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3. Kap. Der Zins.
'M allgemeinen übliche Höhe des Zinsfußes ohne weiteres als exorbitant zu
idnT Miwou ber unter günjHgenmingungeM a6ge#bf=
qiJ! ^arlehensverträge der Jetztzeit zn vergleichen. Auch darf man nicht
ņ wen, daß die hohen Zinsen, welche die Juden des Mittelalters vielfach
Wen \ der damals allgemein gebräuchlichen Höhe des Zinsfußes entsprochen
en. Tie deutschen Fürsten z. B. hatten im 14. Jahrhundert in der Regel
mehr als 10 % zu entrichten. Die Juden wurden eben von denjenigen
"IVruch genommen, welche anderswo keinen Credit fanden. Die Milde-
^"g der Zinsverbote der Kirche und insbesondere die Anerkennung des Titels
- uornm cessans, durch die mit der steigenden Cultur und der sort-
' Wenden Entwicklung der Industrie das Verbot des Zinsnehmens seine
-stche Bedeutung verlor, ermöglichte es den Gläubigen, ihr Geld ohne
^ »lensskrupel auszuleiheu. Darauf erfolgte natürlich eine bedeutende Zu-
^ %ngeM§ von (Geldsummen, welche zu einer Ermäßigung des
den führen @0 hörte denn die abnorme Erscheinung auf, daß
selbst 3uben ' benen kirchliche und weltliche Gesetze das Zinsnehmen
schi 7"e b'e Titel gestatteten, weil man eben einsah, die menschliche Gesell-
wnne ohne Credltgewährung nicht bestehen, eine Art von rücksichtslos
lhisti, Quietem Monopol eingeräumt war, welches ihnen zu großen Reich-
^ ern verhalf, die man ihnen dann von Zeit zu Zeit unter Mord und
1 "gießen durch rohen Raub wieder abnahm. Der Zinsfuß sank von
an mehr und mehr. Namentlich bei Rentenkäufen, also bei denjenigen
' "elche in der Form gewährt wurden, daß sich der Gläubiger durch
r Q J 0be einCr Geldsumme den Bezug einer auf ein bestimmtes Grundstück
er,.jährlichen Rente verschaffte, wurde er immer niedriger. So betrug
der Basel Anfang des 15. Jahrhunderts 6—7 und außerhalb
galten o/o. Ja zur Zeit des Konstanzer und des Baseler Concils
Linke, O" derartigen Geschäften bereits 5 <7 0 als der billige Zinsfuß 2. Dieses
ollerdj bt) ^og şiâ) indeffen nicht ohne zeitweilige Unterbrechungen und ohne
kkrsack>ņ^ ""r vorübergehende rückläufige Bewegungen, welche durch allerlei
Ķriea^^' "^besondere aber durch politische Verhältniße und durch große
^àhr/ .^ŗdeigefûhrt wurden. So waren die Religionskriege, die Frankreich
daşi J des letzten Drittels des 16. Jahrhunderts verheerten, daran schuld,
lvijh^ % ģêşitzliche Zinsfuß zu jener Zeit daselbst wieder etwa 8 % betrug,
Berh ņ Cl ^4 danach unter Heinrich IV. nur mehr auf 6 und unter Colberts
—— Q ^ung im Jahre 1665 sogar nur mehr auf 5 # / 0 belief. In England
Zottig Ludwig der Bayer erlaubte ihnen, 40% zu nehmen. In Frankreich
^selbst ' Oesterreich sogar 174% üblich. Siehe Ratzinger a. a. O. 288, der
2 ļļ n Wagendes Beispiel aus dem letztem Lande anführt.
'""scher a. a-. O. 390. 391