Full text : Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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schwer  zu  leiden,  naehdem  ihm  jedoch  im  Jahre  1804  durch  Zusammenlegung ­
  von  Aktien  seine  finanzielle  Konsolidation  gelungen
war,  hat  sich  seine  Lage  anhaltend  gut  gestaltet.  Die  Rentabilität
betrug  seit  1870:  9,  12  /.¿,  14,  10%,  O'/j,  10,  9  pCt.  Der  Reservefond ­
  ist  mit  640,383  M.  auf  mehr,  als  das  statutenmässige  Maximum
von  10  pCt.  des  Aktienkapitals  von  6  Millionen  M.  gebracht  worden,
ausserdem  besteht  eine  Spezialreserve  von  48,917  M.  Die  Bilanz
pr.  ult.  Dezbr.  v.  J.  macht  einen,  im  Allgemeinen  befriedigenden
Geschäftsstand  ersichtlich,  denn  es  waren  verhältnissmässig  wenige
Effekten,  anscheinend  keine  Konsortialgeschäfte  und  genügende,
disponible  Mittel,  nämlieh  3.6  Millionen  M.  gegenüber  2.5  Millionen ­
  M.  kurzfälligen  Verbindlichkeiten  vorhanden.  Ziemlich  hoch
im  Verhältniss  zum  Aktienkapital  erschien  dagegen  der  Debitorenbestand ­
  von  5.8  Millionen  M  —  In  der  Hypotheken-Abtheilung
waren  Ende  v.  J.  9.2  Millionen  M.  Kapital  engagirt,  wovon  8.5
Millionen  M.  durch  Pfandbriefausgabe  beschafft  worden  waren.
Letztere  dürfen  im  Betrag  von  92  pCt.  der  erworbenen  Hypotheken
ausgegeben  werden.  Es  steht  ihnen,  nach  den  Statuten,  ein  ausschliessliehes
  Pfandrecht  an  den  Hypotheken  zu,  welches  Vorzugsrecht, ­
  wie  die  meisten,  auf  diese  Weise  begründeten,  von  den
Fachleuten  angezweifelt  wird.  Die  Gesellschaft  beleiht  Liegenschaften ­
  innerhalb  zwei  Drittel,  Gebäude  innerhalb  der  ersten
Hälfte  des  Werths.  Die  Entwicklung  der  Hypothekenabtheilung
wird,  wie  die  Verwaltung  versichert,  durchaus  nicht  angestrengt.
Bei  solchem  Geschäftsbetriebe  seien  natürlich  nicht  in  jedem  Berichte ­
  glänzende  Resultate  zu  verzeichnen,  wohl  aber  eine  regelmässige ­
  und  sichere  Entwicklung  ;  obwohl  die  Darlehensbedingungen
billige  seien,  resultire  befriedigender  Nutzen,  und  seien  die  Pfandbriefe, ­
  „deren  Absatz  kein  Disagio  und  keine  Provisionen  erfordert“,
dauernd  gesueht.  Ueber  die  Gewinnvertheiluug  ist  zu  bemerken,
dass  die  Dotirung  des  Reservefonds  mit  nur  10  pCt.  vom  Betrag
des  Aktienkapitals  bei  einer  grösseren  Ausdehnung  der  Pfandbriefemission ­
  billigen  Ansprüchen  nicht  genügen  kann.  Vorläufig  besitzt
das  Pfandbriefka})ital  jedoeli  in  den  bestehenden  Reserven  und  in
dem  Aktienkapital  genügenden  Rückhalt.  Gerügt  werden  muss
die  Nichtbeachtung  der  Statuten  hinsichtlich  der  Verwendung  des
Gewinnes  pro  1875  und  1876  Letztere  schreiben  nämlich  vor,
dass  von  dem  Surplus  (über  4  pCt,  des  Aktienkapitals)  die  Verwaltung ­
  als  Tantième,  die  Aktionäre  ^5  Restdividende
            
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