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erhalten. Für 1875 blieb nun ein Posten von 1)3,27()^M. Gewinn, (lei
den Aktionären gebUbrte, iinvertlieilt, obgleich die Verwaltung sich
ihre Tantième aus dein ganzen Supergewinn berechnet und folglich
für die ihr an geh öligen Personen kein Opfer übernommen hatte.
1876 wurde aus diesem Gewiiinvortrag aber ein Verlust von
40,074 M. gedeckt, so dass also die Aktionäre allein, nicbt auch
die auf den Supergewinn angewiesenen Verwaltungsorgane einen
Nachtheil daraus hatten, obgleich, bei ricbtiger Verrecbnung des
Verlustes, derselbe aus dem tantiemeptlicbtigeii, neuen Gewinn
hätte gedeckt werden müssen. Ausserdem besitzt jeder einzelne
Aktionär ein unbedingtes Recht auf den Rezug des letzten, zur
Vertheiluiig disponiblen Pfennigs, wenn die Statuten eine solche
Vertheilung vorschreiben, was hier der Fall. Waren aus dem Jahr
1875 Verluste zu befürchten — und hierauf deutet fast die Schaf
fung eines Gewinnsaldo von circa 00,000 M — so hätte man eine
entsprechende Summe aus dem Bruttogewinn als Spezialreserve
oder dergleichen ausscheiden, und nur den wirklich vertheilbaren
Gewinn als solchen berechnen und auch hinsichtlich des Tantiemen
genusses behandeln sollen. Pro 1876, wo 35,689 M. auf neue Rech-
nuug übertragen werden, gilt dasselbe.
Wir gelangen jetzt in unserer Besprecbung zu dem, nach
Kapitalkraft und Ptandbrictumlaut bedeutendsten, unseres Wissens
auch ältesten (seit 1835 bestehenden) deutschen Pfandbriefinstitut,
zur Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München.
Dieselbe ist aucb ausserdem merkwürdig durch ihre geschäftliche
Gliederung, da sie nicht allein als Hypothekenbank, sondern aucb
als Lombard- und Kreditbank und als Versicherungs-Anstalt eine
umfassende Thätigkeit entwickelt. Bis zum Jahre 1875 besass sie
daneben noch das alleinige Noten¡)rivileg für Bayern. Dasselbe
wurde jedoeb alsdann, mit Zustimmung der General-Versammlung
abgelöst und, erheblich erweitert, einer besonderen Anstalt, der
Bayeriseben Notenbank übertragen, auf deren Aktien die Aktionäre
der Bayeriseben llypotbcken- und Wechselbank vorzugsberechtigt
waren. Diese neue Notenbank hat auch die Finlösung der Noten
des Mutterinstituts übernommen, welch’ letzteres ihr dagegen bis zur
definitiven Abrechnung jene Aktiven (Hypotheken) überwiesen hat,
welche statut- und konzessionsgemäss den Noten der Bayerischen 1 lypo-
theken- und Wcchselbank als Spezialsicherhcit zu dienen hatten.