Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

und  die  Krisis,  welche  andere  große  Notenbanken  durchzumachen  hatten,  ^
übelsten  Einfluß  auf  die  Creditverhältnisse  des  an  finanziellen  Schwierigkeit^
schon  überreichen  Landes  ausgeübt  haben,  ist  im  Jahre  1893  ein  ueu^
Bankgesetz  beschlossen  worden  und  in  Geltung  getreten.  Durch  dasselbe
die  bisherige  Nationalbank  mit  zwei  andern  Instituten  fusionirt  und  so  ^
Banca  d’Italia  umgestaltet,  welcher,  ebenso  wie  den  Banken  von  Neap
und  von  Sicilien,  das  Recht  der  Notenausgabe  auf  20  Jahre  verliehen  '
Die  Maximalgrenze  des  Notenumlaufs  wird  für  die  nächsten  vier  Jahre  a"
1097  Millionen  Lire  festgestellt,  wovon  800  Millionen  auf  die  Banca  d’It»
entfallen.  Nach  Ablauf  von  vier  Jahren  hat  eine  jede  dieser  drei  Ban  e
ihren  Notenumlauf  zu  beschränken,  und  zwar  in  Zeiträumen  von  je  zwei  \
zwei  Jahren,  so  daß  die  Gesamtcirculation  im  Jahre  1907  nur  noch  864  %  '
lionen  Lire  betragen  wird.  Die  Noten  sind  auf  Sicht  gegen  Metall  ewz  '
wechseln.  Zu  ihrer  Deckung  ist  ein  zu  33  °/ 0  aus  Metallgeld,  und
hauptsächlich  aus  Goldmünzen,  und  zu  7°/ 0  aus  ausländischen  GolddevP^
bestehender  Vorrath  von  Werthen  bereit  zu  halten.  Die  Noten  werden
Stücken  zu  50,  100,  500  und  1000  Lire  ausgefertigt.  In  ihre  HerstellŞ
theilen  sich  der  Staat  und  die  Banken  dergestalt,  daß  weder  der  eine  no
der  andere  Theil  für  sich  eine  vollständige  Note  liefern  kann.  Auf
Weise  soll  die  geheime  Notenemission  verhindert  werden.  Die  W#
beträgt  1  %  und  wird  nur  von  den  durch  den  vierzigprocentigen  Bott
nicht  gedeckten  Noten  erhoben.
Endlich  ist  9.  noch  eine  Function  der  Banken  zu  nennen,  der
mit  Actien,  Obligationen,  Staatspapieren  und  andern
artigen  Werth  papieren.  Ueber  die  Natur  derselben  wird  im  uäĢ^
Kapitel  zu  sprechen  sein,  wo  auch  von  den  Eigenthümlichkeiten,  welche
Handel  mit  solchen  Werthen  aufzuweisen  hat,  die  Rede  sein  wird i .
Lazzaroni  im  Juli  1893  erhobene  Anklage  unter  anderem  auf  Unterschleif  einer
von  mehr  als  28  Millionen  Lire,  auf  Erzeuguug  und  Ausgabe  falscher  Banknoten
auf  Bestechung  öffentlicher  Beamten  lautete.  Wen»  nun  auch  im  Juli  1894  die  ^
sprechung  sämtlicher  Angeklagten  erfolgte,  so  zeigt  doch  allein  schon  die  Thatsache^
eine  solche  Anklage  überhaupt  erhoben  werden  konnte,  wie  es  in  der  Verwaltung
Anstalt  aussah.  ^
i  Eine  gute,  auch  ohne  besondere  Vorkenntnisse  verständliche  Darstellt
Bankwesens  gibt  Bonamy  Price,  Geld-  und  Bankwesen,  deutsch  von  Her"
Breseld  (Berlin  1877),  3.  Kap.
            
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