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schwer zu leiden, naehdem ihm jedoch im Jahre 1804 durch Zu
sammenlegung von Aktien seine finanzielle Konsolidation gelungen
war, hat sich seine Lage anhaltend gut gestaltet. Die Rentabilität
betrug seit 1870: 9, 12 /.¿, 14, 10%, O'/j, 10, 9 pCt. Der Reserve
fond ist mit 640,383 M. auf mehr, als das statutenmässige Maximum
von 10 pCt. des Aktienkapitals von 6 Millionen M. gebracht worden,
ausserdem besteht eine Spezialreserve von 48,917 M. Die Bilanz
pr. ult. Dezbr. v. J. macht einen, im Allgemeinen befriedigenden
Geschäftsstand ersichtlich, denn es waren verhältnissmässig wenige
Effekten, anscheinend keine Konsortialgeschäfte und genügende,
disponible Mittel, nämlieh 3.6 Millionen M. gegenüber 2.5 Millio
nen M. kurzfälligen Verbindlichkeiten vorhanden. Ziemlich hoch
im Verhältniss zum Aktienkapital erschien dagegen der Debitoren
bestand von 5.8 Millionen M — In der Hypotheken-Abtheilung
waren Ende v. J. 9.2 Millionen M. Kapital engagirt, wovon 8.5
Millionen M. durch Pfandbriefausgabe beschafft worden waren.
Letztere dürfen im Betrag von 92 pCt. der erworbenen Hypotheken
ausgegeben werden. Es steht ihnen, nach den Statuten, ein aus-
schliessliehes Pfandrecht an den Hypotheken zu, welches Vorzugs
recht, wie die meisten, auf diese Weise begründeten, von den
Fachleuten angezweifelt wird. Die Gesellschaft beleiht Liegen
schaften innerhalb zwei Drittel, Gebäude innerhalb der ersten
Hälfte des Werths. Die Entwicklung der Hypothekenabtheilung
wird, wie die Verwaltung versichert, durchaus nicht angestrengt.
Bei solchem Geschäftsbetriebe seien natürlich nicht in jedem Be
richte glänzende Resultate zu verzeichnen, wohl aber eine regel
mässige und sichere Entwicklung ; obwohl die Darlehensbedingungen
billige seien, resultire befriedigender Nutzen, und seien die Pfand
briefe, „deren Absatz kein Disagio und keine Provisionen erfordert“,
dauernd gesueht. Ueber die Gewinnvertheiluug ist zu bemerken,
dass die Dotirung des Reservefonds mit nur 10 pCt. vom Betrag
des Aktienkapitals bei einer grösseren Ausdehnung der Pfandbrief
emission billigen Ansprüchen nicht genügen kann. Vorläufig besitzt
das Pfandbriefka})ital jedoeli in den bestehenden Reserven und in
dem Aktienkapital genügenden Rückhalt. Gerügt werden muss
die Nichtbeachtung der Statuten hinsichtlich der Verwendung des
Gewinnes pro 1875 und 1876 Letztere schreiben nämlich vor,
dass von dem Surplus (über 4 pCt, des Aktienkapitals) die Ver
waltung als Tantième, die Aktionäre ^5 Restdividende