Full text : Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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erhalten.  Für  1875  blieb  nun  ein  Posten  von  1)3,27()^M.  Gewinn,  (leiden ­
  Aktionären  gebUbrte,  iinvertlieilt,  obgleich  die  Verwaltung  sich
ihre  Tantième  aus  dein  ganzen  Supergewinn  berechnet  und  folglich
für  die  ihr  an  geh  öligen  Personen  kein  Opfer  übernommen  hatte.
1876  wurde  aus  diesem  Gewiiinvortrag  aber  ein  Verlust  von
40,074  M.  gedeckt,  so  dass  also  die  Aktionäre  allein,  nicbt  auch
die  auf  den  Supergewinn  angewiesenen  Verwaltungsorgane  einen
Nachtheil  daraus  hatten,  obgleich,  bei  ricbtiger  Verrecbnung  des
Verlustes,  derselbe  aus  dem  tantiemeptlicbtigeii,  neuen  Gewinn
hätte  gedeckt  werden  müssen.  Ausserdem  besitzt  jeder  einzelne
Aktionär  ein  unbedingtes  Recht  auf  den  Rezug  des  letzten,  zur
Vertheiluiig  disponiblen  Pfennigs,  wenn  die  Statuten  eine  solche
Vertheilung  vorschreiben,  was  hier  der  Fall.  Waren  aus  dem  Jahr
1875  Verluste  zu  befürchten  —  und  hierauf  deutet  fast  die  Schaffung ­
  eines  Gewinnsaldo  von  circa  00,000  M  —  so  hätte  man  eine
entsprechende  Summe  aus  dem  Bruttogewinn  als  Spezialreserve
oder  dergleichen  ausscheiden,  und  nur  den  wirklich  vertheilbaren
Gewinn  als  solchen  berechnen  und  auch  hinsichtlich  des  Tantiemengenusses ­
  behandeln  sollen.  Pro  1876,  wo  35,689  M.  auf  neue  Rechnuug
  übertragen  werden,  gilt  dasselbe.
Wir  gelangen  jetzt  in  unserer  Besprecbung  zu  dem,  nach
Kapitalkraft  und  Ptandbrictumlaut  bedeutendsten,  unseres  Wissens
auch  ältesten  (seit  1835  bestehenden)  deutschen  Pfandbriefinstitut,
zur  Bayerischen  Hypotheken-  und  Wechselbank  in  München.
Dieselbe  ist  aucb  ausserdem  merkwürdig  durch  ihre  geschäftliche
Gliederung,  da  sie  nicht  allein  als  Hypothekenbank,  sondern  aucb
als  Lombard-  und  Kreditbank  und  als  Versicherungs-Anstalt  eine
umfassende  Thätigkeit  entwickelt.  Bis  zum  Jahre  1875  besass  sie
daneben  noch  das  alleinige  Noten¡)rivileg  für  Bayern.  Dasselbe
wurde  jedoeb  alsdann,  mit  Zustimmung  der  General-Versammlung
abgelöst  und,  erheblich  erweitert,  einer  besonderen  Anstalt,  der
Bayeriseben  Notenbank  übertragen,  auf  deren  Aktien  die  Aktionäre
der  Bayeriseben  llypotbcken-  und  Wechselbank  vorzugsberechtigt
waren.  Diese  neue  Notenbank  hat  auch  die  Finlösung  der  Noten
des  Mutterinstituts  übernommen,  welch’  letzteres  ihr  dagegen  bis  zur
definitiven  Abrechnung  jene  Aktiven  (Hypotheken)  überwiesen  hat,
welche  statut-  und  konzessionsgemäss  den  Noten  der  Bayerischen  1  lypotheken-
  und  Wcchselbank  als  Spezialsicherhcit  zu  dienen  hatten.
            
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