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Zweiter Teil. Lande!. X. Die Börse.
oder sie wenden sich an einen der Makler, welche die Vermittlung von Geschäften
in dem betreffenden Gegenstand (Getreidesorte, Aktien der betreffenden Gesellschaft) zu
ihrem speziellen Geschäft gemacht haben. An diese Makler gelangt also der größte
Teil der Verkaufs-- und Kaufsofferten, die an einem Börsentage in dem betreffenden
Artikel vorliegen, —■ „Angebot und Nachfrage" konzentrieren sich bei ihnen — und
sie suchen nun aus diesen Kaufs- und Verkaufsaufträgen unter Berücksichtigung der
angegebenen Preis-„Limits" möglichst viele Geschäfte zustande zu bringen, um möglichst
viel „Courtage" zu verdienen.
Je nach dem Maße nun, in welchem Aufträge zum Verkauf oder zum Kauf
bestimmter Warensorten oder Wertpapiere an den Markt gelangen, — je nach der
jeweiligen „Marktlage" — müssen die zu einem bestimmten Preise keinen Verkäufer mehr
findenden Kaufrefiektanten mit ihren Preisangeboten in die Löhe gehen und so zu
dem teureren Preise weitere Warenbesitzer zum Verkaufe zu bewegen suchen, oder
umgekehrt die Verkaufsreflektanten mit ihren Preisforderungen herabgehen, um so
durch die billigeren Preise einen Anreiz zum Kauf zu schaffen. Der ganze Verkehr
trägt demgemäß den Charakter eines unablässigen gegenseitigen Ansteigerns an sich:
die Kommissionäre und Makler mit Kaufaufträgen in der Tasche gehen mit ihren
Preisangeboten herauf, diejenigen mit Verkaufsaufträgen mit den Preisforderungen
herunter; so nähern sich die Gebote einander, bis ein Geschäftsabschluß zwischen zwei
Beteiligten zustande kommt. In der Vergangenheit und auch heute noch vielfach in
England und Amerika frägt der Verkehr auch geradezu die Form der öffentlichen
Versteigerung an sich: ein Börsenbeamter ruft von erhöhter Stelle aus die einzelnen
Waren und Papiere auf; im weiten Kreise um ihn stehen die Reflektanten und rufen
ihm ihre Gebote zu, die er mit lauter Stimme wiederholt, bis die Annahme eines
Gebotes durch einen Anwesenden erfolgt, worauf die Gebote von neuem beginnen.
Meist vollzieht sich der Verkehr ohne einen solchen amtlichen Ausrufer, aber dem
Wesen nach in ähnlicher Weise. Die Ländler in einem Papier oder in einer Waren
sorte mit besoirders lebhaftem Verkehr haben meist einen bestimmten allgenrein bekannten
Standort auf der Börse. Dorthin begibt sich, wer davon kaufen oder verkaufen will,
und es bildet sich ein Knäuel von Menschen, welche sich ihre Kaufs- und Verkaufs
offerten zurufen, oft geradezu zubrüllen, indem sie sich dabei bestimmter kurzer Aus
drücke bedienen, die an der Börse üblich sind. Zum Beispiel: ein Rubel-Makler Meier
hat einen Auftrag zum Kauf von 30000 Rubel russischer Noten nicht über 211
Mark pro 100 Rubel erhalten. Er begibt sich an den Rubel-„Markt", d. h. zu
demjenigen Knäuel, in welchem Rubelnoten gehandelt werden und ruft „210 Geld!",
d. h. im Börsendialekt: ich biete 210 Mark für je 100 Rubel. Ein anderer ruft
darauf: „211 Brief!", d. h. ich bin bereit, zu 211 für 100 Rubel Rubelnoten zu
verkaufen. Darauf ruft z. B. Meier; „210 Geld!", d. h. ich will nur 210 geben.
Darauf ein dritter: „210 3 / 4 Brief!", d. h. ich gebe Rubelnoten schon zu 210 3 / 4 für
100 Rubel her. Nun geht Meier, einsehend, daß er zu 210 Mark keine Rubel
erhält, mit seinem Gebot in die Löhe und ruft z. B. zunächst „210V« Geld!", d. h.
ich bin bereit, 210 V« für 100 Rubel zu zahlen, worauf z. B. ein vierter ruft:
„210V« Brief!" und Meier, nochmals höher bietend: „2IOV2 Geld!" Auf dieses
Gebot hin ruft ihm ein fünfter zu: „Wieviel mal?" nämlich: „Wieviel mal die sogenante
„Schlußeinheit" — d. h. das der Einfachheit der Verständigung halber von den Börsen
usancen ein für allemal als gemeint festgesetzte Quantum, z. B. in Berlin bei Rubeln
10000 Rubel — wollen Sie zu diesem Preise kaufen?" woraus Meier antwortet:
„3 mal!" (d. h. 3X10000 = 30000 Rubel will ich kaufen), und der Gegner, wenn
ihm 30000 Rubel zum Preise von 2IOV2 Mark für je 100 Rubel feil sind,
antwortet: „An Sie!" (nämlich an Sie verkaufe ich die betreffende Quantität zu dem
gebotenen Preise, — der entsprechende Ausdruck des Käufers würde lauten: „Von