Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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1>.  Königreich  Sachsen.
Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Chemnitz.
„In  unseren,  Berichte  über  die  allgemeine  Lage  von  Handel  und  Industrie
des  Kammerbezirks  für  das  Jahr  1890  hatten  wir  bereits  darauf  aufmerksam  gemacht, ­
  daß  der  für  unö  wichtigste  industrielle  Zweig,  die  Wirkwaarenbranche.  unter
der  Einwirkung  deS  Abschließungssysteme  vieler  Staaten,  nach  welchen  die  Er
Zeugnisse  unserer  Erwerbsthätigkeit  bisher  Absatz  fanden,  insbesondere  unter  dem
Einflüsse  der  für  die  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  in  Kraft  getretenen
sogenanten  Mac  Kinley-Bill,  sehr  zu  leiden  haben  würde,  und  daß  günstige  Aussichten ­
  für  die  Zukunft  demnach  nicht  gehegt  werden  dürften,  wenn  cs  nicht  etwa
der  Weisheit  unserer  Regierungen  gelingen  sollte,  bei  den  abzuschließenden  Handelsverträgen ­
  mit  Oesterreich  Ungarn,  Italien  ».  s.  w.  so  günstige  Abmachungen  zu
erzielen,  daß  eine  erneute  Belebung  unserer  Industrie  und  unseres  Handels  dmcv
dieselben  erfolgen  könnte.  Was  zunächst  den  befürchteten  Ausfall  insbesondere  aur
dem  nordamerikanischen  Absatzgebiet  anlangt,  so  ist  leider  zu  betonen,  daß  sich  derselbe ­
  zu  einer  wahren  Calamitat,  insbesondere  für  die  Wirkwaaren-Jndustlie  und
ihre  Hilfsbranchen,  gesteigert  hat.
„Alle  Welt  sab  mit  äußerster  Spannung  der  Publikation,  dem  Inkrafttreten
der  neuen  Verträge  zwischen  den  :r  Bundesstaaten  und  den  zollpolitischen  Angliedernngen
  an  diese  Verträge  entgegen,  in  der  Hoffnung,  die  so  dringend
nothwendige  Stärkung  der  eigenen  Position  durch  jene  auf  lange  Zeit  hinaus
grundlegenden  Abmachungen  endlich  herbeigeführt  und  verbürgt  zu  sehen.  Es  nt
nicht  zu  verkennen,  daß  der  Vortheil  der  durch  jene  Verträge  gewonnenen  Stabilität
in  den  Zollsätzen  in  gewisser  Beziehung  günstig  wirken  dürfte,  die  Uebereinkommen
sind  daher  aus  diesem  Grunde  dankbar  zu  begrüßen,  denn  die  Sicherheit  der  Berechnung ­
  ans  eine  längere  Reihe  von  Jahren  hinaus  ist  durch  sie  nach  dieser
Richtung  hin  in  der  Hauptsache  erbracht  und  dem  Erwerbsleben  förderlich.  è>»
verschiedenen  Fällen  wird  allerdings  die  12jährige  Stabilität  dauernd  ungünstig
wirken.  Der  Abschluß  von  Handelsverträgen  ist  selbstredend  abhängig  von  der
Einräumung  gegenseitiger  Zugeständnisse,  danach  bleibt  stets  die  Möglichkeit
offen,  daß  '  einzelne  Industriezweige  sich  in  ihren  Interessen  durch  dieselben  nicht
genügend  berücksichtigt,  ja  unter  Umständen  sogar  geschädigt  betrachten.  Wenn
auch  im  Allgemeinen  zugegeben  werden  muß,  daß  höhere  Gesichtspunkte  des
GesammtwohleS  von  einzelnen  Zweigen  zu  Gunsten  anderer  Opfer  verlangen  können,
so  werden  solche  Opfer  doch  stets  für  die  Betroffenen  den  Eindruck  der  Enttäuschung
bringen  und  wir  müssen  leider  berichten,  daß  sich  eine  Reihe  der  wichtigsten  unserer
Industriezweige  durch  jene  Verträge  als  nicht  genügend  berücksichtigt  erachtet  und.
wie  nus  ebenfalls  vielfach  intensiv  betont  worden  ist,  die  erwarteten  Zugeständnisse
für  sie  nicht  erbracht  worden  sind.
„Niemand  unter  unseren  Industriellen  wird  zweifeln,  daß  die  Reichsregierung
vom  "besten  Willen  beseelt  gewesen  ist.  zu  'Nutz  und  Frounnen  des  heimischen
Erwerbslebens  bei  jenen  Vertragsabschlüssen  zu  handeln.  Keiner  wird  behaupten
wollen,  daß  die  deutschen  Unterhändler  ihre  verantwortungsvolle  Stellung  auch
nur  einen  Augenblick  nicht  so  ausgefüllt  hätten,  wie  sie  es  nach  besten  Kräften  zn
            
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