Object: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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sangsbedingungen gearbeitet, der Unterschied ist daher vielleicht 
mehr ein sozialer als intellektueller". 
Die Mitgliederzahl der „Society“ gibt „The incorporated' 
Accountants Year Book 1912—1918 auf 
880 Fellows 
1629 Associates 
total 2509 an. 
Die schon öfters erstrebte Vereinigung dieser beiden Verbände: 
„Institute" und „Society“ ist bisher nicht gelungen. Außerdem 
bestehen neben diesen beiden großen Instituten noch eine große 
Anzahl Amateurrevisoren, die sich auch teils in Gesellschaften 
zusammengeschlossen haben; sie üben ihre Tätigkeit meist im 
Nebenberuf aus; es muß daher dem Publikum überlassen bleiben, 
den tüchtigen Revisor gegenüber dem Pfuscher herauszusuchen. 
Mit Recht bemerkt Gertung zu diesem Übelstand: „Es ist 
sehr bemerkenswert, daß bei diesen Gründungen cher zwei großen Ver 
bände) niemals ein Monopol gefordert oder gewährt worden ist"?) 
Das Gesetz gibt keinerlei Garantien dafür, daß Personen, 
die den Revisorenberuf ausüben, dazu qualifiziert sind. Tatsache 
aber ist, daß die Mitglieder der großen Verbände sich in der 
englischen Geschäftswelt eines großen Ansehens und Vertrauens 
erfreuen, das durch den Ruf ihrer beruflichen Befähigung wohl 
begründet ist. Diesen Ruf suchen sich die genannten Gesellschaften 
zu erhalten durch die Forderung gleichartiger sachlicher Aus 
bildung und Schaffung strenger Bedingungen zur Aufnahme in 
die Verbände. 
Die Ausbildung der Revisoren des „Institute" regelt Art. 4 2 ) 
des Statuts st („Bye Laws" in der Fassung von 1880 mit den 
Ergänzungen von 1904 und 1910). 
Wer sich dem Berus als Accountant widmen will, muß 
mindestens 16 Jahre alt sein. Besitzt er keinen akademischen 
Grad, so muß er sich einer Vorprüfung (Preliminary) unterziehen, 
in der er seine Allgemeinbildung nachweist. Die Prüfung, die 
im Werte, soviel ich Einblick gewinnen konnte, ungefähr der 
Prüfung zur Erlangung des Einjährig-Freiwilligen-Zeugnisses 
unserer Oberrealschule entspricht, ist nur schriftlich und erstreckt 
sich auf folgende Fächer: 
1) O. Geltung, Die Bücherprüfung im englischen Aktienrechte. 
2 ) Seit Juni 1891 in Kraft. , , 
3 ) Ich beschränke mich, hier nur auf die Ausbildung der Mitglieder des 
„Instituts" einzugehen, bei der „Society“ sind die Bestimmungen über die Aus 
bildung fast dieselben.
	        
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