Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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ltd)  der  vorgenannten  Länder  bereits  mitgetheilt  bàtte.  Später  kam  sie  dagegen
noch  in  die  Lage,  alo  dein  einen  oder  dem  anderen  Interessenten  während  der
Verhandlungen  Mittheilungen  ibrer  auswärtigen  Gcschäftssreunde  über  in  den
betreffenden  Staaten  beabsichtigte  Zollerhebungen  aus  einzelne  Artikel  zugingen
Großh.  Ministerium  bicrwegen  Mittheilung  zu  machen,  insbesondere  war  dies  der
Ña»  i»  Bezug  auf  die  Artikel  Porzellanknöpfe  und  Stahlspäne.  Nach  dem  Bekanntwerden ­
  des  Vertragsabschlusses  mit  der  Schweiz  und  dem  Hierwegen  aus  dem
badischen  Handelstag  stattgehabten  Meinungstausch  sab  sich  die  Handelskammer
veranlaßt,  Großh.  Ministerium  des  Innern  von  den  Klagen  Kenntniß  zu  geben
welche  ibr  über  die  Schädigung,  die  dieser  Vertrag  für  verschiedene  Industrielle
im  befolge  habe,  zugekommen  seien.  Es  wurde  ausgeführt,  daß  schon  bei  Abschluß
des  letzten  Abkommens  mit  der  Schweiz,  im  Jahre  1888  eine  Reibe  von  Geschäftszweigen ­
  unseres  Kreises  schwer  betroffen  worden  sind,  wie  die  Leder-,  Cchubwaaren-Bürstenindustrie
  u.a.  mehr,  für  welche  es  schon  seither  gar  nicht  oder  kaum  mebr
möglich  war,  Geschäfte  mit  der  Schweiz  abzuschließen,  und  durch  den  neuen  Vertrag ­
  ist  dieses  Verhältniß  noch  weiter  verschärft  worden.  ...  Tie  Zugeständnisse
der  Schweiz  sind  im  Großen  und  Ganzen  nicht  viel  werth,  denn  wenn  sic  auch
gegen  ihren  hoch  geschraubten  neuen  Generaltarif  theilweise  niedrigere  Sätze
bewilligte,  so  sind  diese  zumeist  derart,  daß  dabei  kein  Geschäft  mebr  naşiort
zu  erzielen  ist;  andererseits  hat  sie  es  verstanden,  unsere  Zölle  auf  viele  unserer
Hauptartikel,  insbesondere  der  Seiden-,  Textil-  und  Baumwoll  -  Industrie,  derart
berab  zu  drücken,  daß  uns  ihre  Concurrenz  schwer  fühlbar  wird.  Unter  diesen
Umständen  wird  vielfach  die  Ansicht  geäußert,  daß  wenn  wir  einen  Toppeltaris
hätten,  es  besser  wäre,  vorerst  von  einem  Vertrag  mit  der  Schweiz  abzusehen,  und
wenn  die  Kammer  auch  Hierwegen  keinen  Antrag  stellte,  so  glaubte  sie  doch  es  für
ibre  Pflicht  zu  halten,  von  der  allgemeinen  Stimmung,  die  bezüglich  dieses  Vertrages
  in  industriellen  Kreisen  herrscht,  hoben,  Ministerium  Kenntniß  geben  zu
sollen.  Außerdem  ist  man  der  Ansicht,  daß  bei  Abschluß  von  weiteren  Verträgen
es  nicht  bloß  bei  der  Anhörung  der  Organe  des  Handels  und  der  Industrie  sein
Bewenden  haben  möchte,  sondern  daß  auch  zu  solchen  Vertragsverhandlungen
Sachverständige  aus  Handels-  und  Jndustriekreisen  zugezogen  werden  möchten."
Handelskammer  für  den  Kreis  Heidelberg  nebst  der  Stadt  Eberbach
„Die  Handelsverträge  mit  Ocsterreich-Ungarn.  Italien,  der  Schweiz,  Belgien,
Serbien,  Rumänien  und  Spanien  haben  auch  unsere  Handelskammer  beschäftigt.
Diejenigen  mit  den  beiden  erst  benannten  Ländern  werden,  wenn  auch  einzelne
Industriezweige  durch  dieselben  ungünstig  beeinflußt  werden  mögen,  im  Allgemeinen
bei  uns  nicht  als  Schaden  bringend  angesehen.  Anders  verhält  es  sich  dagegen  mit
dem  Vertrage  mit  der  Schweiz.  Von  den  theilweise  ganz  exorbitanten  Zollerhöbungen
  des  schweizerischen  Vertragstarifes  wird  namentlich  der  Süden  und
Südwesten  Deutschlands  auf's  Schlimmste  geschädigt.  In  unserem  Bezirke  sind
es  die  Schub-  und  Eonfectionswaaren-,  die  Lack-  und  Firniß-,  die  Heil-  und  Bade-Apparate-Jndustrie
  und  die  Roßhaarspinnerei,  welchen  der  Export  nach  der  Schweiz
entweder  aus'S  Höchste  erschwert  oder  total  unmöglich  gemacht  wird.  Nachdem  wir
bereits  im  November  dein  Großherzoglichen  Ministerium  des  Innern  diesbezüglichen
Bericht  erstattet  hatten,  wendeten  wir  uns  noch  in  letzter  Stunde  an  den  Reichstag
und  baten  denselben,  den.  Vertrage  die  Genehmigung  zu  versagen,  und  zwar  um
so  mehr,  als  die  Schweiz  noch  in  höherem  Maße  auf  den  Export  nach  Deutschland
            
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