3. Kap. Der Zins.
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ksteht denn weder für die Geschäftsleute noch für die Uebrigen eine für alle
Kreditnehmer gleiche Höhe des Zinses. Nichtsdestoweniger kann man, ohne
as (Sebiet unerweislicher Conjecturen zu betreten, behaupten, daß die Höhe
e § von gewissen Arten von Vermögensobjecten eingebrachten Zinses inneraalb
der einzelnen Gebiete die gleiche ist, so daß man also sagen kann: ein
ļ e e§ Object der betreffenden Art trägt denselben Zins, welchen alle andern
^selben Kategorie angehörigen Objecte abwerfen.
Insbesondere ist dies bezüglich der an der Börse gehandelten Schuld-Kunden,
der Staatspapiere, der Obligationen der Eisenbahn- und Bergwerksģşiellschosteņ
u. s. w. der Fall. Wie allbekannt, besteht in jedem commerf
en Mittelpunkt zu jeder Zeit ein für alle dort gehandelten derartigen
sirb^thpapiere ^ betreffenden Landes gleicher Zinsfuß. Ihr Preis richtet
diel Man verlangt, daß das gekaufte Papier dem Käufer so
tve i!* 1 einbringe, wie die dafür hingegebene Summe bei ihrer Verderb
Ankauf derartiger Werthe nach den im Lande herrschenden
ş rhaltniffen zu tragen pflegt. Nur bringt man, wenn bezüglich der Zahlungsdes
laut des Inhaltes der betreffenden Schuldurkunde zur Aufbringung
^'uses Verpflichteten ein ernstliches Risico besteht, diese Umstände beim
Ans m Anrechnung. Wenn daher die auf 300 Mark lautenden, 4 %
¡i n ^ cn tragenden Obligationen einer prosperirenden Eisenbahngesellschaft zu
^ ^it, wo der Zinsfuß im allgemeinen gesunken ist und nur noch 3Va °/o
zum Verkaufe gelangen, so werden sie um 343 Mark gekauft werden
gap ^înnach nur mehr 3V 2 % abwerfen. Handelt es sich aber um Obli-^o'°ven
eines unsichern Eisenbahnunternehmens, welche gleichfalls 4 °/ 0 vom
einbringen, so werden dieselben, wenn das Stück auf 300 Mark
5o, llm 240 Mark erhältlich sein und also dem Käufer einen Zins von
'° abwerfen.
Seit Reffen können einzelne Papiere aus besondern Gründen eine Art von
sch^?^ttswerth besitzen. So verhält es sich z. B. mit den Schuldverg
e j f A. lln fl cn der englischen Staatsschuld, in welchen die Pupillengelder kraft
şişchen^oŗ Vorschrift angelegt werden müssen, und mit den Titres der franzött
aiļ , 1 ^taatsrente, in welchen die riesigen den Sparkassen des Landes anvertzv
.on mummen zu placiren sind. Jnfolgedeffen ist der Zinsfuß der englischen
resp o * "nd der französischen Staatsrente niedriger als der an der Londoner
° an der Pariser Börse für derartige Werthpapiere im allgemeinen übliche.
^ ^ bezüglich des Discontos, von dem im 9. Kapitel des II. Buches
ntQt olt worden ist, herrscht das gleiche Verhältniß. Auf den verschiedenen
Handelsplätzen besteht eine von dem Zinsfüße der an der Börse
aber Werthpapiere allerdings ganz unabhängige, für alle sichern Wechsel
ģ""z gleiche Höhe des Discontos. Auch andere Darlehensarten haben