256 Eisenbahnen: Personenwagen.
Die Ansichten über die elektrische Zngbeleuchtung in Bezug auf ihre wirtschaftliche
Seite sind zur Zeit noch sehr geteilt. Die Anlage ist teuer, und die Eisenbahnen müßten
bei Einführung dieser Beleuchtungsart ihre bisherigen, oft kostspieligen Einrichtungen
beseitigen. Die preußische Staatsbahnverwaltung hat z. B. für die Gasbeleuchtung etwa
12 Millionen Mark verausgabt. Die Umänderung ihrer Wagen für elektrische Beleuchtung
würde mindestens 20 Millionen Mark erfordern. Nur wenige kleinere Eisenbahn-
verwaltungen haben das elektrische Licht bis jetzt durchweg für Personeuzüge eingeführt,
so z. B. die Dortmund-Gronau-Enscheder Bahn, die Marienburg-MIawka Bahn, dieJura-
Simplon Bahn. Die letztere Bahn mit rund l000 km Betriebslänge und 475 für
elektrische Beleuchtung eingerichteten Personenwagen ist allerdings in der vorteilhaften
Lage, den elektrischen Strom zu mäßigem Preise beziehen zu können. In Biel und
Freiburg befinden sich durch Turbinen betriebene Elektrizitätswerke, die außer dem
Laden der Sammelbatterien für die Wagen auch die elektrisch erleuchteten Bahnhöfe
und Werkstätten mit Licht und Arbeitsenergie versorgen. Den entfernteren Stationen
werden die geladenen Wagenbatterien durch besondere Sammelwagen zugeführt. Unter
solch günstigen Verhältnissen ist allerdings die elektrische Zugbeleuchtung billig.
Neu zu erbauende Bahnen oder solche, die noch nicht die Gasbeleuchtung eingeführt
haben und ihre Wagenbeleuchtnng verbessern wollen, können unter Umständen von dem
elektrischen Glühlicht vorteilhaft Gebrauch machen.
Es ist aber zu beachten, daß neuerdings dem elektrischen Glühlicht ein gewichtiger
Mitbewerber in dem Acetylen entgegengetreten ist. Dieses Gas wird aus Karbid, das
ist ein aus Kohle und Kalk in der hohen Temperatur des elektrischen Lichtbogens er
zeugter Körper, in denkbar einfachster Weise hergestellt. In Wasser gelegt, entwickelt der
selbe das bekannte Acetyleugas, das eine ungemein große Leuchtkraft besitzt. Ohne auf
seine Eigenschaften näher einzugehen, genüge hier anzuführen, daß es nach eingehenden
Versuchen der Firma Pintsch vorteilhaft ist, ein Gemisch aus 3 Teilen Fettgas und 1 Teil
Acetylen zu brennen. Ein solches „Mischgas" ist nicht gefährlicher als das Ölgas,
ist daher auch in diesem Punkte dem reinen Acetylen überlegen. Die teuren Gas
einrichtungen unserer Bahnen können hierbei unverändert weiter benutzt werden, und
die Helligkeit der Gasflammen ist eine dreimal größere gegenüber der reinen Fett
gasflamme. Damit dürfte allen Ansprüchen auf Wagenbeleuchtung vorläufig genügt
sein, steigt doch damit die Leuchtkraft der Gasflamme von 8 bis auf 24 Kerzen
stärken. Bezogen auf eine Kerzenstärke stellt sich zudem das Mischgas billiger als das
Fettgas. Schon 1898 wurden die Wagen der Berliner Stadtbahn damit erleuchtet,
und nachdem jetzt die Acetylenanstalten an den Hanptlinien errichtet und in Thätigkeit
gesetzt sind, werden auch die Personenwagen der übrigen Linien des preußischen Netzes
sowie alle anderen für Fettgas eingerichteten deutschen Wagen mit Mischgas erhellt;
das Ausland folgt.
Trotz des von gewissen Seiten angefeindeten Staatsbahnsystems sehen wir, daß
dasselbe in Preußen stets an der Spitze des Fortschritts marschiert. Auch in dem neuen
Jahrhundert findet der Reisende in keinem Lande für sämtliche Wagenklassen so bequeme,
gut geheizte und erleuchtete Wagen wie im deutschen Vaterlande, insbesondere in dessen
führendem Staate. Die in London erscheinende technische Zeitschrift ,,Railway News“
sagt bei Erörterung der Eisenbahugesetzgebung Preußens am Schluffe ihrer, unser Eisen
bahnwesen behandelnden Besprechung: „Es gibt kein Land, welches so zahlreiche Be
quemlichkeiten und Erleichterungen im Eisenbahnverkehr genießt, wie Deutschland."
Bremsen. Zweck der Bremse ist, die Fahrgeschwindigkeit der Züge und einzelner
Fahrzeuge zu regeln oder behufs Anhaltens ganz zu vernichten. Je schneller ein Zug
fährt, um so größer ist die in ihm aufgespeicherte lebendige Kraft. Sie wächst mit dem
Quadrat der Geschwindigkeit. Beispielsweise besitzt ein viermal schneller fahrender Zug
das Sechzehnfache an lebendiger Kraft wie vorher. Ein mit 90 km i. d. Stunde fahrender
Schnellzug hat eine ebenso große lebendige Kraft in sich aufgespeichert, wie sie das den
Lauf eines Riesengeschützes verlassende Geschoß in sich birgt. Nach dem Gesetz von der
Erhaltung der Arbeit wird diese lebendige Kraft in Arbeit umgesetzt, wenn der Zug