Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

XII 
Vorwort des Uebersetzers und Bearbeiters. 
Seite 391—393, die Gewerk- und Fachvereine auf Seite 394 und 395, die 
Gewerbegerichte und die Conseils des prud’hommes auf Seite 396—398 
summarisch beleuchtet sind; daran schließen sich auf Seite 400—402 einige 
Bemerkungen über die Cartelle, die Verbreitung derselben in verschiedenen 
Ländern und über die diesen Verbänden inhärirenden Vorzüge und Nachtheile. 
Auch die Arbeiterschutzgesetze, die in unsern Tagen eine so große Be 
deutung erlangt haben, erheischten eine eingehendere Darstellung. So wird 
auf Seite 409—413 die betreffende Gesetzgebung Großbritanniens und Ir 
lands, Deutschlands, Oesterreichs und Frankreichs behandelt. Dabei war 
auch auf die Frage einzugehen, inwieweit die Verminderung der Dauer der 
Arbeitszeit einen heilsamen Einstuß auf die Productivität der Arbeit ausübt. 
Ueber dieses Thema sowie über die verschiedenen Arten der staatliche^Arbeiter- 
versicherung in Dentschand und in Oesterreich haben wir uns auf ^eite 413 
bis 423 verbreitet. 
Nicht minder glaubten wir den Productivgenoffenschaften, an deren Exi 
stenz mancherseits so große Hoffnungen geknüpft worden sind und vielleicht 
noch geknüpft werden, eine etwas eingehendere Aufmerksamkeit schenken zu 
sollen. Es ist dies auf Seite 428—431 geschehen. 
Auf das Steuerwesen hat Devas durch seine kurzen, aber das Wesent 
liche berührenden, inhaltreichen Auseinandersetzungen auch für continentale 
Leser ein genügendes Licht geworfen. Wir haben unv daher der Haupt 
sache nach auf Seite 459—460 mit einem Zusatz über die progressive Ein 
kommensteuer, wie sie in Preußen besteht, begnügt. Ter Umstand, daß diese 
in mancher Beziehung so gefährliche Steuer in diesem Staate verhältniß- 
mäßig wenig Widerwillen mehr erregt, erklärt sich aus besondern Verhält- 
niffen. Im allgemeinen werden auch continentale Leser den Ausführungen 
Devas', welche auf die höchst bedenklichen Seiten dieser eventuell zur Reali- 
sirung des schlimmsten Socialismus sehr gut verwendbaren Steuer hinweisen, 
Beifall zollen müssen. Für Oesterreich mit seiner hinsichtlich der Steuermoral 
vielfach laxen Bevölkerung empfiehlt sich die Einführung derselben jedenfalls 
durchaus nicht. 
Zum Schluffe haben wir einen zusammenfassenden Ueberblick über die neu 
zeitliche Entwicklung der ökonomischen Wissenschaft gegeben und auf Seite 487 
bis 500 die Ausführungen Devas' bedeutend erweitert; zunächst wurde hier 
auf die verschiedenen socialistischen Lehrsysteme, sodann auf die Meinungen der 
Anhänger des Historismus und auf die Anschauungen der entschieden auf 
dem Boden des christlichen Sittengesetzes stehenden Gruppen von Oekonomisten 
und Socialpolitikern, sowohl derjenigen katholischen Bekenntnisses als der pro 
testantischen, hingewiesen. Doch handelt es sich in diesem Abschnitt nicht sowohl 
darum, alle bedeutenden Schriftsteller der verschiedenen Schulen zu nennen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.