Metadata: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe und Erzeugnisse der Spiritusfabrikation. 
Man ermittelt zunächst das spezifische Gewicht der alkoholischen Flüssigkeit 
mit dem Pyknometer oder der Westphalschen Wage. Dann destilliert man von 
einem bestimmten, hei der Normaltemperatur 15,5° abgemessenen Volumen derselben 
etwa * 2 / 3 ab, läßt das Destillat erkalten, bringt es mit destilliertem Wasser von 
der Normaltemperatur auf das Volumen der in Arbeit genommenen Flüssigkeit, oder 
man verdünnt letztere mit etwas Wasser und destilliert genau das ursprüngliche 
Volumen 1 ) (gemessen bei der Normaltemperatur) ab und bestimmt das spezifische 
Gewicht des Destillats. 
Flüssigkeiten mit einem Gehalt an aromatischen Stoffen (ätherischen ölen 
oder Essenzen) werden vorher mit Kochsalz gesättigt, indem man nach der amt 
lichen Verordnung des Bundesrates vom 8. Dezember 1891 2 ) in einer etwa 300 ccm 
fassenden Bürette mit Glasstöpsel zunächst 30 ccm Kochsalz aufschichtet, 100 ccm 
der alkoholischen Flüssigkeit hinzugibt, mit Wasser bis zum Teilstrich 270 ccm 
nachfüllt, durchsohüttelt und so lange Kochsalz zusetzt, bis etwas Kochsalz ungelöst 
bleibt. Man klemmt die Bürette in einen.Halter und überläßt eine halbe Stunde 
der Ruhe. Die aromatischen Bestandteile scheiden sich oben als ölige Schicht ab 
und enthalten keinen Alkohol. Man nimmt dann von der unter der öligen Schicht 
befindlichen salzhaltigen Flüssigkeit genau die Hälfte (= 50 ccm ursprünglicher 
Flüssigkeit entsprechend) und destilliert wie üblich. 
Die Ermittelung des Alkoholgehaltes geschieht wie folgt: 
Wenn z, B. 100 ccm Branntwein mit 50 ccm Wasser verdünnt, hiervon 100 ccm 
abdestilliert werden und das spezifische Gewicht dieses Destillats = 0,9439 ist, so ent 
spricht letzteres einem Alkoholgehalt von 44,86 Volumprozenten; dieses ist das Verhältnis 
des Volumens des in der Mischung enthaltenen Alkohols zum Volumen der Mischung. 
Um hieraus Gewichtsprozente, d. h. das Verhältnis des absoluten Gewichtes des in der 
Mischung enthaltenen Alkohols zu dem absoluten Gewicht der Mischung zu erhalten, multi 
pliziert man die Volumprozente mit dem spezifischen Gewicht des absoluten Alkohols 
= 0,7938 und dividiert durch das spezifische Gewicht der erhaltenen alkoholischen Flüssig- 
44 86 x 0 7938 
keit, also in diesem Falle: —’ ■ ’ = 37,72 Gewichtsprozente, d. h. 37,72 g Alkohol 
U.iMoy 
in 100 g einer alkoholischen Flüssigkeit von 0,9439 spezifischem Gewicht. Die Alkohol 
tabellen sind durchweg so eingerichtet, daß neben den Volumprozenten gleich die ent 
sprechenden Gewichtsprozente eingetragen sind. 3 ) 
Um für die ursprüngliche Flüssigkeit die Gewichtsprozente an Alkohol (= A) zu 
ermitteln — und dieses sollte allgemein für alkoholische Flüssigkeit geschehen —, muß 
man von einer bestimmten Gewichtsmenge derselben = g eine bestimmte Gewichtsmenge 
= D abdestillieren und das spezifische Gewicht des Destillats bestimmen. Aus letzterem 
erfährt man nach den Tabellen den Alkoholgehalt des Destillats in Gewichtsprozenten 
= d, und der Alkoholgehalt A in Gewichtsprozenten der ursprünglichen Flüssigkeit ist dann: 
* Bxd 
A = 
g 
Angenommen, es sind 100 ccm eines Liqueurs = 104,39 g (oder spezifisches Gewicht 
= 1,0439) abgewogen, diese mit 60 ccm Wasser verdünnt und davon 100 ccm von 0,9519 
spezifischem Gewicht abdestilliert, d. h. 100 ccm dieser alkoholischen Flüssigkeit wiegen 
95,19 g. Dem spezifischen Gewicht 0,9519 entsprechen 33,63 Gewichtsprozente Alkohol, 
') Man destilliert 100 ccm bis auf 2—3 com ab, läßt auf 15,5° erkalten und ergänzt 
den Rest bis zur Marke 100 mit destilliertem Wasser von 16,5.°. 
2 ) Vergl. Zeitsohr. f. anal. Chemie 1892, 31, A. V. S. 10 (Anhang). 
3 ) Die Tabelle von K. Windisch (vergl. Tabelle No. XVIII im Anhang) gibt neben den 
Volumprozenten die Gramm Alkohol in 100 ccm an.
	        
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