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Capitel I.
jecliven“ Standpunkt des einen oder anderen der beiden
Contrahenten, so stellen doch vom „objectiven“ Stand
punkt der ganzen Volkswirthschaft aus die gegenein
ander umgesetzten Gegenstände oder Quantitäten gleiche
Werthe dar ^
Was soll dies heissen?
Aller Werth ist seiner Natur nach immer eine Be
ziehung zu bestimmten Personen. Einen „objec-
11) Vrgl. Roscher, Syst. I § 100: ,,IUer {beim „billigen^*
Preis) gewinnt Jeder, indem er das nach seiner Ansicht minder noth-
wendige Gut hingiebt und das nothwendigere dafür empfängt. Es
sind aber vom Standpunkt der ganzen Volkswirthschaft
{IVeltwirthschaJt) aus die gegebenen und empfangenen fVerthe gleicfd*
und
Knies, Erörter. über den Credit (Tüb. Zeitschrift 1859
p. 574): ,,Wenn auch für das subjective Urtheil der beiden Tau
schenden das, was sie empfangen, werthvoller erscheint als das,
tuas sie hingeben, das objective Urtheil des Marktverkehrs über
haupt setzt grade die GI eic hw er thung an“.
Schönberg, Handbuch d. Pol. Oekon. I. Tübingen 1882.
(Neumann, Grundbegriffe), p. 128: „Subjectiv d. h. eben auf
die Wünsche, Interessen u. s. w. gewisser Personen bezogen sind
a und b im Momente des Tausches nicht von gleichem IVerth.
Aber objectiv d, h. abgesehen von den Wünschen, Interessen
u. s. w. gewisser Personen und allein auf die Thatsache ge
genseitigen Entgeltes bezogen können a und b in der That gewis-
sermassen gleichwerthig genannt werden“ (das „gewisser-
massen" ist bezeichnend).