Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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aie-  dieses  auf  denjenigen  nach  der  Schweiz  angewiesen  ist,  somit  ein  etwa  ausbrechcnder
  Zollkrieg  kaum  von  langer  Dauer  sein  dürfte,  da  es  im  dringenden
Interesse  der  Schweiz  läge,  denselben  baldmöglichst  zu  beenden  .  .  .  Leider  sind
die  von  uns  und  einer  Anzahl  anderer  deutschen  Handelskammern  in  diesem  Betreff
unternommenen  Schritte  ohne  Erfolg  geblieben,  denn  der  „diene  Vertragstarif
der  Schweiz,  welcher  die  in  Rede  stehenden  außerordentlichen  Zollerhebungen  enthält, ­
  wurde  vom  Reichstag  angenommen  und  ist  am  1.  Februar  1892  iu  Kraft
getreten.  Bei  Besprechung  der  iu  Betracht  kommenden  einzelnen  Industriebranchen
im  zweiten  Theil  dieses  Berichtes  werden  wir  auf  den  Einfluß,  welchen  der  Vertrag
vermuthlich  auf  denselben  ausüben  wird,  zurückkommen.  Am  20.  April  1992  gelangte ­
  auch  der  Handelsvertrag  zwischen  Italien  und  der  Schweiz  zum  Abschluß,
welcher  selbstverständlich  auch  für  die  deutschen  Interessenten  von  Bedeutung  ist.
Mit  dem  Vertrag  hört  der  Zollkrieg  auf  und  diejenigen  Länder,  welche  gleich
Deutschland  mit  der  Schweiz  und  Italien  in  Vertragsbeziehungen  stehen,  verlieren
die  Vortheile,  welche  sie  aus  diesem  Zollkrieg  vorübergehend  gezogen  haben  .  .  .
In  dem  neuen  schweizerisch-italienischen  Handelsvertrag  ist  eine  Reihe  von  beiderseitigen ­
  Zollermäßigungen  enthalten.  Bei  genauerer  Durchsicht  findet  man.  daß
diese  zum  großen  Tbeil  identisch  mit  den  von  den  beiden  Ländern  bereits  Deutschland ­
  u.  s.  w.  gewährten  Zollreductionen  sind.  Ein  anderer  -rcheil  der  in  dem
neuen  Vertrag  enthaltenen  Eonventionalzöllc  ist  allerdings  neu;  an  diesen  Zollermäßigungen
  würden  kraft  der  Meistbegünstigung  auch  die  anderen  Vertragsstaaten,
so  Deutschland,  von  dem  Momente  des  Inkrafttretens  des  Vertrages  an  Theil
nehmen.  Das  ist  die  zweite  Richtung,  in  welcher  der  Vertrag  für  deutsche  Interessen ­
  Bedeutung  gewinnen  kann.  Doch  dürfte  diese,  nach  flüchtiger  Durchsicht
des  Vertragswertes  zu  schließen,  mehr  theoretischer  Natur  sein,  da  die  neu  vereinbarten ­
  Eonventionalzöllc  überwiegend  specielle  Exportartikel  Italiens  bczw.
der  Schweiz  betreffen,  welche  nicht  auch  oder  nur  in  geringem  Maße  Exportartikel
Deutschlands  sind.  Durch  den  neuen  Vertrag,  welcher  für  die  Handelspolitik  von
großer  Bedeutung  ist,  wird  die  Kette  des  Vertragssystems  zwischen  Deutschland.
Oesterreich  Ungarn,  Belgien.  I,alien  und  der  Schweiz  geschlossen,  in  die  durch  den
kurzen  schweizerisch-italienischen  Zollkrieg  ein  Loch  gerissen  war.  Handelspolitisch
interessant  ist  auch  der  Art.  14  des  Vertrages,  welcher  bestimmt,  daß  Fragen,  be
treffend  die  Auslegung  und  Anwendung  dev  Vertrages,  im  Streitfall  auf  schiede
richterlichem  Wege,  zu  lösen  sind.  Diese  Idee  eines  schiedsrichterlichen  Ausgleichs
ist  gelegentlich  der  parlamentarischen  Berathungen  der  neuen  Handelsverträge  zu
erst  in  Wien,  dann  auch  in  Berlin  und  den  anderen  betheiligten  Legislativen  aus
der  Mitte  der  Volksvertreter  durch  Resolutionen  angeregt  worden.  Im  schweizerisch
italienischen  Handelsvertrag  ist  sic  zum  ersten  Mal  zu  einem  Vertragspunkte  erhoben
  worden."
Handelskammer  für  den  Mrcis  Mannheim
„Mit  dem  1.  Februar  1892  läuft  bekanntlich  eine  Reibe  von  Handels  und
Schifffahrtsverträgcu  mitteleuropäischer  Staaten  ab.  Es  ist  natürlich,  daß  and'
im  Laufe  des  Jahres  vielfach  Anlaß  war,  in  mehr  oder  minder  eingehender  Weise
die  lffroßh.  Staatsregierung  auf  die  Bedürfnisse  von  Haupel  und  Verkehr  hinzu
weisen.  Wir  geben  uns  der  angenehmen  Hoffnung  hin,  daß  die  bekannt  gegebenen
Wünsche  auch  zum  größten  Theile  die  Berücksichtigung  der  hohen  verbündeten
Regierungen  bei  den  Vertragsverhandlungen  selbst  erfahren  haben.  Allerdings
            
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