Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Spiritus,  Branntweine  und  Liköre.

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ü-  h.  so  viel  Alkohol  ist  in  100  g  eines  alkoholischen  Wassers  von  0,9619  spezifischem
Gewicht  enthalten;  da  wir  aber  nicht  100  g,  sondern  nur  95,19  g  Destillat  haben,  so  sind
95  19  x  33  63
m  demselben  nur  ————=  31,92  g,  also  in  100  g  der  ursprünglichen  Flüssigkeit
31,92  x  100  96  19  x  33  53
JoJTjg—  oder  allgemein  ’  104  39  ’  ‘  ~  30,37  Gewichtsprozente  Alkohol.  Da  bei  den
reinen  Branntweinen  das  spezifische  Gewicht  oder  das  Gewicht  von  100  ccm  vor  und  nach
der  Destillation  annähernd  gleich  ist,  so  können  hier  in  den  meisten  Fällen  die  in  den
Tabellen  enthaltenen,  dem  spezifischen  Gewicht  des  Destillats  entsprechenden  Gewichtsprozente ­
  Alkohol  als  für  100  g  der  ursprünglichen  Flüssigkeit  gelten;  ist  z.  B.  das  spezifische ­
  Gewicht  des  ursprünglichen  Branntweins  =  0,9545,  das  des  Destillats  =  0,9519,
so  wird:
,  95,19x33,53  00  , n  r ,
A  =  ——  —------—  =  33,42  Gewichtsprozente
oder  33,42  g  Alkohol  in  100  g  des  Branntweins;  die  Zahl  33,42  weicht  von  der  in  den
Tabellen  enthaltenen  33,53  nur  unwesentlich  ab.
Nach  S.  669  kann  man  auch  die  Gewichtsprozente  Alkohol  in  einer  alkoholischen
Flüssigkeit  finden,  wenn  man  das  spezifische  Gewicht  derselben  durch  das  spezifische
Gewicht  der  entgeisteten  und  mit  Wasser  auf  das  ursprünglich  angewendete  Gewicht
wieder  aufgefüllten  Flüssigkeit  dividiert:
Ist  S.,  =  spezifisches  Gewicht  der  ursprünglichen  Flüssigkeit,  z.  B.  1,0439,
S a  =  spezifisches  Gewicht  der  entgeisteten  Flüssigkeit  nach  Herstellung  des
ursprünglich  angewendeten  absoluten  Gewichtes,  z.  B.  1,0967,
80  ist  das  spezifische  Gewicht  des  Weingeistes  in  der  Flüssigkeit:

x  =

S*
s, 2

L0439
1,0967

0,9519;

sucht  man  den  zu  diesem  spezifischen  Gewicht  x  der  alkoholischen  Flüssigkeit  gehörigen
Alkoholgehalt  =  a,  hier  33,53  Gewichtsprozent,  so  ist  der  Alkoholgehalt  A  in  Gewichtsprozenten ­
  der  ursprünglichen  Flüssigkeit:

a  .  33,53
A= s;  0d6r  hl6r  1,0967

:  30,58  Gewichtsprozent,

Q -  h.  man  erhält  auch  die  Gewichtsprozente  Alkohol  in  einer  alkoholischen  Flüssigkeit,
wenn  man  den  zum  spezifischen  Gewicht  des  Weingeistes  gehörigen  Alkoholgehalt  durch
das  spezifische  Gewicht  der  von  Alkohol  befreiten  oder  entgeisteten  Flüssigkeit  dividiert.
Bei  allen  Spirituosen,  welche  wesentlich  nur  aus  Alkohol  und  W  asser  bestehen, ­
  wird  man  den  Alkoholgehalt  am  zweckmäßigsten  nach  dem  einfachen
Destillationsverfahren  und  durch  Ermittelung  des  spezifischen  Gewichts  des  Destillats
bei  der  Normaltemperatur  von  15,5°  bestimmen;  bei  extraktreichen  Spirituosen ­
  dagegen  ermittelt  man  gleichzeitig  das  spezifische  Gewicht  des  entgeisteten
Destillationsruckstandes,  nachdem  man  denselben  bei  der  Normaltemperatur  von
0  mit  W r asser  auf  das  ursprüngliche  Gewicht  (nicht  I  olumen)  gebracht  hat.
Sind  also  100  ccm  eines  Likörs  von  1,0439  spezifischem  Gewicht  abdestilliert,  so  muß
ma n  den  Destillationsrückstand  mit  Wasser  wieder  zu  dem  Gewicht  104,39  g  (nicht
aber  einfach  zu  100  ccm)  auffüllen.
Ermittelt  man  in  letzterem  Falle  auch  noch  das  spezifische  Gewicht  des
Destillats  (hier  100  ccm  hei  Anwendung  von  100  ccm  Likör),  so  hat  man  eine
Kontrolle  der  Alkoholbestimmung  zu  der  indirekten  Bestimmung  (Division  des  ursprünglichen ­
  Gewichtes  durch  das  der  entgeisteten,  auf  gleiches  Gewicht  gebrachten
Flüssigkeit).  Gleichzeitig  dient  das  letztere  zur  Kontrolle  der  direkten  Extraktestimmung ­
  und  der  nach  den  Extrakttabellen  No.  XIII,  XI  oder  XIX  (im  Anan
 ge)  abgelesenen  Werte.
            
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