Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

354  III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
dasselbe  beschafft,  hat  also  mit  vollstem  Rechte  Antheil  am  Ertrag  des  Productionsergebniffes.
  Das  ist  eine  Forderung  der  Gerechtigkeit  \
Nun  ist  es  aber  nicht  sicher,  ob  den  Arbeitenden  nach  Abzug  des  S'
rechten  Lohnes  (wovon  weiter  unten  in  diesem  Kapitel  die  Rede  sein  nur
von  der  ihnen  durch  die  Kapitalisten  ermöglichten  Thätigkeit  und  deren  j'
gekniffen  noch  ein  weiterer  Vortheil  zufallen  soll,  und  so  ist  denn  die  t.N  '
schädigung  für  die  Mühe  des  Arbeiters  im  Verhältniß  zu  der  Belohnung,
welche  dem  Kapitalisten  für  seine  Dienste  zu  theil  wird,  oftmals  unoerhältķ
mäßig  gering,  was  dann  zur  Folge  hat.  daß  die  Berechtigung  einer  sol«
Belohnung,  so  unbestreitbar  dieselbe  auch  ist,  in  den  Augen  der  Armen  «
überhaupt  der  sogen,  kleinen  Leute  vielfach  fraglich  erscheint  oder  von  f
selben  gänzlich  in  Abrede  gestellt  wird.
dj  Endlich  wird  die  Berechtigung  des  Reichthums  auch  daraus  ş  »
leitet,  daß  die  Hähern  Klaffen,  welche  die  Geistesarbeit  zu  verrichten  und  ^
Mühen  der  Leitung  der  Production  zu  tragen  haben,  deshalb  Anspruch  fl
eine  entsprechend  große  Entschädigung  besitzen.  Das  ist  ganz  richtig.  ^
kann  dies  Argument  selbstverständlich  nur  den  Unternehmergewinn  und
hohen  Bezüge  gewisser  Gelehrten,  Aerzte  u.  s.  w.  rechtfertigen.  Auch  wc^
unläugbar  viele  sehr  hohe  Gewinne  dieser  Art  mittelst  verhältnißmäßig  5 te 1^ e
geringer  geistiger  Anstrengung  gemacht,  während  so  manche  sehr  bcbfU  ^
Leistungen  geistiger  Arbeit  nur  einen  erbärmlich  geringen  Nutzen  abwers
es  kann  also  nicht  in  Erstaunen  setzen,  wenn  auch  dieses  Argument  zu  u
des  Reichthums  auf  die  unklar  denkenden  Massen  der  Bevölkerung  uur
ringen  Eindruck  macht.
Wenn  aber  der  Reichthum  nichtsdestoweniger  etwas  ganz  Gerechtst
ist,  so  bestehen  doch  für  die  im  Besitze  desselben  Befindlichen  Schranken  ^
Verantwortlichkeiten,  die  in  dem  Grade  wachsen,  als  die  Betreffenden  #  , f;
werden.  Was  ein  jeder  in  dieser  Hinsicht  zu  leisten  hat,  hängt  von  c  ^
welligen  Verhältnissen  eines  bestimmten  Landes  ab.  Hier  haben  nur  ^
einen  allgemeinen  Umriß  der  Pflichten  zu  entwerfen,  welche  den  Reichen
Wohlhabenden  aller  civilisirten  Völker  obliegen.  Auf  diese  Weise  ery  ^
wir  einen  Maßstab,  nach  dem  die  verschiedenen  Gestaltungen,  welche
Ziehungen  zwischen  reich  und  arm  im  Laufe  der  geschichtlichen  Entw»
angenommen  haben,  sich  beurtheilen  lassen.
Zunächst  besteht  für  die  Unternehmer  und  die  Dienstgeber  die  1  ^
Verpflichtung,  ihren  Arbeitern  innerhalb  der  Grenzen  der  Möglichkeit  *0
ständigen  Unterhalt  zu  gewähren,  so  daß  sich  diese  eine  ihrer  Lebens!
—
1  Siehe  Rau  a.  a.  O.  I.  Bd.,  1.  Abth.,  S.  80—81.  332,  und  überha
Ausführungen  der  nicht  socialistischen  Schriftsteller  über  Kapital  und  Zins.
            
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