Full text: Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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erhalten. Für 1875 blieb nun ein Posten von 1)3,27()^M. Gewinn, (lei 
den Aktionären gebUbrte, iinvertlieilt, obgleich die Verwaltung sich 
ihre Tantième aus dein ganzen Supergewinn berechnet und folglich 
für die ihr an geh öligen Personen kein Opfer übernommen hatte. 
1876 wurde aus diesem Gewiiinvortrag aber ein Verlust von 
40,074 M. gedeckt, so dass also die Aktionäre allein, nicbt auch 
die auf den Supergewinn angewiesenen Verwaltungsorgane einen 
Nachtheil daraus hatten, obgleich, bei ricbtiger Verrecbnung des 
Verlustes, derselbe aus dem tantiemeptlicbtigeii, neuen Gewinn 
hätte gedeckt werden müssen. Ausserdem besitzt jeder einzelne 
Aktionär ein unbedingtes Recht auf den Rezug des letzten, zur 
Vertheiluiig disponiblen Pfennigs, wenn die Statuten eine solche 
Vertheilung vorschreiben, was hier der Fall. Waren aus dem Jahr 
1875 Verluste zu befürchten — und hierauf deutet fast die Schaf 
fung eines Gewinnsaldo von circa 00,000 M — so hätte man eine 
entsprechende Summe aus dem Bruttogewinn als Spezialreserve 
oder dergleichen ausscheiden, und nur den wirklich vertheilbaren 
Gewinn als solchen berechnen und auch hinsichtlich des Tantiemen 
genusses behandeln sollen. Pro 1876, wo 35,689 M. auf neue Rech- 
nuug übertragen werden, gilt dasselbe. 
Wir gelangen jetzt in unserer Besprecbung zu dem, nach 
Kapitalkraft und Ptandbrictumlaut bedeutendsten, unseres Wissens 
auch ältesten (seit 1835 bestehenden) deutschen Pfandbriefinstitut, 
zur Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München. 
Dieselbe ist aucb ausserdem merkwürdig durch ihre geschäftliche 
Gliederung, da sie nicht allein als Hypothekenbank, sondern aucb 
als Lombard- und Kreditbank und als Versicherungs-Anstalt eine 
umfassende Thätigkeit entwickelt. Bis zum Jahre 1875 besass sie 
daneben noch das alleinige Noten¡)rivileg für Bayern. Dasselbe 
wurde jedoeb alsdann, mit Zustimmung der General-Versammlung 
abgelöst und, erheblich erweitert, einer besonderen Anstalt, der 
Bayeriseben Notenbank übertragen, auf deren Aktien die Aktionäre 
der Bayeriseben llypotbcken- und Wechselbank vorzugsberechtigt 
waren. Diese neue Notenbank hat auch die Finlösung der Noten 
des Mutterinstituts übernommen, welch’ letzteres ihr dagegen bis zur 
definitiven Abrechnung jene Aktiven (Hypotheken) überwiesen hat, 
welche statut- und konzessionsgemäss den Noten der Bayerischen 1 lypo- 
theken- und Wcchselbank als Spezialsicherhcit zu dienen hatten.
	        
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