes lebafte Be 
fürchtungen über schädigende Wirkungen laut werden. Die Bedenke», welche in 
dieser Hinsicht die Spciseölfabrikation wegen der Herabsetzung des Eingangszollcs 
auf Olivenöl (Speiseöl) in Fässern für Oesterreich-Ungarn und Italien von 10 aus 
3 Mk. sowie für Erdnußöl (dcnaturirt) auf 6 Mk. pro HX) kg setzt, bat die 
Handelskammer unter Hinweis auf ihre früheren Eingaben an maßgebender Stelle 
zur Kenntniß gebracht. Sie beschränkt sich deshalb hier daraus, nochmals das 
Gesuch zu wiederholen, es möge der bestehende Zolltarif dahin abgeändert werden, 
daß Mohnsaat, Sesamsaat und Erdnüsse zollfrei belassen, Baumwollcnsamenöl 
nach der Tarifklasse der Speiseöle, und nur wenn zu technischen Zwecken amtlich 
denaturirt, zu dem bisherigen billigeren Zollsätze tarifirt werde. Die Stearin- 
fabrikation klagt, daß, obgleich sie früher wiederholt zu ihrem Schutze um eine 
Erhöhung des Eingangszolles aus Olein gebeten babe, letzterer nunmehr noch um 
1 Mk. pro UH» kg heruntergesetzt worden sei und sie so empfindliche Verluste zu 
gewärtigen habe. In gleicher Weise klagt die Papierfabrikation, daß ihre Vor- 
stellungen beim Abschluß des neuen Handelsvertrages mit Oesterreich-Ungarn keine 
Berücksichtigungen gefunden hätten. Früher, bei niedrigen Kohlenpreisen, sei es für 
sie schon schwierig genug gewesen, mit Oesterreich, welches fast nur mit Wasser- 
krast arbeite, billige Arbeitslöhne und billige Lumpen habe, das ganze Jabr durch 
arbeite, gleichen Schritt zu halten; beute bei den hohen Kohlenpreiscn, bei den 
durch die Arbeiterschutzgesetze vermehrten Lasten und, nachdem für Oesterreich der 
Eingangszoll um 4 Mk. pro loO kg ermäßigt worden, sei das noch viel schwieriger. 
Und nun sei, obgleich die inländische Papierfabrikation bei schwacher Ausfuhr 
unter einer starken Uebcrproduktion leide, unter Nichtberücksichtignng der Vor-
	        
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