Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

3.  Kap.  Der  Zins.

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ksteht  denn  weder  für  die  Geschäftsleute  noch  für  die  Uebrigen  eine  für  alle
Kreditnehmer  gleiche  Höhe  des  Zinses.  Nichtsdestoweniger  kann  man,  ohne
as  (Sebiet  unerweislicher  Conjecturen  zu  betreten,  behaupten,  daß  die  Höhe
e §  von  gewissen  Arten  von  Vermögensobjecten  eingebrachten  Zinses  inneraalb
  der  einzelnen  Gebiete  die  gleiche  ist,  so  daß  man  also  sagen  kann:  ein
ļ e  e§  Object  der  betreffenden  Art  trägt  denselben  Zins,  welchen  alle  andern
^selben  Kategorie  angehörigen  Objecte  abwerfen.
Insbesondere  ist  dies  bezüglich  der  an  der  Börse  gehandelten  Schuld-Kunden,
  der  Staatspapiere,  der  Obligationen  der  Eisenbahn-  und  Bergwerksģşiellschosteņ
  u.  s.  w.  der  Fall.  Wie  allbekannt,  besteht  in  jedem  commerf
  en  Mittelpunkt  zu  jeder  Zeit  ein  für  alle  dort  gehandelten  derartigen
sirb^thpapiere  ^  betreffenden  Landes  gleicher  Zinsfuß.  Ihr  Preis  richtet
diel  Man  verlangt,  daß  das  gekaufte  Papier  dem  Käufer  so
tve  i!* 1  einbringe,  wie  die  dafür  hingegebene  Summe  bei  ihrer  Verderb ­
  Ankauf  derartiger  Werthe  nach  den  im  Lande  herrschenden
ş  rhaltniffen  zu  tragen  pflegt.  Nur  bringt  man,  wenn  bezüglich  der  Zahlungsdes
  laut  des  Inhaltes  der  betreffenden  Schuldurkunde  zur  Aufbringung
^'uses  Verpflichteten  ein  ernstliches  Risico  besteht,  diese  Umstände  beim
Ans  m  Anrechnung.  Wenn  daher  die  auf  300  Mark  lautenden,  4  %
¡i n ^ cn  tragenden  Obligationen  einer  prosperirenden  Eisenbahngesellschaft  zu
^  ^it,  wo  der  Zinsfuß  im  allgemeinen  gesunken  ist  und  nur  noch  3Va  °/o
zum  Verkaufe  gelangen,  so  werden  sie  um  343  Mark  gekauft  werden
gap  ^înnach  nur  mehr  3V 2  %  abwerfen.  Handelt  es  sich  aber  um  Obli-^o'°ven
  eines  unsichern  Eisenbahnunternehmens,  welche  gleichfalls  4  °/ 0  vom
einbringen,  so  werden  dieselben,  wenn  das  Stück  auf  300  Mark
5o,  llm  240  Mark  erhältlich  sein  und  also  dem  Käufer  einen  Zins  von
'°  abwerfen.
Seit  Reffen  können  einzelne  Papiere  aus  besondern  Gründen  eine  Art  von
sch^?^ttswerth  besitzen.  So  verhält  es  sich  z.  B.  mit  den  Schuldverg
 e j f A. lln fl cn  der  englischen  Staatsschuld,  in  welchen  die  Pupillengelder  kraft
şişchen^oŗ  Vorschrift  angelegt  werden  müssen,  und  mit  den  Titres  der  franzött
 aiļ , 1  ^taatsrente,  in  welchen  die  riesigen  den  Sparkassen  des  Landes  anvertzv
  .on  mummen  zu  placiren  sind.  Jnfolgedeffen  ist  der  Zinsfuß  der  englischen
resp  o  *  "nd  der  französischen  Staatsrente  niedriger  als  der  an  der  Londoner
°  an  der  Pariser  Börse  für  derartige  Werthpapiere  im  allgemeinen  übliche.
^  ^  bezüglich  des  Discontos,  von  dem  im  9.  Kapitel  des  II.  Buches
ntQt  olt  worden  ist,  herrscht  das  gleiche  Verhältniß.  Auf  den  verschiedenen
Handelsplätzen  besteht  eine  von  dem  Zinsfüße  der  an  der  Börse
aber  Werthpapiere  allerdings  ganz  unabhängige,  für  alle  sichern  Wechsel
ģ""z  gleiche  Höhe  des  Discontos.  Auch  andere  Darlehensarten  haben
            
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