Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

X

Vorwort  des  Uebersetzers  und  Bearbeiters.

muß  darauf  hiugewiesen  werden,  daß  sich  die  angeführten  Ernteberechnungen
denn  doch  nicht  auf  vollkommen  authentische  Daten  stützen.  Ja,  wären  sie  selbst
über  jeden  Zweifel  erhaben,  so  ist  das  Sinken  der  Ergebnisse  der  Weizenernte
nicht  bedeutend  genug  gewesen  und  in  Anbetracht  des  Umstandes,  daß  in  jene
Jahre  der  ungemein  starke  Allsfall  infolge  der  russischen  Mißernten  fällt,  vor
allem  nicht  in  dem  Maße  dauernd  sichergestellt,  daß  dasselbe  an  und  für  sich
eine  beträchtliche  Steigerung  der  Getreidepreise  rechtfertigen  würde.  Zudem  fehlt
der  Nachweis,  daß  die  Nachfrage  nach  Weizen  nicht  durch  stärkere  Verwendung
anderer  Cerealien  zum  Unterhalt  der  Menschen  vermindert  worden  ist.
Was  aber  die  aus  dem  Börsentreiben  angeführten  Beispiele  anlangt,  so
bleibt  die  Frage,  ob  derartige  Vorgänge  die  Regel  bilden,  oder  ob  es  sich
dabei  um  Ausnahmen  handelt,  welche  das  Gesetz  der  normalen  Preisbildllng
nicht  zu  beeinträchtigen  vermögen,  eine  offene.
Uns  will  es  demnach  scheinen,  als  ob  G.  Rußland  in  der  betreffenden
Schrift  zwar  eine  beachtenswerthe  Hypothese  aufgestellt  habe,  über  welche  jedenfalls ­
  sehr  eingehende  Untersuchllngen  angestellt  werden  sollten,  daß  er  aber
seine  Behauptungen  noch  nicht  in  dein  Maße  glaubwürdig  gemacht  hätte,  daß
sie  die  Grundlage  für  gesetzliche  Maßregeln  allgemeiner  Natur  abzugeben  geeignet ­
  wären.  Bisher  hat  dieser  Autor  seine  hier  in  Frage  stehenden  sehr
universellen  und  sehr  apodiktischen  Behauptungen  doch  nur  auf  einzelne  Thatsachen ­
  gestützt.  Er  muß  diese  Thatsachen  aus  alle  Fälle  bedeutend  vermehren,
um  seiner  Theorie  zu  allgemeiuer  Anerkennung  zu  verhelfeu  und  die  entgegenstehenden ­
  Behauptungen  sehr  angesehener  Alltoren,  wie  Cohn,  Conrad  nnd
Jannet,  zu  entkräften.
Bon  unsern  übrigen  Zusätzen  zu  den  Ausführungen  Devas'  seien  endlich
noch  die  folgenden  erwähnt:
Ueber  die  Erlaubtheit  des  Zinsnehmens  von  Geldtapitalien  in  unsern
Tagen  ist  auf  Seite  291  und  292  gehandelt  worden,  über  die  gegenwärtig
in  Deutschland,  in  Oesterreich  und  Frankreich  in  Kraft  stehenden  Wuchergesetze
Seite  295—297.
Ferner  haben  wir  lins  aus  Seite  298  und  299  über  die  ill  den  meisten
Staaten  der  großen  nordamerikanischen  Republik  bestehenden  Heimstättengesetze,
über  die  einschlägigen,  in  europäischen  Staateil  aufgetauchten  Gesetzesprojecte,
über  die  in  Preußen  eingeführte  Institution  der  Rentengüter  und  über  die
auf  dieselben  Güter  bezügliche  Gesetzesvorlage  der  österreichischen  Regierung
verbreitet.
Auch  die  verschiedenen  Arten  der  Darlehenskassen,  sowohl  diejenigen,
die  nach  dem  Princip  der  unbeschränkten  Haftung  im  Anschluß  an  die
Ideen  von  Schulze-Delitzsch  und  Raiffeisen  in  Deutschland,  als  die,  welche
nach  dem  Princip  der  beschränkten  Haftbarkeit  der  Mitglieder  in  Italien
            
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