Full text : Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

Hypotheken  gewälnen,  sie  dann  Antheilscheine  heissen  und  solche
gemeinhin  nur  im  Falle  der  Rückzahlung  der  betreffenden  Hypotheken ­
  zur  Heimzahlung  kündigen).
Das  Nichtvorhandensein  einer  prioritätischen  Rangordnung  unter
den  Hypothekenbank  -  Obligationen  bildet  ein  wesentliches  Unterscheidungsmerkmal ­
  zwischen  Pfandbriefen  und  Prioritäten.  Während
hei  Letzteren  jede  neue  Emission  die  vorhergehenden  Emissionen
im  Werthe  verbessert,  indem  sie  die  Leistungsfähigkeit  des  Schuldners ­
  verstärkt,  oder  mindestens  ein  Interesse  schafft,  welches  über
das,  der  Befriedigung  der  älteren  Gläubiger  hinausgeht,  kann  sich
die  heute  noch  ganz  gute  Position  einer  bestehenden  Pfandbriefkategorie ­
  erheblich  verschlechtern  durch  Schaffung  einer  neuen,
für  welche  vielleicht  minder  gute  Hypotheken  als  Gegenwerth  beigebracht
  werden,  und  welche  Hypotheken  jedenfalls  insofern  nicht
die  Qualität  der  älteren  haben,  als  ihr  Erwerbungswerth  durch
jährliche  Tilgungen  noch  nicht  verringert  worden  ist,  das  Risiko
also  noch  in  vollem  Umfange  besteht.  Hieraus,  sowie  aus  der
ganzen  Organisation  der  Hypothekenbanken  folgt,  dass  die  Gläubiger
eines  solchen  Instituts  sich  nicht  damit  begnügen  dürfen,  von  der
Höhe  der  Aktienrente  Kenntniss  zu  nehmen,  um  über  die  Fundirung
ihrer  Gläubigeransprüche  unterrichtet  zu  sein,  sondern  dass  sic
auch  auf  das  Zugangsverhältniss  neuer  Hypotheken,
die  Art  der  Vertheilung  des  Hypothekenbesitzes,
den  Um  fang  der  Ausfälle  u.  s.  w.  beständig  zu  achten
haben.  Es  mag  hier  auch  der  Platz  sein  auf  den  Umstand  hinzuweisen, ­
  dass  die  deutschen  Hypothekenbank-Pfandbriefe  obgleich
ihre  Gesammtzahl  die  Summe  von  1000  Mill,  wesentlich  übersteigt,
doch  bei  Weitem  nicht  so  börsengängig  sind,  wie  z.  B.  Prioritäten
und  Staat8j)apiere.  Besonders  in  kritischen  Zeiten,  die  nicht  allein
im  Allgemeinen,  sondern  auch  für  die  Realkredit-Institute  im  Besonderen ­
  dereinst  eintreten  könnten,  möchte  diese  Eigenschaft  der
Hypothekenbank-Obligationen  manchem  Inhaber  unbequem  werden.
Hieraus  würde  sich  die  Lehre  ergeben,  dass  man  weniger  jederzeit
flüssig  zu  machende  Kapitalien,  als  vielmehr  solche,  aut  deren
Liquidität  man  event,  für  längere  Zeit  verzichten  kann,  in  Pfandbriefen ­
  anlegen  soll.
Hinsichtlich  des  Geschäftsbetriebes  der  Hypothekenbanken  hält
man  es  ebensowenig  für  rationell,  den  Schwerpunkt  in  die  ländlichen ­
  Beleihungen  zu  verlegen,  als  verhältnissmässig  grosse  Dar-
            
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