Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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ltd) der vorgenannten Länder bereits mitgetheilt bàtte. Später kam sie dagegen 
noch in die Lage, alo dein einen oder dem anderen Interessenten während der 
Verhandlungen Mittheilungen ibrer auswärtigen Gcschäftssreunde über in den 
betreffenden Staaten beabsichtigte Zollerhebungen aus einzelne Artikel zugingen 
Großh. Ministerium bicrwegen Mittheilung zu machen, insbesondere war dies der 
Ña» i» Bezug auf die Artikel Porzellanknöpfe und Stahlspäne. Nach dem Be 
kanntwerden des Vertragsabschlusses mit der Schweiz und dem Hierwegen aus dem 
badischen Handelstag stattgehabten Meinungstausch sab sich die Handelskammer 
veranlaßt, Großh. Ministerium des Innern von den Klagen Kenntniß zu geben 
welche ibr über die Schädigung, die dieser Vertrag für verschiedene Industrielle 
im befolge habe, zugekommen seien. Es wurde ausgeführt, daß schon bei Abschluß 
des letzten Abkommens mit der Schweiz, im Jahre 1888 eine Reibe von Geschäfts 
zweigen unseres Kreises schwer betroffen worden sind, wie die Leder-, Cchubwaaren- 
Bürstenindustrie u.a. mehr, für welche es schon seither gar nicht oder kaum mebr 
möglich war, Geschäfte mit der Schweiz abzuschließen, und durch den neuen Ver 
trag ist dieses Verhältniß noch weiter verschärft worden. ... Tie Zugeständnisse 
der Schweiz sind im Großen und Ganzen nicht viel werth, denn wenn sic auch 
gegen ihren hoch geschraubten neuen Generaltarif theilweise niedrigere Sätze 
bewilligte, so sind diese zumeist derart, daß dabei kein Geschäft mebr naşiort 
zu erzielen ist; andererseits hat sie es verstanden, unsere Zölle auf viele unserer 
Hauptartikel, insbesondere der Seiden-, Textil- und Baumwoll - Industrie, derart 
berab zu drücken, daß uns ihre Concurrenz schwer fühlbar wird. Unter diesen 
Umständen wird vielfach die Ansicht geäußert, daß wenn wir einen Toppeltaris 
hätten, es besser wäre, vorerst von einem Vertrag mit der Schweiz abzusehen, und 
wenn die Kammer auch Hierwegen keinen Antrag stellte, so glaubte sie doch es für 
ibre Pflicht zu halten, von der allgemeinen Stimmung, die bezüglich dieses Ver- 
trages in industriellen Kreisen herrscht, hoben, Ministerium Kenntniß geben zu 
sollen. Außerdem ist man der Ansicht, daß bei Abschluß von weiteren Verträgen 
es nicht bloß bei der Anhörung der Organe des Handels und der Industrie sein 
Bewenden haben möchte, sondern daß auch zu solchen Vertragsverhandlungen 
Sachverständige aus Handels- und Jndustriekreisen zugezogen werden möchten." 
Handelskammer für den Kreis Heidelberg nebst der Stadt Eberbach 
„Die Handelsverträge mit Ocsterreich-Ungarn. Italien, der Schweiz, Belgien, 
Serbien, Rumänien und Spanien haben auch unsere Handelskammer beschäftigt. 
Diejenigen mit den beiden erst benannten Ländern werden, wenn auch einzelne 
Industriezweige durch dieselben ungünstig beeinflußt werden mögen, im Allgemeinen 
bei uns nicht als Schaden bringend angesehen. Anders verhält es sich dagegen mit 
dem Vertrage mit der Schweiz. Von den theilweise ganz exorbitanten Zoll- 
erhöbungen des schweizerischen Vertragstarifes wird namentlich der Süden und 
Südwesten Deutschlands auf's Schlimmste geschädigt. In unserem Bezirke sind 
es die Schub- und Eonfectionswaaren-, die Lack- und Firniß-, die Heil- und Bade- 
Apparate-Jndustrie und die Roßhaarspinnerei, welchen der Export nach der Schweiz 
entweder aus'S Höchste erschwert oder total unmöglich gemacht wird. Nachdem wir 
bereits im November dein Großherzoglichen Ministerium des Innern diesbezüglichen 
Bericht erstattet hatten, wendeten wir uns noch in letzter Stunde an den Reichstag 
und baten denselben, den. Vertrage die Genehmigung zu versagen, und zwar um 
so mehr, als die Schweiz noch in höherem Maße auf den Export nach Deutschland
	        
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