Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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3. Kap. Der Zins. 
'M allgemeinen übliche Höhe des Zinsfußes ohne weiteres als exorbitant zu 
idnT Miwou ber unter günjHgenmingungeM a6ge#bf= 
qiJ! ^arlehensverträge der Jetztzeit zn vergleichen. Auch darf man nicht 
ņ wen, daß die hohen Zinsen, welche die Juden des Mittelalters vielfach 
Wen \ der damals allgemein gebräuchlichen Höhe des Zinsfußes entsprochen 
en. Tie deutschen Fürsten z. B. hatten im 14. Jahrhundert in der Regel 
mehr als 10 % zu entrichten. Die Juden wurden eben von denjenigen 
"IVruch genommen, welche anderswo keinen Credit fanden. Die Milde- 
^"g der Zinsverbote der Kirche und insbesondere die Anerkennung des Titels 
- uornm cessans, durch die mit der steigenden Cultur und der sort- 
' Wenden Entwicklung der Industrie das Verbot des Zinsnehmens seine 
-stche Bedeutung verlor, ermöglichte es den Gläubigen, ihr Geld ohne 
^ »lensskrupel auszuleiheu. Darauf erfolgte natürlich eine bedeutende Zu- 
^ %ngeM§ von (Geldsummen, welche zu einer Ermäßigung des 
den führen @0 hörte denn die abnorme Erscheinung auf, daß 
selbst 3uben ' benen kirchliche und weltliche Gesetze das Zinsnehmen 
schi 7"e b'e Titel gestatteten, weil man eben einsah, die menschliche Gesell- 
wnne ohne Credltgewährung nicht bestehen, eine Art von rücksichtslos 
lhisti, Quietem Monopol eingeräumt war, welches ihnen zu großen Reich- 
^ ern verhalf, die man ihnen dann von Zeit zu Zeit unter Mord und 
1 "gießen durch rohen Raub wieder abnahm. Der Zinsfuß sank von 
an mehr und mehr. Namentlich bei Rentenkäufen, also bei denjenigen 
' "elche in der Form gewährt wurden, daß sich der Gläubiger durch 
r Q J 0be einCr Geldsumme den Bezug einer auf ein bestimmtes Grundstück 
er,.jährlichen Rente verschaffte, wurde er immer niedriger. So betrug 
der Basel Anfang des 15. Jahrhunderts 6—7 und außerhalb 
galten o/o. Ja zur Zeit des Konstanzer und des Baseler Concils 
Linke, O" derartigen Geschäften bereits 5 <7 0 als der billige Zinsfuß 2. Dieses 
ollerdj bt) ^og şiâ) indeffen nicht ohne zeitweilige Unterbrechungen und ohne 
kkrsack>ņ^ ""r vorübergehende rückläufige Bewegungen, welche durch allerlei 
Ķriea^^' "^besondere aber durch politische Verhältniße und durch große 
^àhr/ .^ŗdeigefûhrt wurden. So waren die Religionskriege, die Frankreich 
daşi J des letzten Drittels des 16. Jahrhunderts verheerten, daran schuld, 
lvijh^ % ģêşitzliche Zinsfuß zu jener Zeit daselbst wieder etwa 8 % betrug, 
Berh ņ Cl ^4 danach unter Heinrich IV. nur mehr auf 6 und unter Colberts 
—— Q ^ung im Jahre 1665 sogar nur mehr auf 5 # / 0 belief. In England 
Zottig Ludwig der Bayer erlaubte ihnen, 40% zu nehmen. In Frankreich 
^selbst ' Oesterreich sogar 174% üblich. Siehe Ratzinger a. a. O. 288, der 
2 ļļ n Wagendes Beispiel aus dem letztem Lande anführt. 
'""scher a. a-. O. 390. 391
	        
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