Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

XII

Vorwort  des  Uebersetzers  und  Bearbeiters.

Seite  391—393,  die  Gewerk-  und  Fachvereine  auf  Seite  394  und  395,  die
Gewerbegerichte  und  die  Conseils  des  prud’hommes  auf  Seite  396—398
summarisch  beleuchtet  sind;  daran  schließen  sich  auf  Seite  400—402  einige
Bemerkungen  über  die  Cartelle,  die  Verbreitung  derselben  in  verschiedenen
Ländern  und  über  die  diesen  Verbänden  inhärirenden  Vorzüge  und  Nachtheile.
Auch  die  Arbeiterschutzgesetze,  die  in  unsern  Tagen  eine  so  große  Bedeutung ­
  erlangt  haben,  erheischten  eine  eingehendere  Darstellung.  So  wird
auf  Seite  409—413  die  betreffende  Gesetzgebung  Großbritanniens  und  Irlands, ­
  Deutschlands,  Oesterreichs  und  Frankreichs  behandelt.  Dabei  war
auch  auf  die  Frage  einzugehen,  inwieweit  die  Verminderung  der  Dauer  der
Arbeitszeit  einen  heilsamen  Einstuß  auf  die  Productivität  der  Arbeit  ausübt.
Ueber  dieses  Thema  sowie  über  die  verschiedenen  Arten  der  staatliche^Arbeiterversicherung
  in  Dentschand  und  in  Oesterreich  haben  wir  uns  auf  ^eite  413
bis  423  verbreitet.
Nicht  minder  glaubten  wir  den  Productivgenoffenschaften,  an  deren  Existenz ­
  mancherseits  so  große  Hoffnungen  geknüpft  worden  sind  und  vielleicht
noch  geknüpft  werden,  eine  etwas  eingehendere  Aufmerksamkeit  schenken  zu
sollen.  Es  ist  dies  auf  Seite  428—431  geschehen.
Auf  das  Steuerwesen  hat  Devas  durch  seine  kurzen,  aber  das  Wesentliche ­
  berührenden,  inhaltreichen  Auseinandersetzungen  auch  für  continentale
Leser  ein  genügendes  Licht  geworfen.  Wir  haben  unv  daher  der  Hauptsache ­
  nach  auf  Seite  459—460  mit  einem  Zusatz  über  die  progressive  Einkommensteuer, ­
  wie  sie  in  Preußen  besteht,  begnügt.  Ter  Umstand,  daß  diese
in  mancher  Beziehung  so  gefährliche  Steuer  in  diesem  Staate  verhältnißmäßig
  wenig  Widerwillen  mehr  erregt,  erklärt  sich  aus  besondern  Verhältniffen.
  Im  allgemeinen  werden  auch  continentale  Leser  den  Ausführungen
Devas',  welche  auf  die  höchst  bedenklichen  Seiten  dieser  eventuell  zur  Realisirung
  des  schlimmsten  Socialismus  sehr  gut  verwendbaren  Steuer  hinweisen,
Beifall  zollen  müssen.  Für  Oesterreich  mit  seiner  hinsichtlich  der  Steuermoral
vielfach  laxen  Bevölkerung  empfiehlt  sich  die  Einführung  derselben  jedenfalls
durchaus  nicht.
Zum  Schluffe  haben  wir  einen  zusammenfassenden  Ueberblick  über  die  neuzeitliche ­
  Entwicklung  der  ökonomischen  Wissenschaft  gegeben  und  auf  Seite  487
bis  500  die  Ausführungen  Devas'  bedeutend  erweitert;  zunächst  wurde  hier
auf  die  verschiedenen  socialistischen  Lehrsysteme,  sodann  auf  die  Meinungen  der
Anhänger  des  Historismus  und  auf  die  Anschauungen  der  entschieden  auf
dem  Boden  des  christlichen  Sittengesetzes  stehenden  Gruppen  von  Oekonomisten
und  Socialpolitikern,  sowohl  derjenigen  katholischen  Bekenntnisses  als  der  protestantischen, ­
  hingewiesen.  Doch  handelt  es  sich  in  diesem  Abschnitt  nicht  sowohl
darum,  alle  bedeutenden  Schriftsteller  der  verschiedenen  Schulen  zu  nennen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.