Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

290  .  II.  Buch.  Der  Güteraustausch.  -
oder  mehrerer  andern  treten,  sondern  äußert  sich  auch  darin,  daß  die  ne
Besitzer  vom  Ertrage  weniger  für  sich  behalten  und  auf  das  Land  verwen
können,  weil  ein'großer  Theil  der  Erträgnisse  desselben  in  der  Inters  '
zahlung  aufgeht.  Daher  trifft  man  denn  allerorten  nur  zu  viele  Landw
in  bedrängten  Verhältniffen.
Von  den  genannten  vier  Arten  von  landwirtschaftlichen  Schulden  i
die  drei  zuletzt  angeführten  mehr  oder  minder  nachtheiliger  Natur,  daher  n
Kräften  zu  verhindern.  Wie  das  möglich  ist.  werden  wir  alsbald  sey  -
Aber  selbst  bei  der  ersten  Art  von  Anlehen  wird  im  Falle  hoher  3#*
der  durch  die  Darlehensaufnahme  ermöglichte  Vortheil  schnellerer  Entuu  1
der  Cultur  durch  das  dem  Lande  behufs  der  Zinsenzahlung  Entzogene  m
als  ausgewogen.  .  „  lf ..  M  „  dal-Alle
  weder  zu  commerciellen  oder  agriculturellen  noch  zu  staatliche!'  -  ^
Zwecken  aufgenommenen  Anlehen  bezeichnen  wir  als  solche  verschieden
Natur.  Dahin  gehören  z.  B.  die  zur  Beschaffung  der  unentbehrlichen  UN
Haltsmittel  und  Kleidungsstücke,  die  zur  Ermöglichung  eines  Verschwenders  ^
Lebens  und  die  zur  Erfüllung  gewisser  kostspieligen  Pietätspsiichten.  i lir
streitung  von  Begräbnißkosten  und  andern  derartigen  Ausgaben,  gema«
Schulden.  In  allen  solchen  Fällen,  handle  es  sich  nun  um  die  am  meN
gerechtfertigten  Ausgaben,  wie  wenn  ein  Arbeiter  sich  verschuldet,  um  fM  '
kranke  Mutter  Nahrung  und  Medicamente  zu  beschaffen,  oder  um
zu  den  schlimmsten  Zwecken,  also  z.  B.  zu  dem  Zwecke,  schmählichen  w  ^
schäften  stöhnen  zu  können,  werden  die  durch  Aufnahme  von  Darleyen^
schafften  Sachgüter  nicht  productiv  verwendet,  sondern  consunnrt.  ^  ^
Anlehen  sind  also  durchaus  unfruchtbarer  Natur.  Der  aus  derartigen^^
schäften  gezogene  Gewinn  des  Darlehensgebers  ist  vielmehr  darauf  h  ^,i
zuführen,  daß  er  das  Elend,  die  Thorheit  oder  die  Unwissenheit  des  Borge
zu  seiner  Bereicherung  benutzt.  Wer  aber  aus  der  Nothlage,  den
und  der  geistigen  Beschränktheit  oder  der  mangelnden  Ausbildung  seiner  ■
menschen  seinen  Vortheil  zieht,  macht  sich  einer  Verletzung  des  SitteŞ
schuldig,  welche  alle  Zeitalter  als  Wucher  verabscheut  haben.  ^
Begreift  man  unter  Wucher  allen  unrechtmäßigen  Gewinn  au-Darleihen

  fungibler  (vertretbarer)  Dinge,  gleichviel  ob  er  aus  Zinsen,  wo
überhaupt  nicht  genommen  werden  dürfen,  oder  ob  er  aus  zu  hohen  ^  ^
gezogen  wird,  so  ist  es  klar,  daß  der  Wucher  nicht  nur  bei  den  von  ^
Darlehen  verschiedener  Natur  bezeichneten  Geschäften,  sondern  auch  M  l  ^
Gebiete  des  Agrarcredites  sehr  häufig  vorkommt  und  furchtbare  AuSdeY'  ^
eingenommen  hat.  Auch  bei  Anlehen  zu  commerciellen  Zwecken  ist  "^
Unerhörtes,  ebensowenig  wie  bei  den  von  Staaten  und  andern  oste'  ^
Autoritäten  aufgenommenen;  namentlich  sind  die  schwachen  und  zer
            
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