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schwer zu leiden, naehdem ihm jedoch im Jahre 1804 durch Zusammenlegung
von Aktien seine finanzielle Konsolidation gelungen
war, hat sich seine Lage anhaltend gut gestaltet. Die Rentabilität
betrug seit 1870: 9, 12 /.¿, 14, 10%, O'/j, 10, 9 pCt. Der Reservefond
ist mit 640,383 M. auf mehr, als das statutenmässige Maximum
von 10 pCt. des Aktienkapitals von 6 Millionen M. gebracht worden,
ausserdem besteht eine Spezialreserve von 48,917 M. Die Bilanz
pr. ult. Dezbr. v. J. macht einen, im Allgemeinen befriedigenden
Geschäftsstand ersichtlich, denn es waren verhältnissmässig wenige
Effekten, anscheinend keine Konsortialgeschäfte und genügende,
disponible Mittel, nämlieh 3.6 Millionen M. gegenüber 2.5 Millionen
M. kurzfälligen Verbindlichkeiten vorhanden. Ziemlich hoch
im Verhältniss zum Aktienkapital erschien dagegen der Debitorenbestand
von 5.8 Millionen M — In der Hypotheken-Abtheilung
waren Ende v. J. 9.2 Millionen M. Kapital engagirt, wovon 8.5
Millionen M. durch Pfandbriefausgabe beschafft worden waren.
Letztere dürfen im Betrag von 92 pCt. der erworbenen Hypotheken
ausgegeben werden. Es steht ihnen, nach den Statuten, ein ausschliessliehes
Pfandrecht an den Hypotheken zu, welches Vorzugsrecht,
wie die meisten, auf diese Weise begründeten, von den
Fachleuten angezweifelt wird. Die Gesellschaft beleiht Liegenschaften
innerhalb zwei Drittel, Gebäude innerhalb der ersten
Hälfte des Werths. Die Entwicklung der Hypothekenabtheilung
wird, wie die Verwaltung versichert, durchaus nicht angestrengt.
Bei solchem Geschäftsbetriebe seien natürlich nicht in jedem Berichte
glänzende Resultate zu verzeichnen, wohl aber eine regelmässige
und sichere Entwicklung ; obwohl die Darlehensbedingungen
billige seien, resultire befriedigender Nutzen, und seien die Pfandbriefe,
„deren Absatz kein Disagio und keine Provisionen erfordert“,
dauernd gesueht. Ueber die Gewinnvertheiluug ist zu bemerken,
dass die Dotirung des Reservefonds mit nur 10 pCt. vom Betrag
des Aktienkapitals bei einer grösseren Ausdehnung der Pfandbriefemission
billigen Ansprüchen nicht genügen kann. Vorläufig besitzt
das Pfandbriefka})ital jedoeli in den bestehenden Reserven und in
dem Aktienkapital genügenden Rückhalt. Gerügt werden muss
die Nichtbeachtung der Statuten hinsichtlich der Verwendung des
Gewinnes pro 1875 und 1876 Letztere schreiben nämlich vor,
dass von dem Surplus (über 4 pCt, des Aktienkapitals) die Verwaltung
als Tantième, die Aktionäre ^5 Restdividende