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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
direkte Gemeindesteuern
indirekte „
auf 1 Einwohner direkte Steuern
671,5 Millionen Mark
68.5 „
30.6 Mark
3,1 „
indirekte
4. In Italien bilden die Verzehrungssteuern die Haupteinnahme-
quelle der Gemeinden. Die Gemeinden sind befugt auf die staat
lichen Verzehrungssteuern Zuschläge, auf andere Gegenstände
selbständige Steuern auszuwerfen. Ferner legt die Gemeinde
Zuschläge (sovrimposte) auf Grund- und Haussteuer. Dabei gibt
es noch andere Gemeindesteuern, Platzgelder, Hundesteuer, außer
dem erhalten sie Subventionen vom Staate (namentlich für Unter
richtszwecke); die Gemeinden haben überdies Einkommen aus Ver
mögensgegenständen und aus Gebühren. Die Hälfte der im Jahre
1897 eingeführten Velocipedesteuer geht auch der Gemeinde zu.
Auch in Italien läßt der Staat durch seine Organe den Gemeinde
haushalt kontrollieren und setzt die obligatorischen Ausgaben fest.
Die Eintreibung der Gemeindesteuern geschieht durch Kommunal
organe. Bei der Verzehrungssteuer findet auch die Verpachtung
Anwendung, sowie die Einrichtung, daß die Gemeinde die gesamten
Verzehrungssteuern einhebt und den Staat mit einem Pauschale be
friedigt. Der Umstand, daß die ganze Schwere des Kommunal
steuersystems auf die Verzehrungssteuern fällt, hat sich häufig in
revolutionären Ausbrüchen gerächt. Der Kampf des Volkes gegen
die Zollhäuser zeigt am besten die Fehlerhaftigkeit dieses Systems;
die Zollhäuser waren gewöhnlich die ersten Opfer der Volkswut’.
Endlich kam eine Reform zustande, deren Wesen darin bestand,
daß den Gemeinden größerer Einfluß gestattet wird auf das System
der Verzehrungssteuern. Namentlich wird die Bildung von ge
schlossenen Gemeinden erschwert und die Auflösung solcher er
leichtert.
5. Belgien folgte bis zum Jahre 1860 gänzlich dem französischen
System, nur wurde der Selbstverwaltung auf dem Gebiete der Finanz
verwaltung größerer Spielraum gestattet. Die Haupteinnahmequellen
waren Zuschläge und Verzehrungssteuern. Außerdem eine ablösbare
Arbeitspflicht, eine besondere Personalsteuer, eine Steuer zur Er
haltung von Straßen, Kanälen, in einigen Gemeinden Pferde-, Hunde-,
Wagensteuer, Jagdgebühren, Straßenmauth, endlich in Brüssel seit
I860 eine Erbschaftssteuer. Die Verzehrungssteuern, denen nament
lich Mehl, Wein, Bier, Alkohol und ähnliche Gegenstände unter
worfen waren, erschwerten sehr den Verkehr dieses Landes mit
kleinem Territorium, dieselben waren daher schon seit den vierziger