Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

218

Zweiter  Teil.  Landet.  X.  Die  Börse.

welche  der  Sitz  der  großen  Bankhäuser  sind:  in  Deutschland  haben  neben  Berlin  nur
Frankfurt  a.  M.  und  Lamburg  große  Bedeutung.
Wir  müssen  uns  die  Gegenstände,  die  an  der  Effektenbörse  ge-  und  verkauft
werden,  näher  ansehen.
Es  werden  gehandelt:
1.  Geldsorten  und  geldwerte  Papiere,  welche  unsere  Industriellen  und
Kaufleute  als  Zahlung  aus  dem  Ausland  erhalten  und  zur  Leistung  von  Zahlungen
an  das  Ausland  gebrauchen.  Dahin  gehören  natürlich  zunächst  die  Münzen  und  das
Papiergeld  fremder  Staaten,  (namentlich  das  Papiergeld  Rußlands)  aber  auch  eins
der  ältesten  Objekte  des  Börsenhandels,  der  Wechsel  gehört  dahin.
2.  Zweitältester  Gegenstand  des  Landcls  an  der  Fondsbörse  sind  die  „Fonds"
im  engeren  Sinne  des  Wortes:  die  Staatspapiere  und  die  ihnen  verwandten  Schuldverschreibungen ­
  der  Gemeinden  und  anderer  öffentlicher  Korporationen.
Daß  Staat  und  Gemeinde  heutzutage  fast  ausnahinslos  Schulden  machen,  ist
bekannt:  das  Reich  und  die  deutschen  Staaten  zusammen  haben  rund  8Va  Milliarde,
England,  ohne  seine  Kolonien,  15  Milliarden,  Frankreich  20  Milliarden  Mark  Staatsschulden, ­
  und  diese  Schulden  müffen  den  Gläubigern  des  Staates  verzinst  werden.
Die  Verschuldung  eines  Staates  ist  heute  nicht  etwa  an  sich  ein  Anglück,  ein  Zeichen
schlechter  Verwaltung  oder  mangelnden  Reichtums.  Wenn  ein  Staat  eine  große
Eisenbahn  ankauft  oder  baut  für,  sagen  wir,  50  Millionen  Mark,  so  wäre  es  weder
gerecht  noch  verständig,  wenn  er  diesen  Betrag  durch  eine  Steuer,  im  Durchschnitt  z.  B.
in  Deutschland  von  1  Mark  pro  Kopf,  aufbringen  würde.  Richt  nur  der  lebenden
Generation  dient  und  nützt  die  Bahn,  und  nicht  nur  der  jetzige  Finanzminister  heimst
die  Einnahmen  daraus  ein.  Deshalb  ist  es  richtig,  daß  wir  dafür  auch  die  Nachkommen
steuern  lassen;  das  geschieht,  indem  das  Geld  geliehen,  verzinst  und  allmählich  in  längeren
Zeiträumen  aus  den  Steuern  zurückbezahlt  wird.  Die  Steuerlast  dafür  wird  dadurch
auf  Gegenwart  und  Zukunft  verteilt.  Preußen  hätte  z.  B.  die  5  Milliarden,  welche
es  innerhalb  von  10  Jahren  für  den  Ankauf  von  Bahnen  ausgab,  sonst  etwa  durch
jährlich  500  Millionen  besondere  Steuern  decken  müssen,  und  das  wäre  ein  törichter
und  unmöglicher  Versuch  gewesen.  Etwas  andres  und  eine  schlechte  Finanzwirtschaft
ist  es,  wenn  ein  Staat  für  Bedürfnisse,  die  ständig  wiederkehren,  die  Bezahlung  seiner
Beamten  und  seines  Leeres  z.  B.,  fortgesetzt  Geld  leiht:  dann  schiebt  die  lebende
Generation  auf  die  Nachkommen  Lasten  ab,  die  sie  selbst  tragen  muß;  der  Staat
wirtschaftet  mit  einem  Defizit,  welches  die  Nachkommen  bezahlen  sollen.  —  Das  Leihen
des  Geldes  für  jene  Staatsbedürfnisse  nun  bewirkt  der  Staat  —  und  ähnlich  verfahren
Kreise,  Gemeinden  usw.  —  durch  Verkauf  von  Schuldverschreibungen,  in  denen  der
Staat  die  Zahlung  bestimmter  Zinsen,  3,  3Va,  4  rc.  %  einer  Schuldsumme,  an  bestimmten
Zahlungsterminen,  z.  B.  1.  Januar  und  1.  Juli,  verspricht  an  jeden,  der  zu  der
betreffenden  Zeit  als  Inhaber  der  Schuldverschreibung  sich  melden  und  ausweisen  werde.
Wer  den  Besitz  der  Schuldverschreibung  rechtmäßig,  durch  Kauf  rc.,  erwirbt,  wird  also
Staatsgläubiger.  Die  Schuld  zurückzuzahlen,  verspricht  der  Schuldner  (Staat,  Gemeinde  rc.)
entweder  nach  einem  bestimmten  Plan,  so  daß  jährlich  eine  Anzahl  Nummern  der
Schuldscheine  ausgelost  und  zurückbezahlt  („amortisiert")  werden,  oder  er  behält  sich  nur
das  Recht  vor,  sie  zu  kündigen,  übernimmt  aber  keine  entsprechende  Pflicht,  —  so  ist
es  bei  unsern  Reichs-  und  preußischen  Anleihen  (sog.  „Konsols").  Der  Staat  (resp.
die  Gemeinde  rc.)  kann  das,  denn  den  Besitzern  der  Schuldverschreibungen  liegt  gar
nichts  daran,  ihr  Geld  zurückzuerhalten;  sie  wollen  vielmehr  die  Zinsen  beziehen,  sie
sind  Mitglieder  der  besitzenden  Klassen,  welche  auf  diese  Weise  „ihr  Vermögen  anlegen",
d.  h.  sich  das  Recht  auf  den  Bezug  eines  Tributes  sichern  von  den  mit  diesen  Zinsen
Belasteten,  also  hier  den  Steuerzahlern  des  Staates  oder  der  Gemeinde,  welche  die
Zinsen  der  Staats-  und  Gemeindeschuld  durch  Steuern  aufbringen.  And  ebenso  ist  es
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.