Full text : Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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leben  auf  Baugründe  und  industrielle  Etablissements  zu  geben.
In  ersterem  Falle  wird  der,  thatsäcblicli  wolil  vorhandene  Werth
in  der  Regel  schwer  zu  realisiren  sein,  wenn  das  Hypothekeninstitut
das  behehene  Objekt  im  Wege  der  Subhastation  zur  Deckung  seiner
Fordeiung  erwerben  musste,  im  zweiten  dagegen  verflüchtigt  sich
leicht  der  Werth,  wenn  die  Baulust  erlahmt,  oder  die  Fabrikation
nicht  weiter  betrieben  werden  kann  Denn  die  zu  Fabrikzwecken
errichteten  Gebäude  können  den  Herstellungs-  oder  Schätzungswerth
soiad  sie  ihrer  ursprünglichen  Bestimmung  entzogen  werden,  besonders ­
  dann  auch  nicht  annähernd  erreichen,  wenn  sie  in  kleineren
Orten,  oder  gar  auf  dem  platten  Lande  belegen  sind.  Die  Sicherheit
der  landschaftlichen  Pfandbriefe,  auf  welche  man  vielleicht  zur
iderleguiig  vorstehender  Behauptung  verweisen  möchte,  beruht
vorzugsweise  in  der  Sohdarhaft  der  Mitglieder  der  landschaftlichen
^  erbände.  Ausserdem  werden  neuerdings  auch  bezüglich  ihrer
Zweifel  laut,  ob  sie  wirklich  das  Vertrauen  verdienen,  das  man  ihnen
entgegenbringt,  zumal  die  Sohdarhaft  keineswegs  überall  vollständig
durchgeflihrt  ist,  sondern  vielmehr  sich  bei  einzelnen  Verbänden
ur  jeden  Schuldner  auf  den  Betrag  der  auf  seinem  Gut  haftenden
Pfandbriefe  beschränkt.  Andererseits  lässt  sich  wiederum  die  Anhäufung ­
  von  Ilypothekenbesitz  in  einer  und  derselben  Stadt  nicht
unbedingt  gutheissen,  besonders  in  Fabriksstädten  nicht,  wo  sich
die  Realkredit-Verhältnisse  mit  einer  einzigen  geschäftlichen  Konjunktur ­
  zuweilen  total  verändern  können.
Das  finanzielle  Prinzip,  auf  welchem  die  llypothekcn-Akticn-Banken
  beruhen,  ist  jenes  des  Geschäftsbetriebes  durch  das  Pfandiriefkapital,
  wobei  das  Aktienkapital,  welches  natürlich  auch  zinsbar
gemacht  wird,  gewissermassen  nur  als  Reserve  für  erstere  zu  dienen
hat.  Diesem  Verhältniss  entsprechend,  beziehen  die  Pfandbrief-Gläubiger
  nur  eine  bestimmte,  meist  unter  5  pCt.  zurückbleibende
Rente,  während  die  Aktionäre  den  Gewinn  aus  dem  lleberschuss
der  Hypothekenzinsen  über  die  Pfandbriefzinsen,  aus  den  Abschluss-Provisionen
  etc.  als  Aeiiuivalent  für  ihr  Risiko  ganz  allein  gemessen. ­
  Das  Verhältniss  des  Aktienkajiitals  zum  Pfandbricfkapital
ist  vielfach  wie  1  :  10,  nicht  selten  aber  auch  wie  1  :  20.  (Nach
den  preussischen  Normativbestimmungeii  von  1872  ist  als  Maximalgrenze ­
  des  Pfandbriefunilaufcs  im  Allgemeinen  der  zwanzigfache
eingezahlten  Aktienkapitals  zulässig).  Auf  die  Ertragsahigkeit
  der  Aktien  ist  es  natürlich  von  grossem  Einfluss,  ob  eine
            
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