Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

unter  den  leitenden  Gesichtspunkten  der  Bekämpfung  der  Trunksucht,  der  Anpassung ­
  des  bonsums  an  die  normalen  Bedürfnisse  der  einzelnen  Gebiete  des
Reichs  und  der  Wahrung  der  finanziellen  Jntereffen  des  Staates  versuchsweise ­
  einzuführen.  Das  Resultat  dieses  in  einem  Reiche  mit  einer  so  wenig
an  freie  Initiative  gewöhnten  Bevölkerung  gemachten  Versuches  wird  äußerst
belehrend  sein.
Der  Staat  und  die  Gemeinden  werden  übrigens,  wie  auf  so  vielen  andern
Gebieten,  so  auch  auf  jenem  der  Bekämpfung  des  übermäßigen  Genusies
geistiger  Getränke  nicht  alles  leisten  können.  Es  haben  also  auch  die  freien
Associationen,  die  Mäßigkeitsvereine  aller  Art  in  Gemeinschaft  mit  Kirche,
Schule,  Familie  und  Arbeitgebern  nach  wie  vor  eine  große  Aufgabe  zu
erfüllen.
X.  Endlich  muß  noch  eine  Art  der  Güterconsumtion  erwähnt  werden,
nämlich  die  Ausgaben,  welche  zum  Zwecke  des  Genusses  einer  ungefährdeten ­
  Existenz  und  insbesondere  eines  geordneten  öffentlichen ­
  Rechtszustandes  gemacht  werden.  Das  Bestehen  einer  guten  staatlichen ­
  Ordnung,  welche  Frieden,  Sicherheit  und  die  Entscheidung  der  Streitigkeiten ­
  unter  den  einzelnen  Menschen  auf  dem  Wege  des  Processes  garantirti
ist  von  unschätzbarem  Werthe.  Freilich  ist  nicht  der  gesamte  Staatsaufwand
hierher  zu  rechnen.  Ein  Theil  der  von  den  Staatsbürgern  an  Staat,  Provinz
und  Gemeinde  gezahlten  Auflagen  dient  nicht  dem  eben  erwähnten  Zweck,  sondern
wird  zu  Erziehungs-  und  Wohlthätigkeitsausgaben  oder  für  gemeinnützige
Unternehmungen,  wie  für  die  Erbauung  und  den  Unterhalt  von  Landstraßen,
Eisenbahnen,  Wasserbauten  u.  dgl.,  verwendet.  Andererseits  fließen  viele  Auslagen ­
  zur  Sicherung  der  persönlichen  Unversehrtheit  und  des  ungestörten  Besitzes ­
  von  Hab  und  Gut  nicht  in  die  öffentlichen  Kassen,  sondern  in  diejenigen
von  Privatpersonen.  Dahin  gehören  z.  B.  die  an  Advocaten  und  Notare
entrichteten  Gebühren  und  alle  Ausgaben  für  die  von  den  Einzelnen  getroffenen
Sicherungsmaßregeln  gegen  Räuber  und  Diebe,  also  der  Aufwand  für  Schlösser
und  Riegel,  Waffen,  Wächter  u.  s.  w.
Uebrigens  gilt  auch  von  den  Ausgaben  für  Zwecke  der  Sicherheit  dasjenige, ­
  was  wir  oben  bezüglich  der  Aufwendungen  für  die  Erziehung  und  den
Cultus  gesagt  haben:  sie  sind  zugleich  mächtige  Förderungsmittel  der  Pr^
duction.  Ja  es  sonn  eine  irgendwie  entwickeltere  Production  ohne  solche  Ausgaben ­
  gar  nicht  gedacht  werden.  Wer  wollte  säen  und  ernten,  wer  Unternehmungen ­
  irgend  welcher  Art  ins  Leben  rufen,  wenn  er  nicht  des  Genusses
der  Früchte  seines  Fleißes  sicher  wäre?
            
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