Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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begünstigungsvertrag  vom  Jahre  18X1  zufrieden  geben  müssen,  worauf  ce  denn
mit  Gegenmaßregeln  nicht  gekargt  und  seiner  Tarifantonomie  durch  den  Zolltarif
von  1882  kräftigen  Ausdruck  gegeben  hat.
„Welche  Wirkungen  die  Schutzzollpolitik  auf  das  wirtbfchastliche  Leben  des
deutschen  Volkes  geübt  bat.  ist  hier  nicht  unsere  Aufgabe  zu  untersuchen,  aber  es
ist  Thatsache,  daß  während  der  Jahre  ihrer  Herrschaft  eine  Zeit  wirtbschaftlicher
Blüthe  für  Deutschland  angebrochen  ist,  daß  neue  Industrien  geschaffen  und  bestehende ­
  auf  eine  vorher  nie  geahnte  Hobe  gebracht  worden  sind;  wie  gesagt,  wir
wollen  hier  nicht  untersuchen,  welches  Verdienst  dabei  dein  Schutzzollregimc  und
welches  der  imposanten  Machtstellung  des  Deutschen  Reiches  und  der  immer  an
wachsenden  Achtung  aller  Völker  des  Erdenrundes  vor  deutscher  Art  und  deutschem
Wesen  zufällt.
„Diese  Blüthe  des  Handels  und  der  Industrie  hatte  aber  Ende  der  achtziger
Jahre  ihren  Höhepunkt  erreicht  und  eS  begann  eine  Zeit  nicht  wegzuleugnenden
Niederganges;  zugleich  rüsteten  sich  die  meisten  Staaten,  im  Ausblick  auf  die  der
Mehrzahl  nach  tut  Jabre  1892  zu  Ende  gehenden  Verträge,  neue  hochfchutzzöllnerifche
Tarife  auszuarbeiten;  die  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  begannen  mit  der
Einführung  eines  solchen  Tarifs  bereits  im  Jahre  1890,  bald  darauf  wurden  die
von  gleichem  Geiste  getragenen  Maßnahmen  Frankreichs,  Spaniens,  Portugals,
der  Schweiz  in  die  Wege  geleitet.  Da  war  cS  unseres  Erachtens  ein  großes,
verdienstvolles  Wert  der  deutschen  Regierung,  daß  sie  zur  rechten  Zeit  die  Vormachtstellung, ­
  welche  daS  Deutsche  Reich  in  Mitteleuropa  genießt,  zur  Geltung
brachte  und  zunächst  mit  Oesterreich-Ungarn  und  dann  gemeinschaftlich  mit  diesem
mit  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  Vertragsverhandlnngen  begann  und  zum
erfolgreichen  Ende  führte.  Daß  durch  die  neuen  Verträge  einzelne  Interessen  sich
verletzt,  andere  nicht  genügend  berücksichtigt  fühlen  und  daß  der  Kreis  derer  ein
sehr  kleiner  ist,  welche  rückhaltlos  die  wohlthätige  Wirkung  des  neuen  Zustandes
anerkennen,  ist  völlig  naturgemäß;  aber  eben  so  sicher  ist  es,  daß  im  Laufe  der
Zeit  sich  die  absprechenden  Urtheile  wesentlich  modificiren  werden,  wenn  auch  selbstverständlich ­
  nicht  sämmtliche.  Wirken  doch  im  Erwerbsleben  unvermutbete
Aenderungen  der  Zollsätze  des  Inn-  und  Auslandes  häufig  nachtheiliger  als  die
Höhe  der  Zollsätze  selbst,  indem  jene  die  sorgfältigsten  Berechnungen  und  damit
oft  die  eben  angeknüpften  Handelsbeziehungen  zu  Nichte  machen;  Deutschland  und
die  übrigen  Vertragsstaaten  sehen  sich  jetzt  vor  eine  Zeit  von  12  Jahren  gestellt,
innerhalb  welcher  eine  derartige  Fluctuation  nicht  eintreten  wird.  Und  wenn
speciell  der  Handelsvertrag  mit  der  Schweiz  den  schärfsten  Angriffen  ausgesetzt
gewesen  ist,  weil  er,  was  nicht  bestritten  werden  kann,  thatsächlich  gegenüber  dem
bisherigen  Zustande  fast  ausschließlich  Erhöhungen  der  Zollsätze  gebracht  bat,  so
muß  doch  auf  der  andern  Seite,  abgesehen  davon,  daß  man  der  Schweiz  das  nicht
verübeln  kann,  was  sie  nur  den  übrigen  Staaten  nachmacht,  nämlich  die  Aufstellung
eines  Schutzzolltarifs,  darauf  hingewiesen  werden,  daß  uns  den  größeren  Schaden
doch  das  Scheitern  der  Verhandlungen  und  das  Eintreten  eines  vcrtragslosen  Zustandes ­
  gebracht  hätte,  wobei  der  Trost  wohl  kaum  verfangen  haben  würde,  daß
die  Schweiz  darunter  noch  mehr  gelitten  hätte.  Es  ist  als  richtig  zu  begrüßen,
daß  die  deutsche  Regierung  nicht  daS  Bessere  den  Feind  des  Guten  werden  ließ
und  den  Vertrag  mit  dem  annahm,  was  nach  pflichtmäßiger  Aufwendung  aller
Anstrengungen  erreicht  werden  konnte.  Uebrigcns  erscheint  ja  eine  nachträgliche
Besserung  des  schweizerischen  Tarifs  in  einzelnen  Richtungen  nicht  ausgeschlossen,
            
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