Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

ob  es  sich  um  nichts  anderes  handelt  als  darum,  daß  jemand  verständiger
verfährt  als  ein  anderer  und  mehr  Scharfblick  besitzt  als  der  letztere,  un
zwar  in  Angelegenheiten,  deren  Entwicklung  wirklich  mehr  oder  weniger  ungewiß ­
  ist  lind  deshalb  verschieden  beurtheilt  werden  kann,  oder  ob  der  ander ­
  Preisdifferenz  zu  erzielende  Gewinn  der  einzige  Beweggrund  des  Geschäfte
abschlusses  war?  Das  läßt  sich  in  vielen  Fällen  gar  nicht,  in  andern  wenigstennicht
  mit  einer  jeden  vernünftigen  Zweifel  ausschließenden  Gewißheit  enscheiden.
  Aber  selbst  die  Termingeschäfte,  die  unmittelbar  nur  den  aus  der
Preisdifferenz  resultirenden  Gewinn  im  Auge  haben,  können  nicht  immer  ^
volkswirtschaftlich  vollkommen  werthlose  Transactionen  bezeichnet  werden.  ®
ist  recht  wohl  möglich,  daß  der  Preis  gewiffer  Effecten  infolge  unbegründeter
Borurtheile  des  Publikums  zu  tief  steht,  oder  daß  umgekehrt  die  Preise  anderer
sich  zu  hoch  stellen.  In  solchen  Fällen  ist  es  durchaus  nichts  Unerlaubte
Käufe  bezw.  Verkäufe  der  betreffenden  Werthpapiere  in  größerer  Anzahl  abzuschließen, ­
  welche  eine  beträchtliche  Anzahl  von  Stücken  zum  Gegenstände  habe"
und  in  der  Absicht  bewirkt  werden,  um  durch  gesteigerte  Nachfrage  bezwvermehrtes
  Ausgebot  dieser  Werthe  einen  den  thatsächlichen  Verhältnissen  en  '
sprechenden  Preis  herbeizuführen.  Solche  Geschäfte  sind  vielmehr  volkswi  -
schaftlich  nützliche  Vorgänge,  wenn  auch  die  Käufer  bezw.  die  Verkäufer  da^
nicht  den  Erwerb  der  in  Frage  stehenden  Werthpapiere  im  Auge  haben,  sondes
ihnen  nur  darum  zu  thun  ist,  einen  andern  Kursstand  derselben  herbei^
führen  und  zugleich  aus  den  sich  ergebenden  Preisunterschieden  einen  GewM
zu  machen.  Es  ist  eben  die  Ausgabe  und  das  Wesen  der  Börse,  die
zu  reguliren.  Sie  ist  trotz  aller  Mißbräuche  und  Skandale,  zu  denen  1
Existenz  Anlaß  gibt,  ein  unentbehrliches  Institut,  deuu  man  hat  keinen  EN

und
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für  sie  ausfindig  machen  können.  So  kann  man  denn  auch  ein  Kaufen
Verkaufen  zum  Behufe  der  Preisregulirung  nicht  schlechterdings  für  verweis
erklären.  Ein  großer  Theil  des  Publikums  besitzt  nicht  Einsicht  genug,
die  Lage  der  verschiedenen  Actiengesellschaften,  die  wirtschaftlichen  Verhältnis
der  Staaten,  Provinzen,  Gemeinden  u.  s.  w.,  deren  Schuldverschreibung^
an  der  Börse  gehandelt  werden,  überblicken  und  selbständig  beurtheilen^
können.  Solche  ßeute  müssen  sich  durch  das  Verhalten  angesehener  Finanz^
leiten  lassen.

der

Es  kann  daher  nicht  wunder  nehmen,  daß  die  verschiedenen  Arten
Termingeschäfte  seit  etwa  einem  Vierteljahrhundert  fast  allenthalben,  düberall
  mit  Ausnahme  einiger  Staaten  der  nordamerikanischen  Union,  +
tugals,  wo  das  Handelsgesetzbuch  vom  Jahre  1888  eine  entgegengesetzte

stimmung  enthält,  und  weniger  andern  Länder  rechtsgiltig  geworden  sind.  I"  ^
übrigen  civilisirten  Staaten  sind  die  entgegenstehenden  Gesetze  allmählich  entn"'  ‘
ausdrücklich  abgeschafft  worden  oder  außer  Uebung  gekommen.  Man  schritt  M
            
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